Wo kein Kläger, da kein Richter
Dienstag, 2. März 2010 von Thomas Wendt
Heute erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetdaten als verfassungswidrig. Alle Bestimmungen sind nichtig, alle gesammelten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Einer dieser Kläger [...]









