Donnerstag, 26. April 2012 von Thomas Wendt
Der Spiegel titelte in der letzten Woche mit “Mobbing – Der Feind in meinem Büro”. Der dazugehörige Artikel ist nicht sehr tiefgründig, enthält aber einige Anregungen.
Ähnlich wie die Betroffenen reden auch die meisten Unternehmen nicht gern darüber, wenn Mitarbeiter krank werden, weil Kollegen oder Vorgesetzte sie systematisch attackieren. Es könnte dem Ruf schaden. Viele Firmen tun so, als gäbe es solche Konflikte nicht.
Quelle: Spiegel 16/2012 Seite 57ff
Bildzitat: Spiegel-Online
Laßt uns das Thema nicht länger unter den Tisch kehren, sondern mal darüber reden. Immerhin scheint Mobbing auch im Kröpeliner Rathaus ein Thema zu sein. In der Ostsee-Zeitung vom 19.10.2011 erscheint erstmals öffentlich das M-Wort zur Situation in Kröpelin:
…der Bürgermeister fühlt sich von Stadtvertretern und sogar aus seiner Verwaltung gemobbt.
Allerdings fühlen sich auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung von ihrem Dienstvorgesetzten gemobbt. Das ist zumindest das, was den Stadtvertretern vor und leider vermehrt auch nach dem Bürgerentscheid immer wieder nahe gebracht wird. Und es gibt einige schwerwiegende Indizien:
- inhaltliche Dienstberatungen finden kaum noch statt, darum auch keine verbindlichen Absprachen im Team
- statt dessen gibt der Bürgermeister in Einzelgesprächen seine Anweisungen ohne fachlichen Hintergrund
- der Ton des Bürgermeisters ist oft beleidigend und immer zu laut, teilweise sogar anzüglich
- der Bürgermeister vermeidet in vollem Bewußtsein seiner Fehlhandlungen jegliches Beisein von Zeugen
- einige Mitarbeiter wurden ohne ersichtlichen Grund und ohne Absprache im Hause versetzt
- weder Personalrat noch Gleichstellungsbeauftragte wurden bisher angemessen einbezogen
- manche Mitarbeiter im Rathaus machen einen erschrockenen und eingeschüchterten Eindruck
- das ganze Klima im Rathaus ist vergiftet, ein offenes Wort ist nicht mehr möglich
- der Krankenstand der Mitarbeiter des Rathauses stieg belegbar auf einen historischen Höchststand
- es bleibt zunehmend Arbeit liegen, der Schaden für die Stadt ist darum auch längst ökonomisch messbar
- der Bürgermeister widersetzt sich nach dem Bürgerentscheid einem Mediationsverfahren, welches er vor dem Bürgerntscheid noch öffentlich ankündigte
Generell gilt: Je schlechter ein Unternehmen organisiert ist, je unklarer die Zuständigkeiten in den Abteilungen sind, umso größer wird die Gefahr, dass Menschen aneinandergeraten, weil sie Entscheidungen treffen, die auf Widerstand stoßen. Mobbing habe häufig strukturelle Ursachen.
Quelle: Spiegel 16/2012 Seite 57ff
Demzufolge kann das Problem tatsächlich in der bis zum heutigen Tage nicht akzeptierten Rollenverteilung innerhalb der Stadt liegen. Die Stadtvertretung pocht auf ihre gesetzliche Stellung als oberste Dienstbehörde und als oberstes Willkensbildung- und Beschlußorgan der Stadt (Kommunalverfassung). Der Bürgermeister mag das bis heute nicht akzeptieren.
Eine weitere Ursache von Dauerkonflikten, sagt Dieter Zapf, seien unsichere Chefs, die ihre Überlegenheit ständig demonstrieren müssten und aggressiv reagierten, sobald sie ihren Selbstwert bedroht sähen. Vielen Führungskräften mangele es an sozialer Kompetenz.
Quelle: Spiegel 16/2012 Seite 57ff
Ausbaden müssen das die Mitarbeiter im Rathaus.
Der Arbeitsrechtler Wolmerath rät Betroffenen, ein Mobbing-Tagebuch anzulegen, in das sie die Angriffe eintragen sollen.
Quelle: Spiegel 16/2012 Seite 57ff
Der Spiegel gibt noch einen guten Tip: “Dienstvereinbarung bei Mobbing und Schikane” der Stadt München.
Schluß mit dem Psycho-Krieg im Rathaus. Wie lange schaut der Landkreis noch zu? Nur er hat die entsprechende Disziplinarbefugnis. Muß es erst zum Äußersten kommen?
Dienstag, 24. April 2012 von Thomas Wendt
Die Neufassung der Hauptsatzung liegt inzwischen bei der Kommunalaufsicht des Landkreises. Wieder einmal gibt die Kommunalverfassung des Landes den Takt vor. KV MV § 5 (2) Satz 4 lautet zum Thema Hauptsatzung:
Sie ist der Rechtsaufsichtsbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen. Sie darf nur in Kraft gesetzt werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung von Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der erforderlichen Unterlagen geltend gemacht oder wenn sie vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.
Man darf gespannt sein, zu welcher Rechtsauffassung die Kommunalaufsicht des Landkreis kommt. Vielleicht sieht sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften. Vielleicht kann sie dann den Widerspruch des Bürgermeisters einkassieren, der genau dies behauptet. Das würde uns allen, dem Bürgermeister, der Stadtvertretung und der Kommunalaufsicht eine zweite Runde in Sachen Hauptsatzung ersparen. Warten wir also ganz entspannt die rechtliche Würdigung des Landkreises ab.
Montag, 23. April 2012 von Thomas Wendt
Gleich vorweg: Natürlich wird es auch 2012 ein buntes kulturelles Programm der Kröpeliner Vereine geben. So lädt der Mühlenverein in Kürze ein zu Walpurgisnacht, Tanz in den Mai und Maifest.
Eigentlich wollte ich lediglich wissen, ob das diesjährige Kinderfest der Stadt entweder um den Internationalen Kindertag (wie beispielsweise 2009 und 2010) oder um den Weltkindertag (wie beispielsweise 2007 und 2011) geplant ist. Schließlich möchten wir uns wieder daran beteiligen, wie schon in vielen Jahren zuvor.
Doch leider erfährt man dazu nichts auf der Homepage der Stadt. Der dortige Veranstaltungskalender ist noch auf dem Stand vom 25. November 2011, siehe http://stadt-kroepelin.de/index.php?id=26.
Nicht einmal die Ankündigungen der Kultur klappen noch unter Herrn Wunschiks Herrschaft über Rathaus und städtische Homepage. Wahrscheinlich versteht der Bürgermeister nur wieder Bahnhof, Bahnhof, Bahnhof.
Und wann ist nun das Kinderfest? Im Herbst. Mehr habe ich noch nicht erfahren können. Vielleicht wird der Kröpeliner Veranstaltungskalender bis dahin aber noch aktualisiert?
Donnerstag, 19. April 2012 von Thomas Wendt
Herr Bürgermeister Hubertus Wunschik hat, kaum aus dem Urlaub zurück, heute Widerspruch gegen die im übrigen einstimmige Neufassung der Hauptsatzung eingelegt. Damit mußte die Stadtvertretung rechnen. Aber das der Inhalt des Widerspruches so dürftig ausfiel, damit nun doch nicht. Um so leichter fiel es dem Präsidium und den Fraktionsvorsitzenden, sich per E-Mail heute umgehend den weiteren Fahrplan zu überlegen. Das Verfahren ist ohnehin klar und steht eindeutig in der Kommunalverfassung § 33 Absätze 1 und 2:
(1) Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat der Bürgermeister dem Beschluss zu widersprechen. Der Bürgermeister kann einem Beschluss widersprechen, wenn dieser das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch muss binnen zwei Wochen nach der Beschlussfassung schriftlich eingelegt und begründet werden. Er hat aufschiebende Wirkung. Die Gemeindevertretung muss über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung beschließen.
(2) Verletzt auch der neue Beschluss das Recht, so hat ihn der Bürgermeister schriftlich unter Darlegung der Gründe binnen zwei Wochen nach der Beschlussfassung zu beanstanden und die Beanstandung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Gegen die Beanstandung steht der Gemeindevertretung die Klage vor dem Verwaltungsgericht zu.
Auf deutsch: einmal hat der Bürgermeister einen Freischuß. Davon läßt sich die Stadtvertretung natürlich nicht beeindrucken und bleibt auf der kommenden Sitzung bei ihrem Beschluß. Den zweiten Widerspruch darf sich Herr Wunschik dann nicht mehr aus den Fingern saugen, sondern muß die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises einbeziehen. Spätestens die wird ihn zurückpfeifen und gut ist.
Die Rechtslage ist einfach zu eindeutig, als das es da überhaupt einen Spielraum für Interpretationen gäbe. Dazu muß man einfach nur wieder in die Kommunalverfassung § 22 schauen:
(2) Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat. Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind. Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen.
In Absatz 3 werden jede Menge spannende Sachen aufgezählt, die von Gesetz wegen ausschließlich die Stadtvertretung beschließen darf, beispielsweise alles zum Haushalt, also wenn es sein muß bis ins kleinste Futzelchen. Diese Liste hat Herr Wunschik auch nach vier Jahren noch nicht verinnerlicht, aber das heute nur nebenbei. Herrlich dann aber Absatz 4:
(4) Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass der Hauptausschuss oder der Bürgermeister Entscheidungen bis zu bestimmten Wertgrenzen in folgenden Angelegenheiten trifft:
- die Genehmigung von Verträgen nach § 38 Absatz 6 Satz 6 und 7 und § 39 Absatz 2 Satz 11 und 12,
- die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen,
- die Verfügung über Gemeindevermögen, insbesondere die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Schenkungen, die Hingabe von Darlehen und die Aufnahme von Krediten durch die Gemeinde,
- die Übernahme von Bürgschaften, der Abschluss von Gewährverträgen, die Bestellung sonstiger Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich gleich zu achtende Rechtsgeschäfte und
- den Abschluss von städtebaulichen Verträgen, insbesondere Erschließungsverträgen und Durchführungsverträgen zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.
Enthält die Hauptsatzung solche Regelungen nicht, obliegt die Entscheidung ausschließlich der Gemeindevertretung.
Dieser letzte Satz geht einem doch runter wie Öl. Wir hätten das also komplett rausnehmen können, haben wir aber nicht, sondern die Wertgrenzen ausgehend von den bitter gemachten Erfahrungen auf das auch fachlich angemessene Maß begrenzt. Immerhin, das ist auch städtisches Geld und mehr als gar nichts. Von daher läuft der Widerspruch absolut ins Leere.
Herr Wunschik behauptet in seinem Widerspruch dennoch dreist, wir würden ihn in seinen Rechten nach Kommunalverfassung § 38 (3) beschneiden. Den ersten Satz ignoriert er dabei natürlich mal wieder fix und weil der Absatz 4 auch spannend ist, wird auch dieser hier zitiert:
(3) Im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde bereitet der Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vor und führt sie aus. Der Bürgermeister ist für die Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung zählen insbesondere Entscheidungen von geringer wirtschaftlicher Bedeutung, Entscheidungen, die den laufenden Betrieb der Verwaltung aufrechterhalten, sowie gesetzlich oder tariflich gebundene Entscheidungen.
(4) Der Bürgermeister entscheidet in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nicht von der Gemeindevertretung oder dem Hauptausschuss wahrgenommen werden. In Fällen äußerster Dringlichkeit entscheidet er anstelle des Hauptausschusses. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch den Hauptausschuss, soweit dieser zuständig ist, im Übrigen durch die Gemeindevertretung.
Also? Keiner kann ihm die kleinen Förmchen im Moment streitig machen. Und so müßte die Rollenverteilung doch nun langsam mal klar sein. Mit den großen Förmchen spielen nur die Stadtvertreter und gut ist.
Die Ostsee-Zeitung hat zwar über einige Themen der letzten Sitzung der Stadtvertretung berichtet, doch dieses Thema wurde wohl bewußt zurück gestellt. Ich nehme mal an, damit Herr Wunschik wieder gut zu Wort kommen kann. In Ordnung, soll er doch schön selber für seine Überforderungsanzeige sorgen.
Herr Wunschik hat seit 2009 schon viele Widersprüche gestellt, also schon gegen die alte Stadtvertretung. Wer im wohl immer die Texte schreibt? Diesmal muß er sich das wohl selber zusammenkopiert haben. Ein Indiz sind die ständigen Wiederholungen mangels inhaltlicher Substanz. Ein zweites Indiz ist die absolute Aussichtslosigkeit des Unterfangens. Oder hat Herr Wunschik Rechtsanwälte, die ihm genau das schreiben, was er gerne hören will, selbst wenn es am Ende nichts werden kann? Vielleicht ist es auch längst nur zu einem Ritual geworden, das nicht sein darf, was nicht in die eigene Vorstellung von sich paßt?
Egal, Geld von der Stadt gibt es für so ein Geschreibsel jedenfalls nicht. Und schade um die Arbeitszeit des Bürgermeisters ist es auch nicht. Besser, Herr Wunschik ist mit so etwas beschäftigt, also mit den “Entscheidungen von geringer wirtschaftlicher Bedeutung”, als vielleicht noch die wirklich wichtigen Dinge zu behindern. Die laufen auch ohne sein Zutun weiter.
Das es im übrigen sehr wohl auf das vermeintlich Kleine ankommen würde, offenbart sich bei einem Spaziergang durch die Stadt. Ordnung und Sauberkeit, das sind beispielsweise die Aufgaben, um die sich Herr Wunschik stets drückt, die aber eindeutig in seinem ureigensten Aufgabenbereich liegen. Ich hoffe, die Kröpelinerinnen und Kröpeliner holen Herr Wunschik in der kommenden Einwohnerversammlung diesbezüglich wieder in die Wirklichkeit zurück.
Nachtrag 20.04.2012: Der heutige Artikel in der Ostsee-Zeitung ist nicht so einseitig, wie ich befürchetet hatte. Herr Wunschik sorgt durch die Art seines Gejaules wie vorausgesagt selber für seine öffentliche Blamage. Chefredakteur Andreas Meyer billigt der Stadtvertretung das Recht an allen Entscheidungen um den Haushalt zu, befürchtet jedoch den damit verbundenen drohenden Streit. Allerdings, den “ausufernden Dauerzoff” hätte es auch ohne die Neufassung der Hauptsatzung gegeben. Man sieht es an dem von Herrn Wunschik im Artikel gezeigten Selbstverständnis, wenn er meinte, er wäre nun “quasi entmachtet worden”. Da maßt sich jemand selber eine Macht zu (gegenüber allen anderen im kommunalen Gefüge), die ein Verwaltungschef einer 5.000-Einwohner-Gemeinde laut des Wollens des Gesetzgebers nicht haben soll. Herr Wunschik hat bis heute nicht kapiert, das er als Bürgermeister nicht der allmächtige Herr und Meister der Bürger ist, sondern ihr erster Angestellter. Köstlich das Ende des Artikels, wenn ausgerechnet Herr Wunschik, der Geheimniskrämer vor dem Herren, mangelnde Transparenz von den Stadtvertretern einklagt. Dabei kommt doch erst jetzt vieles von dem, was ansonsten allein im Rathaus gemuschelt wurde, endlich auch in den öffentlichen Teil der Sitzungen von Stadtvertretung und Hauptausschuß und damit an die Öffentlichkeit.
Donnerstag, 19. April 2012 von Thomas Wendt
Herr Bürgermeister Hubertus Wunschik hat, kaum aus dem Urlaub zurück, heute Widerspruch gegen die im übrigen einstimmige Neufassung der Hauptsatzung eingelegt. Damit mußte die Stadtvertretung rechnen. Aber das der Inhalt des Widerspruches so dürftig ausfiel, damit nun doch nicht. Um so leichter fiel es dem Präsidium und den Fraktionsvorsitzenden, sich per E-Mail heute umgehend den weiteren Fahrplan zu überlegen. Das Verfahren ist ohnehin klar und steht eindeutig in der Kommunalverfassung § 33 Absätze 1 und 2:
(1) Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat der Bürgermeister dem Beschluss zu widersprechen. Der Bürgermeister kann einem Beschluss widersprechen, wenn dieser das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch muss binnen zwei Wochen nach der Beschlussfassung schriftlich eingelegt und begründet werden. Er hat aufschiebende Wirkung. Die Gemeindevertretung muss über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung beschließen.
(2) Verletzt auch der neue Beschluss das Recht, so hat ihn der Bürgermeister schriftlich unter Darlegung der Gründe binnen zwei Wochen nach der Beschlussfassung zu beanstanden und die Beanstandung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Gegen die Beanstandung steht der Gemeindevertretung die Klage vor dem Verwaltungsgericht zu.
Auf deutsch: einmal hat der Bürgermeister einen Freischuß. Davon läßt sich die Stadtvertretung natürlich nicht beeindrucken und bleibt auf der kommenden Sitzung bei ihrem Beschluß. Den zweiten Widerspruch darf sich Herr Wunschik dann nicht mehr aus den Fingern saugen, sondern muß die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises einbeziehen. Spätestens die wird ihn zurückpfeifen und gut ist.
Die Rechtslage ist einfach zu eindeutig, als das es da überhaupt einen Spielraum für Interpretationen gäbe. Dazu muß man einfach nur wieder in die Kommunalverfassung § 22 schauen:
(2) Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat. Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind. Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen.
In Absatz 3 werden jede Menge spannende Sachen aufgezählt, die von Gesetz wegen ausschließlich die Stadtvertretung beschließen darf, beispielsweise alles zum Haushalt, also wenn es sein muß bis ins kleinste Futzelchen. Diese Liste hat Herr Wunschik auch nach vier Jahren noch nicht verinnerlicht, aber das heute nur nebenbei. Herrlich dann aber Absatz 4:
(4) Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass der Hauptausschuss oder der Bürgermeister Entscheidungen bis zu bestimmten Wertgrenzen in folgenden Angelegenheiten trifft:
- die Genehmigung von Verträgen nach § 38 Absatz 6 Satz 6 und 7 und § 39 Absatz 2 Satz 11 und 12,
- die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen,
- die Verfügung über Gemeindevermögen, insbesondere die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Schenkungen, die Hingabe von Darlehen und die Aufnahme von Krediten durch die Gemeinde,
- die Übernahme von Bürgschaften, der Abschluss von Gewährverträgen, die Bestellung sonstiger Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich gleich zu achtende Rechtsgeschäfte und
- den Abschluss von städtebaulichen Verträgen, insbesondere Erschließungsverträgen und Durchführungsverträgen zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.
Enthält die Hauptsatzung solche Regelungen nicht, obliegt die Entscheidung ausschließlich der Gemeindevertretung.
Dieser letzte Satz geht einem doch runter wie Öl. Wir hätten das also komplett rausnehmen können, haben wir aber nicht, sondern die Wertgrenzen ausgehend von den bitter gemachten Erfahrungen auf das auch fachlich angemessene Maß begrenzt. Immerhin, das ist auch städtisches Geld und mehr als gar nichts. Von daher läuft der Widerspruch absolut ins Leere.
Herr Wunschik behauptet in seinem Widerspruch dennoch dreist, wir würden ihn in seinen Rechten nach Kommunalverfassung § 38 (3) beschneiden. Den ersten Satz ignoriert er dabei natürlich mal wieder fix und weil der Absatz 4 auch spannend ist, wird auch dieser hier zitiert:
(3) Im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde bereitet der Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vor und führt sie aus. Der Bürgermeister ist für die Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung zählen insbesondere Entscheidungen von geringer wirtschaftlicher Bedeutung, Entscheidungen, die den laufenden Betrieb der Verwaltung aufrechterhalten, sowie gesetzlich oder tariflich gebundene Entscheidungen.
(4) Der Bürgermeister entscheidet in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nicht von der Gemeindevertretung oder dem Hauptausschuss wahrgenommen werden. In Fällen äußerster Dringlichkeit entscheidet er anstelle des Hauptausschusses. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch den Hauptausschuss, soweit dieser zuständig ist, im Übrigen durch die Gemeindevertretung.
Also? Keiner kann ihm die kleinen Förmchen im Moment streitig machen. Und so müßte die Rollenverteilung doch nun langsam mal klar sein. Mit den großen Förmchen spielen nur die Stadtvertreter und gut ist.
Die Ostsee-Zeitung hat zwar über einige Themen der letzten Sitzung der Stadtvertretung berichtet, doch dieses Thema wurde wohl bewußt zurück gestellt. Ich nehme mal an, damit Herr Wunschik wieder gut zu Wort kommen kann. In Ordnung, soll er doch schön selber für seine Überforderungsanzeige sorgen.
Herr Wunschik hat seit 2009 schon viele Widersprüche gestellt, also schon gegen die alte Stadtvertretung. Wer im wohl immer die Texte schreibt? Diesmal muß er sich das wohl selber zusammenkopiert haben. Ein Indiz sind die ständigen Wiederholungen mangels inhaltlicher Substanz. Ein zweites Indiz ist die absolute Aussichtslosigkeit des Unterfangens. Oder hat Herr Wunschik Rechtsanwälte, die ihm genau das schreiben, was er gerne hören will, selbst wenn es am Ende nichts werden kann? Vielleicht ist es auch längst nur zu einem Ritual geworden, das nicht sein darf, was nicht in die eigene Vorstellung von sich paßt?
Egal, Geld von der Stadt gibt es für so ein Geschreibsel jedenfalls nicht. Und schade um die Arbeitszeit des Bürgermeisters ist es auch nicht. Besser, Herr Wunschik ist mit so etwas beschäftigt, also mit den “Entscheidungen von geringer wirtschaftlicher Bedeutung”, als vielleicht noch die wirklich wichtigen Dinge zu behindern. Die laufen auch ohne sein Zutun weiter.
Das es im übrigen sehr wohl auf das vermeintlich Kleine ankommen würde, offenbart sich bei einem Spaziergang durch die Stadt. Ordnung und Sauberkeit, das sind beispielsweise die Aufgaben, um die sich Herr Wunschik stets drückt, die aber eindeutig in seinem ureigensten Aufgabenbereich liegen. Ich hoffe, die Kröpelinerinnen und Kröpeliner holen Herr Wunschik in der kommenden Einwohnerversammlung diesbezüglich wieder in die Wirklichkeit zurück.
Nachtrag 20.04.2012: Der heutige Artikel in der Ostsee-Zeitung ist nicht so einseitig, wie ich befürchetet hatte. Herr Wunschik sorgt durch die Art seines Gejaules wie vorausgesagt selber für seine öffentliche Blamage. Chefredakteur Andreas Meyer billigt der Stadtvertretung das Recht an allen Entscheidungen um den Haushalt zu, befürchtet jedoch den damit verbundenen drohenden Streit. Allerdings, den “ausufernden Dauerzoff” hätte es auch ohne die Neufassung der Hauptsatzung gegeben. Man sieht es an dem von Herrn Wunschik im Artikel gezeigten Selbstverständnis, wenn er meinte, er wäre nun “quasi entmachtet worden”. Da maßt sich jemand selber eine Macht zu (gegenüber allen anderen im kommunalen Gefüge), die ein Verwaltungschef einer 5.000-Einwohner-Gemeinde laut des Wollens des Gesetzgebers nicht haben soll. Herr Wunschik hat bis heute nicht kapiert, das er als Bürgermeister nicht der allmächtige Herr und Meister der Bürger ist, sondern ihr erster Angestellter. Köstlich das Ende des Artikels, wenn ausgerechnet Herr Wunschik, der Geheimniskrämer vor dem Herren, mangelnde Transparenz von den Stadtvertretern einklagt. Dabei kommt doch erst jetzt vieles von dem, was ansonsten allein im Rathaus gemuschelt wurde, endlich auch in den öffentlichen Teil der Sitzungen von Stadtvertretung und Hauptausschuß und damit an die Öffentlichkeit.