Samstag, 11. Februar 2012
Schusterstadt Kröpelin
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Vom Recht auf die freie Meinung und auf die Beachtung von Gesetzen, von Absichtserklärungen und Sprüchen

eine weitere Antwort auf den Leserbrief von Tim Burghardt in der Ostsee-Zeitung vom 17.09.2009

Noch vor 20 Jahren konnte ich meine Meinung halbwegs öffentlich nur im Kröpeliner Pfarrhaus frei äußern. Mit der Wende konnte man das offen auch in der Kirche, auf dem Marktplatz und mit dem ersten Runden Tisch endlich auch im Kröpeliner Rathaus. Heute werde ich als Stadtvertreter meine Meinung nicht danach ausrichten, was der Bürgermeister erwartet, sondern nach eigenen Gewissen und Erkenntnissen.
Da, wie Sie es selbst schreiben das “nachvollziehbare und legitime” Ansinnen, die Sachfrage im Altenhagen zu behandeln, verweigert wurde, konnte ich dem Vertrag des Bürgermeisters laut Beschlußvorlage nicht meine Zustimmung geben. Da ist es mir auch egal, wenn meine Entscheidung nach der Abstimmung von Herrn Bürgermeister Wunschik öffentlich als peinlich geschmäht wird.
Das sagt viel über sein fehlendes demokratisches Grundverständnis. Ein Blick in die MV § 22 würde helfen: “Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.” und § 38: “Der Bürgermeister ist für die Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig”. Was ist daran unverständlich?

Herr Burghardt, in Ihrem Leserbrief schreiben Sie, Sie hätten kandidiert, um “mit Schwung, Elan und neuen Ideen unsere Stadt lebens- und liebenswerter zu gestalten”. Eine schöne Absichtserklärung, der Sie dann auch baldmöglichst eigene Taten folgen lassen sollten. Bislang blieb mir im öffentlichen Teil der lediglich Ihr aggressiver Anwurf auf Herrn Schleritt haften. Der Ärmste hatte gewagt, darauf hinzuweisen, daß auch die Mitglieder des Ortsrates Jennewitz sich für den Bürgerbus engagiert hätten.
Haben Sie das als Abwertung der Leistungen des Bürgermeisters verstanden und glaubten sich in der Pflicht, sofort und lautest möglich in die Bresche zu springen? Ist das Ihre künftige Rolle in der Stadtvertretung? Das Recht haben Sie, denn auch Sie sind ausschließlich nur Ihrem Gewissen verpflichtet.

Aber bitte, bitte, dann doch nicht solche Leserbrief in der Art: “Als neu gewählter Stadtvertreter bin ich enttäuscht, in welcher Art und Weise in der Kröpeliner Stadtvertretung und im Rathaus miteinander umgegangen wird.”

Du Heuchler, zieh am ersten den Balken aus deinem Auge; darnach siehe zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst!

Matthäus 7,5

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