Freitag, 18. Mai 2012
Schusterstadt Kröpelin

Archiv für die 'Aus dem Rathaus' Kategorie

MeinungOrdnung und SicherheitOrtsrechtOrtsteileVerkehrWohnen in Kröpelin HausnummerSatzungen

Auch in Kröpelin sind Häuser noch ohne Hausnummernschild

„Navis“ bringen uns heute sicher ans Ziel und wer es vorher schon wissen will, kann mit „Google“ unter Angabe von Ort, Straßennamen und auf dem PC seinen Ankunftszielpunkt schon einmal betrachten. Doch manchmal beginnt erst bei der Ankunft das Rätzelraten, dann nämlich, wenn der Hauseigentümer es versäumte, ein Hausnummernschild an dem Gebäude anzubringen.

Das passierte besonders bei Fassadenverschönerungen, auch bei uns in Kröpelin, immer öfter. Achten Sie doch einmal bei ihrem nächsten Spaziergang darauf. Sie werden sich wundern bei wie vielen Häusern das in Kröpelin der Fall ist. Nun gut werden Sie sagen, mit etwas Fantasie kann jeder schnell wissen, wenn ein unbeschildertes Haus zwischen der Hauptstraße Nr. 5 und Nr. 9 liegt, muss das logischerweise die 7 sein. Doch bei Häusern, wo der Eingang in einer anderen Straße ist, wird es schon komplizierter, für ortsunkundige Besucher, wie z.B. Rettungsdienste, Feuerwehr und Lieferanten. Hochachtung für unsere Postboten, die diese örtlichen Besonderheiten kennen und dafür sorgen, dass auch Bewohner von unbeschilderten Häusern immer ihre Post bekommen. Wer im eigenen kleinen Häuschen wohnt und weder eine Hausnummer, noch seinen Namen am Briefkasten angebracht hat, darf sich nicht wundern, wenn nach einem Zustellerwechsel die Post ausbleibt.
Es darf nämlich nur zugestellt werden, wenn beides – Hausnummernschild und Name – lesbar angebracht sind. Nicht nur im Interesse der eigenen Erreichbarkeit und Orientierungshilfe sollten die noch fehlenden Hausnummernschilder bald angebracht werden. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage dafür in Deutschland: § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch dort heißt es: „Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.“
In Kröpelin in der Satzung über die Anbringung von Hausnummern vom 04.03.1998 geregelt. Danach sind „Grundstücks- oder Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte oder ihnen dinglich gleichgestellte Personen verpflichtet, die von der Stadt festgesetzte Hausnummer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu beschaffen und gemäß § 4 anzubringen.”
Übrigens wurden Häusernummerierungen europaweit bereits um 1750, nicht ohne Grund, eingeführt. Sie sind heute in amtlichen Verzeichnissen, wie dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch festgehalten und Teil der amtlichen Lagebeschreibung einer Immobilie. Also nicht nur Orientierungshilfe.

Aus dem RathausOrtsteile GewerbegebietStadtvertretungWichmannsdorf

Stadtvertretung am 09.06.2011

Am Donnerstag, den 09.06.2011 findet um 19.30 Uhr im Rathaus (großer Sitzungssaal) die 15. öffentliche Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin statt. Im Anschluss an die Einwohnerfragestunde beraten die Stadtvertreter über nachfolgende (vorläufige) Tagesordnung:

Ausführliche Information ganz lesen

Auf den ersten Blick alles unspektakuläre Themen die jeweils einen Schritt weitergebracht werden. In Wichmannsdorf soll Baurecht beschlossen werden. Nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluß (TOP 8) sollten die Wichmannsdorfer ihr Recht wahrnehmen und Einblick in die Planung nehmen und entsprechend ihre Anliegen einzubringen. TOP 9 war bereits mit dem Haushalt für 2011 beschlossen worden, nun erfolgt die notwendige Auftragsvergabe. Der Beschluß zur Erweiterung der Erschließungsstraße (TOP 10) erfolgte bereits auf der Stadtvertretung am 15.07.2010 und hier geht es ebenfalls um die Auftragsvergabe. Entsprechende Gelder stehen ebenfalls schon im Haushaltsplan. Enttäuschend oberflächlich formuliert sind die Vorlagen für TOP 11, aber es lohnt der Diskussion kaum, da es ausschließlich Wahlformalien betrifft.

Gespannt bin ich auf den TOP 12. Hier geht es um die Akten, deren Einsicht der Bürgermeister dem Stadtvertretervorsteher willkürlich verwehrte, nun aber nach ausdrücklichem Antrag aller Fraktionen der Stadtvertretung am 14.04.2010 und dem darauf folgenden, einstimmigem Beschluß der Stadtvertreter doch gewähren mußte. Was war da so brisant?

Die SPD-Fraktion wird sich auf ihrer kommenden Sitzung, am Dienstag, zu allen Tagesordnungspunkten beraten.

Aus dem RathausWahlen GemeindewahlleiterKreistagswahl 2011LandratLandtagswahl 2011Wahlhelfer

Stadt Kröpelin sucht Wahlhelfer für den 4. September 2011

Die Kröpeliner Gemeindewahlbehörde, in Person von Frau Erdmann, sucht per Bekanntmachung noch für die anstehenden Wahlen am 4. September 2011. Dann wird abgestimmt über den Landtag, den Kreistag, den und den Landkreisnamen. Im Schreiben heißt es unter anderem:

Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum Vorsteher, Schriftführer oder Stellvertreter oder als Beisitzer. Durch die Stadt Kröpeliner erhalten Sie im Rahmen einer Schulungsveranstaltung die Einführung in die Rechte, Pflichten und Aufgaben. Für den Wahltag wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 21,00 € gezahlt.

Wir bitten Sie Ihre Bereitschaft gegenüber der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, Tel.: 038292/851-13 oder Fax: 038292/851-10 unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit schriftlich oder mündlich bis zum 30.06.2011 zu erklären.

Aus dem RathausOrtsrecht HauptausschussHauptsatzung

Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Kröpelin am 25.05.2011

Am Mittwoch, den 25.05.2011 findet um 19.30 Uhr im Rathaus die 15. Hauptausschusssitzung der Stadt Kröpelin dieser Wahlperiode statt.

Ausführliche Information ganz lesen

Der in TOP 6 von Herrn Wunschik zur Beratung gestellte Satz der Hauptsatzung lautet:

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen durch Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/ über die Homepage der Stadt unter: www.stadt-kroepelin.de.

Einen ähnlichen Vorstoß des Bürgermeisters gab es auch schon zur Stadtvertretung am 03.03.2011 unter TOP 20. Allerdings waren die Beschlußvorlagen unzulässig und kamen daher nicht zur Abstimmung. Auf Antrag des Stadtvertretervorstehers Dr. Borchardt soll der Hauptausschuß beraten, ob eine Änderung notwendig ist. Letzteres wurde von mehreren Stadtvertretern bestritten, die jetzige Formulierung sei für die Praxis einer satzungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Kröpelin hinreichend. Abgesehen davon bedürfte es einer veröffentlichung- und damit kostenpflichtigen 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung.

Aus dem RathausOrtsrecht HauptausschussHauptsatzung

Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Kröpelin am 25.05.2011

Am Mittwoch, den 25.05.2011 findet um 19.30 Uhr im Rathaus die 15. Hauptausschusssitzung der Stadt Kröpelin dieser Wahlperiode statt.

Ausführliche Information ganz lesen

Der in TOP 6 von Herrn Wunschik zur Beratung gestellte Satz der Hauptsatzung lautet:

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen durch Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/ über die Homepage der Stadt unter: www.stadt-kroepelin.de.

Einen ähnlichen Vorstoß des Bürgermeisters gab es auch schon zur Stadtvertretung am 03.03.2011 unter TOP 20. Allerdings waren die Beschlußvorlagen unzulässig und kamen daher nicht zur Abstimmung. Auf Antrag des Stadtvertretervorstehers Dr. Borchardt soll der Hauptausschuß beraten, ob eine Änderung notwendig ist. Letzteres wurde von mehreren Stadtvertretern bestritten, die jetzige Formulierung sei für die Praxis einer satzungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Kröpelin hinreichend. Abgesehen davon bedürfte es einer veröffentlichung- und damit kostenpflichtigen 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 1 2 3 ...5 6 7 ...14 15 16