Stadtvertretung beschloß am 29.10.2009 einstimmig die Neufassung der Hauptsatzung
Im Vorfeld der gestrigen Abstimmung wurde um die Neufassung der Hauptsatzung in der Öffentlichkeit wenig Gewese gemacht. Das vor allem darum, um das Vorhaben nicht durch unnötiges Aufbauen von unversöhnlichen Fronten zu gefährden. Das konnte durch fraktionsübergreifende Zusammenarbeit gut vermieden werden und so ging keinerlei “Porzellan zu Bruch”.
Ebenso unaufgeregt wurden gestern in der öffentlichen Stadtvertretersitzung noch Argumente zu einzelnen Passagen ausgetauscht und einige letzte Feinabstimmungen vorgenommen, schließlich dem Gesamtantrag zugestimmt. Das einstimmige Ergebnis zeigt, daß im ganzen Prozedere der letzten Monaten vieles richtig gemacht wurde.
Der Nachteil dieser lautlosen Zusammenarbeit ist allerhöchstens, daß den Kröpelinern bis jetzt noch kaum bekannt sein kann, was sich mit der Neufassung der Hauptsatzung alles ändert und das ist eine ganze Menge:
- Die Stadtvertretung schrieb sich ihr klares Bekenntnis zur Amtsfreiheit der Stadt in § 1 (1) der Hauptsatzung. Das darf von keiner Seite ignoriert werden, die möglicherweise daran denkt, Kröpelin in einen wie auch immer gearteten Verwaltungsverbund zu drängen.
- Das Instrument der Einwohnerversammlungen in § 3 (1) wurde neu geregelt, ebenso das Instrument der Anfragen von Stadtvertretern nach § 5 (3).
- Der Hauptausschuss in § 6 wurde wesentlich in seinen Kompetenzen gestärkt, einmal durch das Absenken der Wertgrenzen, für die der Hauptausschuss im System der Aufgabenverteilung zuständig ist, aber auch dadurch, daß dort alle Personalangelegenheiten ohne Ausnahmen, entschieden werden. Der Hauptausschuss ist zuständig zu Entscheidungen zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten. Sitzungen des Hauptausschusses werden künftig, wie auch die Sitzungen der Stadtvertretungen öffentlich sein, wobei natürlich bestimmte Dinge nach § 5 (2) der Hauptsatzung und nach Kommunalverfassung MV § 29 (5) weiterhin nichtöffentlich zu behandeln sind.
- Auch die Sitzungen der vier Fachausschüsse nach § 7 (1-3) sind künftig in diesem Sinne öffentlich. Der bestehende Ausschuss für Wirtschaft und Gewerbe wird aufgewertet, in dem er nun auch zuständig sein wird für Sicherheit und Ordnung, sowie für den Tourismus.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss nach § 7 (4) wird in seiner Bedeutung gestärkt, was sich in einer personellen Aufstockung von drei auf fünf Stadtvertreter zeigt.
- Die Amtszeit des Bürgermeisters nach § 8 (2) beträgt künftig sieben Jahre. Allerdings hat das keinen Einfluß auf die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters, der bekanntlich noch nach der alten Hauptsatzung auf neun Jahre gewählt wurde.
- Auch die Ortsteilvertretungen nach § 10-12 wurden gestärkt, in der Form, daß Einwohnerversammlungen für den Ortsteil vom jeweiligen Vorsitzenden einberufen werden können.
- Öffentliche Bekanntmachungen nach § 15 erfolgen ab sofort in erster Linie im Internet statt in einem Anzeigenblatt. Die 18 (!) Schaukästen behalten aber ihre bisherige Bedeutung.
Dazu gibt es eine Menge redaktioneller Änderungen und Ergänzungen, die auf Hinweis der unteren Rechtsaufsicht aufgenommen wurden. Bewährtes wurde beibehalten. Alles demnächst vollständig nachzulesen auf der Homepage der Stadt Kröpelin. Etwas Zeit vergeht noch, bis die untere Rechtsaufsicht den gestrigen Beschlusstext noch einmal durchgesehen hat, aber da wir ja deren Hinweise vorab weitestgehend berücksichtigt haben, dürfte das schnell gehen.


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