Kröpelins Bürgermeister Hubertus Wunschik verstößt wiederholt und vorsätzlich gegen seinen Diensteid
Donnerstag, 16. Juni 2011 von Thomas Wendt
Am 29.08.2008 schwor Herr Wunschik auf der Grundlage des damals geltenden Landesbeamtengesetztes seinen Diensteid.
§ 61 Diensteid
(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
“Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.”
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte “so wahr [...]













