Dienstag, 22. Mai 2012
Schusterstadt Kröpelin

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FinanzenPresse Mühle

Von falschen und richtigen Zahlen zur Sanierung der Kröpeliner Mühle

Der “Bad Doberaner BLITZ am Sonntag” vom Wochenende (14./15.04.2012) ist ein echter Hingucker. Die toll gemachte Fotomontage von Herrn Joachim Kloock zeigt eindrucksvoll die versenkbare Kröpeliner in drei Phasen. Auch der Titel des dazugehörigen umfangreichen Textes “Wahrzeichen wartet auf einen Neubeginn – Die Kröpeliner auf ihrem unendlichen Weg für eine neue Nutzung” scheint vielversprechend. Der Autor “mb” (der vollständige Name des Autors ist Schusterstadt.de bekannt) beginnt seinen Artikel mit der Entstehung der und arbeitet sich langsam zur Gegenwart vor. Das liest sich soweit ganz nett, doch ziemlich am Ende scheitert der Autor völlig mit einer Analyse des gegenwärtigen Zustandes. Insbesondere die aufgeführten Zahlen sind komplett falsch. Bei fehlenden und falschen Fakten ist es dann leider kein Wunder, das auch die Schlußfolgerungen daneben liegen und als Wünsche enden.

Bei der Eröffnung des Heimatmuseums am 28. Mai 2010 kündigte der anwesende Minister Volker Schlotmann eine viertel Million Euro Landesfördermittel an. Endlich ein Lichtblick? Genau hingeschaut hieß das Ende 2011: Der Umbau für eine öffentliche Nutzung der Mühle kostet laut Planungsbüro etwa 593.000 Euro. Das wären die 250.000 Euro Fördermittel und ein Eigenanteil der Stadt von 320.000 Euro. 23.000 Euro wären nicht förderfähige Kosten. Bedenkt man, dass der Eigenanteil an den 250.000 Euro Fördermitteln 30 Prozent beträgt, also 75.000 Euro, kostet der Stadt Kröpelin dieses Vorhaben 418.000 Euro. “Wenn Kröpelin aber das Geld nicht hat?” fragt sich der Bürger und die Antwort ergibt sich von selbst: “… wartet die Mühle weiter auf einen Neubeginn ihres Daseins”.

Wie verhält es sich nun tatsächlich? Die Gesamtkosten betragen 586.134,20 Euro. Davon werden 414.852,87 Euro, also der Löwenanteil aus Städtebauförderungsmitteln getragen. Bleiben somit noch 171.281,33 Euro. Von diesem Rest sind 32.997,04 Euro nicht förderungsfähige Kosten und müssen darum von der Stadt selber getragen werden. Wie für alle Ausgaben der Stadt üblich, wird aufgerundet und darum beträgt der zu merkende Betrag 33.000,00 Euro. Gesamtkosten minus Städtebauförderungsmittel minus nicht förderfähige Kosten ist gleich 138.284,29 Euro und das ist damit der zusätzliche Eigenanteil Stadt Kröpelin, wieder aufgerundet sind das 139.000,00 Euro. Zählt man die nicht förderfähigen Kosten und den zusätzlichen Eigenanteil zusammen, kommt man auf 172.000,00 Euro (Maximum).

Das ist also das, was die Stadt tatsächlich für die komplette Sanierung der Mühle aufzuwenden hat. Liest sich schon mal ganz anders als die im Blitz errechneten 418.000 Euro. Und wenn man dann noch weiß, das immer noch ein Antrag auf Sonderbedarfszuweisungen des Landes für die Kröpeliner Mühle läuft, von maximal 50 Prozent der zusätzlichen Eigenmittel, dann sind das noch einmal rund 69.500,00 Euro und daraus ergeben sich im günstigsten Fall sogar nur 102.500,00 Euro (Minimum) für die Stadt. Ein Viertel von dem, was im “Blitz” zu lesen war.

Fazit: Nicht den Kopf in den Sand stecken und sich von Aktionen, wie dem Mühlenboykott des Bürgermeisters irritieren lassen. Es geht voran mit der Kröpeliner Mühle!

MeinungPresse Hubertus Wunschik

Von Rechtsanwälten und laufenden Verfahren

Heute titelt die Ostsee-Zeitung: “Kröpelin: “Verfahren wegen Amtsmissbrauchs” eingestellt”. Diesen Text muß man gelesen haben, um zu verstehen, was einseitige Berichterstattung ist. Es kommt darin nur einer zu Wort, von Anfang:

Düsseldorf/Kröpelin – Die Rostocker Staatsanwaltschaft hätte ihm am gestrigen Mittwoch mitgeteilt, dass das “Verfahren wegen Amtsmissbrauchs, welches der Kröpeliner Stadtvertreter Thomas Wendt gegen den Bürgermeister, , angestrebt hatte, endgültig eingestellt worden ist – nach Paragraf 172 der Strafprozessordnung.” Darüber informierte der Düsseldorfer TBO-Rechtsanwalt von , Philipp von Groll, am OZ-Telefon.

bis zum Ende:

Philipp von Grolls Fazit: “Das, was in Kröpelin vonnöten ist, an politischem Tagesgeschäft, das muss dort vollzogen werden und da muss ich nicht Amtsanwälte, Staats- und Oberstaatsanwälte, Verwaltungsrichter mit einschalten, sondern das gehört in die politische Debatte ins Rathaus und nicht in die Justizsäle. Ansonsten liegt das Tagesgeschäft brach!” TH

Dazwischen jede Menge Originalton Philipp von Groll. Eins zu eins übernommen und darum nichts als einseitig, darum tendetiös und darum auch nicht wahr. Nur Philipp von Groll. Ausschließlich Philipp von Groll. Bekommt Philipp von Groll das Honorar für die Zeilen oder zahlt er dafür? Es steht nur nirgends “Anzeige” über dem Text.

Erinnern wir uns:

  • Herr Wunschik maßte sich den Rechtsverstand an, die Arbeit seines Vorgänger Paul Schlutow presseöffentlich als gesetzeswidrig zu beurteilen, sicher nicht ohne Unterstützung externen Juristen
  • Herr Wunschik erhob seit seinem Amtanstritt ungezählte Widersprüche gegen Beschlüsse der Stadtvertretung – formuliert von externen Juristen
  • Herr Wunschik schrieb Abmahnungen (und veröffentlichte diesen Umstand in der Ostsee-Zeitung) gegen seine sämtlichen Amtsleiter – formuliert von externen Juristen
  • Herr Wunschik sprach Ordnungsgeldandrohungen aus – wobei er sich im Vorfeld sicher beraten ließ von externen Juristen
  • Herr Wunschik ließ externe Juristen auch direkt von der Leine – ich bekam eine dicke Abmahnung (2 MB, sieben Seiten) und sollte sogar noch selbst diesen externen Juristen bezahlen, der das verfaßt hat. Nö, soll mal schön Herr Wunschik selber zahlen.
  • Herr Wunschik ist aktuell ganz besonders in seinem persönlichen Rachefeldzug gegen den Gemeindewehrführer eingespannt – mit Unterstützung von externen Juristen

Nein, die Stadtvertreter, natürlich die Stadtvertreter, die dürfen nicht. Ein Gesetzesverstoß darf nicht angezeigt werden, wenn er von Herrn Wunschik begangen wird. Ein Stadtvertreter darf sich nicht gegen das Unrecht zur Wehr setzen. So ist das also? Was für eine Heuchelei. Das Ziel des Ganzen ist es, andere zu entmutigen, sich gegen das Regime Wunschik zur Wehr zu setzen.

Natürlich muß sich ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einsetzen. Mit allen Mitteln? Anscheinend schon. Denn, wer sagt, das ein Verfahren “endgültig eingestellt ist?” Da müßte Herr Rechtsanwalt doch eigentlich besser wissen. Schließlich gibt es mehrere Instanzen und in einem Verfahren immer mindestens zwei Seiten. Interessanterweise verweist er auch gleich noch auf den richtigen Paragraphen der Strafprozessordnung. Reine Höflichkeit? Auf jeden Fall herzlichen Dank dafür!

Im oben nicht zitierten Mittelteil (ich kann ja nicht einfach alles zitieren, schließlich gehören die obigen Zeilen der Ostsee-Zeitung Herr Rechtsanwalt Philipp von Groll) findet sich noch der Hinweis, das die Verfahren zweier Stadtvertreter “vorläufig” eingestellt worden seien. Die Begründung ist köstlich formuliert. Auf deutsch: wird Herr Wunschik in einem anderen Verfahren bestraft, dann ist das Strafmaß dieser “vorläufig” eingestellten Sache beim Strafmaß nicht mehr ausschlaggebend, weil niedriger.

Das spielt Philipp von Groll natürlich runter. Er will die Begriffe vorgeben. “Friedhofsmauer”, und “Doppelförderung” sind beispielsweise seine Begriffe. Die stehen aber im Strafantrag gar nicht drin. Genau so wenig wie “Subvention” oder “Subventionssbetrug”, von denen in der Ostsee-Zeitung am 05.01.2012 die Rede war. Wer hat sich diese Begriffe nur gwählt? Wer? Am Ende war es die ermittelnde Staatsanwaltschaft? Warten wir das doch einfach mal ganz entspannt ab.

MeinungPresse Stil und Anstand

Zeig mir Deine Freunde – 2:0 für die Anhänger Herr Wunschiks

Sie liegen nun mit zwei öffentlich dokumentierten Nazi-Vergleichen deutlich und wahrscheinlich uneinholbar vor den Befürwortern der Abberufung des Bürgermeisters.

Den ersten Treffer erzielte ein Kühlungsborner Bürger, der sich in der Einwohnerfragestunde der Kröpeliner Stadtvertretung am 27.10.2011 mächtig ins Zeug legte. Das Präsidium war davon zuerst völlig überrascht und so redete sich besagter Kühlungsborner Bürger ungebremst vollends in Rage. Mittendrin ein Nazivergleich, mit seltsam gezirkelten Worten, die man kaum in völlig weggetretenem Zustand erfinden kann. Ich nehme darum an, sie waren vorab wohlerwogen.

Der anwesende OZ-Reporter (vermutlich ein anständiger Volontär) handelte klug und erwähnte diese Dummheit mit keinem Wort. Allerdings lief das Tonband mit und so ist der vollständige Wortlaut erhalten. Man überlegt noch, ob der besagte Kühlungsborner Bürger es überhaupt Wert ist, wegen Verleumndung angezeigt zu werden. Leider muß man – betrachtet man die in den darauf folgenden Wochen getätigten Äußerungen – ohnehin Uneinsichtigkeit voraussetzen und wenn am Ende ein Gericht schuldmindernde Umstände berücksichtigen muß….

Treffer zwei geht an den Herrn, welcher sich in meinen Augen besondere Verdienste bei der Wiedereinführung des Kapitalismus in Kröpelin erworben hat. Von ihm stammt bekanntermaßen das erste Schild in der Stadt mit der Aufschrift “Privatweg”. Und er war sich auch nicht zu blöde, in besagter Einwohnerfragestunde kräftig dem ersten Nazi-Vergleich zu applaudieren. Ansonsten nutzte er selbige für seine bekannt langen Bekenntnisse in der 1. Person Singular. Diese ständig zu ertragen, ohne die Miene zu verziehen, gehört zu den bitteren Leiden eines jeden Stadtvertreters.

Keine geringerer als der Chefredakteur des Doberaner Ablegers der “Ostsee-Zeitung”, nach eigenen Angaben die “Unabhängige für Mecklenburg-Vorpommern”, gab diesem Herrn (der andere Herr aus Kühlungsborn durfte sich exklusiv ein paar Tage zuvor mit einer, bis heute von der Ostsee-Zeitung unwidersprochenen, abstrusen Verschwörungstheorie rund um die Kommunalverfassung des Landes und die Hauptsatzung der Stadt austoben) nur zu willig ein Sprachrohr in seiner montäglichen Ausgabe:

Er verfolgte das Hickhack in Kröpelin von Beginn an. Leider erinnerten ihn die vergangenen Tage an 1934. Überall habe er Flyer gesehen mit der Aufschrift “Hei möt gahn!” (Er muss gehen). Für ihn sei das eine Stigmatisierung wie zur Zeit der Judenverfolgung.

Danke, Ostsee-Zeitung, für diesen Beleg dessen, was Sie wahrscheinlich als beispielhaften und gut recherchierten Qualitätsjournalimsus bezeichnen. Ich nenne es widerwärtig und einen weiteren Verstoß gegen den Pressekodex.

Zum Hohn und als Krönung auf der gleichen Seite die ganz persönlichen Worte des Chefredakteurs: “Wie wär´s mit offenem Dialog, nett – statt böse im Internet?” Ja, böses Internet. Das dort jemand seine eigene, von der Ostsee-Zeitung abweichende Meinung schreibt, das möchte man wohl nicht.

Damit kann die Ostsee-Zeitung nichts verdienen, nicht die Lufthoheit über die öffentliche Meinung behaupten und auch nicht den Konflikt in der Stadt Kröpelin weiter einseitig befeuern, um ihn dann anschließend genüßlich auszuweiden.

PresseWahlen BürgerentscheidHubertus Wunschik

Richtigstellung zum Artikel der Ostsee-Zeitung vom 23.12.2011 – “Hubertus Wunschik sieht Info-Recht des Bürgermeisters verletzt”

[Nachtrag: Der Stadtvertretervorsteher schickte nachfolgenden Text als Leserbrief an die Ostsee-Zeitung. Teile dieses Leserbriefes wurden am 31.12.2011 von der Ostsee-Zeitung veröffentlicht. Sie sind farblich hinterlegt, damit jeder lesen kann, was darüber hinaus von der Ostsee-Zeitung nicht veröffentlicht wurde.]

Herr Wunschik hat nach Einlegung seines Widerspruchs gegen den Beschluss Nr.: 196-19/2011, Teil III die von der Stadtvertretung beschlossenen Veröffentlichungen von der Internetseite “Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen” genommen.

Stattdessen hat Herr Wunschik seine zwei Widersprüche an oberste Position gestellt, so dass die beiden Amtlichen Wahlbekanntmachungen der Stadt Kröpelin über den zur Abberufung des Bürgermeisters und über die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis für den interessierten Bürger erst auf der nächsten Seite (nach unten scrollen der Seite) sichtbar werden. Da die erhobenen Widersprüche laut Kommunalverfassung eine aufschiebende Wirkung haben und noch kein Termin für deren Behandlung auf der Stadtvertretersitzung feststeht, gibt es auch keinen Grund, die Amtlichen Bekanntmachungen zum Bürgerentscheid herabzusetzen. Die von Herrn Wunschik bewusst vorgenommene Festlegung der Rangfolge der Bekanntmachungen auf der Internetseite der Stadt zeigt deutlich, dass er seine Dienstbefugnis dazu nutzt, die Informationsmöglichkeit der Bürger über die Internetpräsenz zu beeinflussen. Diese Absicht wird umso deutlicher, dass Herr Wunschik auf die Veröffentlichung seines Widerspruchs vom 11.08.2011 gegen den Beschluss “Überplanmäßige Ausgabe für die Sanierung der ” auf den Internetseiten der Stadt verzichtet hat. Wie Herr Wunschik sonst seiner Informationspflicht nachkommt, zeigt sich darin, dass der Aufruf zum Subbotnik am 09. April 2011 bis Ende Juni 2011 an erster Stelle der Bekanntmachungen positioniert war.

Dr. Jürgen Borchardt
Stadtvertretervorsteher

PresseWahlen BürgerentscheidHubertus Wunschik

Sehr geehrter Herr Pubantz,

seit dem 01.06.2011 sind Sie der neue Chefredakteur der Bad Doberaner Regionalausgabe der Ostsee-Zeitung.

Bisher ließen Sie vor allem Herrn Hoppe über Kröpelin berichten, doch die letzte Sitzung der Kröpeliner Stadtvertretung machten Sie zu ihrer Chefsache. Mit ihrem Bericht haben Sie sich scheinbar festgelegt: Der Stadtvertretervorsteher Herr Dr. Borchardt erscheint dort als ein pedantischer Erbsenzähler und die siebzehn Stadtvertreter sind die Bösen, die einstimmig aber völlig grundlos den Herrn Bürgermeister mobben. Herr Wunschik ist der Held mit Glorienschein.

Sprachen Sie zuvor mit einem der siebzehn Kröpeliner Stadtvertreter und versuchten Sie deren Gründe zu ergründen?

Sprachen Sie zuvor mit einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung? Sie saßen während der Sitzung neben Frau Erdmann. Sahen Sie die Tränen?

Sprachen Sie zuvor unter drei mit einem Bürgermeister der umliegenden Städte und Gemeinden oder mit einem Vertreter des Landkreises?

Herr Wunschik kam völlig unbekannt nach Kröpelin und konnte aus dem Stand 58 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. Er war der einzige der Kandidaten, den seine Wähler nur von seinen wenigen öffentlichen Auftritten, den positiven Pressebrichten (OZ berichtete) und vom erstmals in Kröpelin bei kommunalen Wahlen aufgehängten Plakaten her kennenlernen konnten. Einige Alteingesessene fanden sich zur Unterstützung des auswärtigen Kandidaten. Das alles spricht für die Aufgeschlossenheit der Kröpeliner.

Die im Wahlkampf und in der langen Wartezeit zwischen der Wahl und der Amtsübernahme geschürten Erwartungen waren nicht klein. Auf Herrn Wunschiks Homepage las man schöne Worte und mit seinen Interviews (OZ berichtete) wurde der Stadt eine schöne Zukunft versprochen.

Aufgemerkt dürften viele erst haben, als sich der neue Bürgermeister ausgerechnet an seinem aus Altersgründen aus dem Amt geschiedenen Vorgänger abzuarbeiten begann. Mal zum Vergleich, Paul Schlutow war seinerzeit mit 78 Prozent gewählt worden. Nun aber stellte Herr Wunschik (OZ berichtete) Paul Schlutow öffentlich an den Pranger und beschuldigte ihn mehrfach und öffentlich, gegen deutsche Gesetze und Verwaltungsvorschriften verstoßen zu haben. So etwas hat es in der Stadt Kröpelin noch nicht gegeben!

Auch der Amtsvorgänger des Amtsvorgängers blieb nicht verschont. Auf Einladung (!) der SPD sprach Gast (!) folgenden ersten Satz seiner Rede: “Hier ist ja zwanzig Jahre nichts passiert!” Karl-Heinz Schwarck saß dabei. Das konnte ich natürlich so nicht stehen lassen und widersprach energisch. Aber auch ich wurde gemaßregelt, wie ich es wagen könnte, in einem Kommentar auf Kroepeliner.de die Ähnlichkeit von Herrn Wunschiks Bürgermeisterwahlkampfkarten und die ersten in seiner Amtszeit von der Stadt gedruckten Imagekarten bemerkt zu haben. Joachim Bockholt wurde gemaßregelt, weil dieser es wagte, Herrn Wunschiks (nie veröffentlichte!) Pamphlete (oder wie sie auch genannt wurden: Visionen) zum Gutshaus Altenhagen und zur Kröpeliner als Pamphlete zu bezeichnen. Ein Gast ohne jeden Respekt und mit einem Ego, wie ich es noch nie erlebt habe. Seither weiß ich, was ich von Herrn Wunschik zu halten habe.

Inzwischen hatte sich der neue Rathauschef auch seiner Rathausmannschaft offenbart. In aller Öffentlichkeit (OZ berichtete) wurden Abmahnungen an die Amtsleiter verkündet. Die damals aktuelle Hauptsatzung gab dem Bürgermeister zwar eine gewisse Disziplinarbefugnis, aber keinesfalls gehören solche Personalangelegenheiten – zumal solche, die als “innere Angelegenheiten der Verwaltung” zu gelten haben – an die Öffentlichkeit. Auch so etwas hat es in der Stadt Kröpelin noch nicht gegeben!

Ich kann mir das nur so erklären, daß der frühere Galerist Hubertus Wunschik sofort an die Grenzen seiner Verwaltungskenntnisse stieß und meinte, mit unorthodoxem Handeln sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen zu können. Seine dienstunterstellte Verwaltung wurde nicht gefragt, sondern kaltgestellt. Statt dessen wurden externe Beratungsfirmen und Rechtsanwälte beauftragt. Ruckzuck war der dafür vorgesehene Haushaltsposten leer, denn eigentlich war der bislang bei seinen Vorgängern nur für den Fall von Rechtsstreitigkeiten vorgesehen. Herr Wunschik überzog, wieder ohne Rücksicht auf geltendes Haushaltsrecht. Das ging so weit, daß er sogar Rechtsgutachten gegen Beschlüsse der alten Stadtvertretung schreiben ließ. Auch so etwas hat es in der Stadt Kröpelin noch nicht gegeben!

Die alte Stadtvertretung bekam an den Kopf geknallt, das die damals bald neu zu wählende Stadtvertretung gewiß den Visionen des Bürgermeisters folgen würde. Genau in dieser Tonlage mischte sich Herr Wunschik aktiv in den Kommunalwahlkampf ein. Das die 54 antretenden Kröpeliner Kandidaten durchaus ihre eigenen Vorstellungen und Ideen mitbringen würden, spielte in der Gedankenwelt des Bürgermeisters keine Rolle. Wer nicht für ihn ist, muß einfach gegen ihn sein, so sein Glauben, so bissig seine Reaktionen. Als die 17 gewählten Stadtvertreter nach der konstituierenden Sitzung noch gemeinsam auf ein Bier in der Brutzelstube saßen, verkündete Herr Wunschik lauthals: “Am liebsten streite ich mich mit dem Wendt!”

Auch die neue Stadtvertretung konnte nicht anders, als die zwischenzeitlichen Rechtsverstöße des Bürgermeisters der übergeordneten Behörde zur Prüfung zu geben. Manch einer hält die Stadtvertretung zwar für ein (Kommunal-) Parlament (auch ständig die OZ), doch tatsächlich ist auch dieses Gremium lediglich ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung, also der Exekutive. Die Rollen sind klar verteilt. Die Kommunalverfassung ist da zweifelsfrei zu lesen. Der Bürgermeister ist der Dienstvorgesetzte der Stadtverwaltung und die Stadtvertretung ist Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters. Eine ihre Aufgaben ist es, die Stadtverwaltung und deren Chef zu kontrollieren. Herr Wunschik nimmt das persönlich und greift die Stadtvertretung bald frontal an, verhöhnt und diffamiert sie und ihren obersten Repräsentanten, unseren Stadtvertretervorsteher Dr. Borchardt mehrfach und öffentlich (OZ berichtete). Auch so etwas hat es in der Stadt Kröpelin noch nicht gegeben!

Netzwerke wollte Herr Wunschik errichten, Gemeinwesenarbeit machen. Dazu wurde vieles in der Öffentlichkeit angekündigt (OZ berichtete). Interessierte wurden zu diversen Runden geladen. Runden, die es sämtlichst schon gab, nur eben nicht unter dem Vorsitz von Herrn Wunschik. Schon in der ersten Runde mit den Bürgermeistern verließen einige vor der Zeit den Saal und mir ist keine Wiederholung bekannt. Nachdem der Tourismusverband Mecklenburgische Ostseebäder e.V. Hern Wunschik nicht in ihren Vorstand und in ihren Marketingausschuß wählen wollte, empfahl Herr Wunschik der Stadtvertretung den Austritt aus selbigem. Öffentlich erklärte Herr Wunschik in Arnage, die Städtepartnerschaften mit Hude und Schwarmstedt beenden zu wollen. Auch so etwas hat es in der Stadt Kröpelin noch nicht gegeben!

Das die Stadtvertreter nach und nach erwachten, sich zunehmend dagegen auflehnten, sollte niemanden verwundern. Auf Karl-Heinz Schwarck und Paul Schlutow konnte man sich verlassen, aber bald war klar, Stadtvertreter zu sein, hatte eine neue Qualität bekommen. Plötzlich hieß es Schaden von der Stadt abzuwehren. Plötzlich wurden Protokolle des Hauptausschusses verfälscht (OZ berichtete). Plötzlich mußte man einmal gefasste Beschlüsse wieder und immer wieder nachfragen. Plötzlich ist im Rathaus auf nichts mehr Verlaß, wurden Beschlüsse der Stadtvertretung regelrecht boykottiert. Stichwort Kröpeliner Mühle. Auch so etwas hat es in der Stadt Kröpelin noch nicht gegeben!

Aber es wurde noch schlimmer. Herr Wunschik begann gegen Stadtvertreter persönlich vorzugehen. So passierte es, daß gezielt Arbeitgeber angerufen wurden, damit selbige Einfluß auf das Verhalten der Stadtvertreter nehmen sollten. Herr Wunschik bat auswärtige Behörden um Amtshilfe, um gezielt amtliche Maßnahmen gegen kritische Stadtvertreter zu initiieren. Herr Wunschik setzte seine Anwälte gezielt gegen Stadtvertreter an, um selbige mit Abmahnungen im vierstelligen Bereich und Verpflichtungserklärungen mundtot zu machen. Auch so etwas hat es in der Stadt Kröpelin noch nicht gegeben!

Zugegeben, es hat einige Zeit gedauert, bis auch der letzte der siebzehn Stadtvertreter sich nicht mehr blenden ließ. Fast jeder hatte es in persönlichen Gesprächen im Guten mit Herrn Wunschik versucht. Nichts wurde besser. Einmütig wurde darum im Juli eine Öffentliche Erklärung verfaßt. Nichts wurde besser.

Sehr geehrter Herr Pubantz, die Stadtvertretung kann leider nicht warten, bis auch Sie Herrn Wunschik erkennen. Darum blieb der Stadtvertretung nichts anderes, als öffentlich zu erklären:

Die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister und Stadtvertretung beziehungsweise Stadtverwaltung sind nicht mehr gegeben.
Das Arbeitsklima ist erheblich gestört, ein zielgerichtetes, effektives und konstruktives Arbeiten zum Wohle der Stadt Kröpelin ist nicht möglich.

und die Entscheidung dem Volk zu übergeben.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Wendt
- Stadtvertreter –
- Mitglied des Kreistages –

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