Donnerstag, 9. Juni 2011 von Herbert Boldt
„Navis“ bringen uns heute sicher ans Ziel und wer es vorher schon wissen will, kann mit „Google“ unter Angabe von Ort, Straßennamen und Hausnummer auf dem PC seinen Ankunftszielpunkt schon einmal betrachten. Doch manchmal beginnt erst bei der Ankunft das Rätzelraten, dann nämlich, wenn der Hauseigentümer es versäumte, ein Hausnummernschild an dem Gebäude anzubringen.

Das passierte besonders bei Fassadenverschönerungen, auch bei uns in Kröpelin, immer öfter. Achten Sie doch einmal bei ihrem nächsten Spaziergang darauf. Sie werden sich wundern bei wie vielen Häusern das in Kröpelin der Fall ist. Nun gut werden Sie sagen, mit etwas Fantasie kann jeder schnell wissen, wenn ein unbeschildertes Haus zwischen der Hauptstraße Nr. 5 und Nr. 9 liegt, muss das logischerweise die 7 sein. Doch bei Häusern, wo der Eingang in einer anderen Straße ist, wird es schon komplizierter, für ortsunkundige Besucher, wie z.B. Rettungsdienste, Feuerwehr und Lieferanten. Hochachtung für unsere Postboten, die diese örtlichen Besonderheiten kennen und dafür sorgen, dass auch Bewohner von unbeschilderten Häusern immer ihre Post bekommen. Wer im eigenen kleinen Häuschen wohnt und weder eine Hausnummer, noch seinen Namen am Briefkasten angebracht hat, darf sich nicht wundern, wenn nach einem Zustellerwechsel die Post ausbleibt.
Es darf nämlich nur zugestellt werden, wenn beides – Hausnummernschild und Name – lesbar angebracht sind. Nicht nur im Interesse der eigenen Erreichbarkeit und Orientierungshilfe sollten die noch fehlenden Hausnummernschilder bald angebracht werden. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage dafür in Deutschland: § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch dort heißt es: „Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.“
In Kröpelin in der Satzung über die Anbringung von Hausnummern vom 04.03.1998 geregelt. Danach sind „Grundstücks- oder Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte oder ihnen dinglich gleichgestellte Personen verpflichtet, die von der Stadt festgesetzte Hausnummer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu beschaffen und gemäß § 4 anzubringen.”
Übrigens wurden Häusernummerierungen europaweit bereits um 1750, nicht ohne Grund, eingeführt. Sie sind heute in amtlichen Verzeichnissen, wie dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch festgehalten und Teil der amtlichen Lagebeschreibung einer Immobilie. Also nicht nur Orientierungshilfe.
Sonntag, 5. Juni 2011 von Thomas Wendt
Am Donnerstag, den 09.06.2011 findet um 19.30 Uhr im Rathaus (großer Sitzungssaal) die 15. öffentliche Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin statt. Im Anschluss an die Einwohnerfragestunde beraten die Stadtvertreter über nachfolgende (vorläufige) Tagesordnung:
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Vorläufige Tagesordnung der Sitzung der Stadtvertretung Kröpelin am 09.06.2011
A) Öffentlicher Teil
- Begrüßung durch den Stadtvertretervorsteher
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Einwohnerfragestunde
- Änderungsanträge zur Tagesordnung
- Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Stadtvertretung (öffentlicher Teil vom 12.05.2011)
- Information über gefasste Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung (12.05.2011)
- Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses (25.05.2011) und wichtige Angelegenheiten der Stadt
- Beschluss[vorlage]-Nr.: STV 149-15/2011
Beschluss über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wichmannsdorf sowie Satzung über die örtlichen Bauvorschriften – Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Beschluss[vorlage]-Nr.: STV 150-15/2011
Beschluss über die Auftragsvergabe: Erneuerung der Wärmeerzeugeranlagen im Rathaus
- Beschluss[vorlage]-Nr.: STV 151-15/2011
Beschluss über die Auftragsvergabe: Erweiterung der Erschließungsstraße B im Gewerbegebiet “Südwest” der Stadt Kröpelin
- Beschluss[vorlage]-Nr.: STV 152-15/2011
Vorbereitung der Wahlen am 04.09.2011
- Bericht über die Akteneinsicht
- Anfragen Anregungen, Informationen der Stadtvertreter und Mitglieder der Ortsteilvertretungen
- Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
B) Fakultaiver (Nichtöffentlicher) Teil
- Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
- Änderungsanträge zur Tagesordnung
- Billigung der Sitzungsniederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung der Stadtvertretung (12.05.2011)
- Grundstücksangelegenheiten
- Anfragen, Anregungen, Informationen der Stadtvertreter
- Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
Auf den ersten Blick alles unspektakuläre Themen die jeweils einen Schritt weitergebracht werden. In Wichmannsdorf soll Baurecht beschlossen werden. Nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluß (TOP 8) sollten die Wichmannsdorfer ihr Recht wahrnehmen und Einblick in die Planung nehmen und entsprechend ihre Anliegen einzubringen. TOP 9 war bereits mit dem Haushalt für 2011 beschlossen worden, nun erfolgt die notwendige Auftragsvergabe. Der Beschluß zur Erweiterung der Erschließungsstraße (TOP 10) erfolgte bereits auf der Stadtvertretung am 15.07.2010 und hier geht es ebenfalls um die Auftragsvergabe. Entsprechende Gelder stehen ebenfalls schon im Haushaltsplan. Enttäuschend oberflächlich formuliert sind die Vorlagen für TOP 11, aber es lohnt der Diskussion kaum, da es ausschließlich Wahlformalien betrifft.
Gespannt bin ich auf den TOP 12. Hier geht es um die Akten, deren Einsicht der Bürgermeister dem Stadtvertretervorsteher willkürlich verwehrte, nun aber nach ausdrücklichem Antrag aller Fraktionen der Stadtvertretung am 14.04.2010 und dem darauf folgenden, einstimmigem Beschluß der Stadtvertreter doch gewähren mußte. Was war da so brisant?
Die SPD-Fraktion wird sich auf ihrer kommenden Sitzung, am Dienstag, zu allen Tagesordnungspunkten beraten.
Freitag, 3. Juni 2011 von Thomas Wendt
Die Kröpeliner Gemeindewahlbehörde, in Person von Frau Erdmann, sucht per Bekanntmachung noch Wahlhelfer für die anstehenden Wahlen am 4. September 2011. Dann wird abgestimmt über den Landtag, den Kreistag, den Landrat und den Landkreisnamen. Im Schreiben heißt es unter anderem:
Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum Vorsteher, Schriftführer oder Stellvertreter oder als Beisitzer. Durch die Stadt Kröpeliner erhalten Sie im Rahmen einer Schulungsveranstaltung die Einführung in die Rechte, Pflichten und Aufgaben. Für den Wahltag wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 21,00 € gezahlt.
Wir bitten Sie Ihre Bereitschaft gegenüber der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, Tel.: 038292/851-13 oder Fax: 038292/851-10 unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit schriftlich oder mündlich bis zum 30.06.2011 zu erklären.
Donnerstag, 19. Mai 2011 von Thomas Wendt
Am Mittwoch, den 25.05.2011 findet um 19.30 Uhr im Rathaus die 15. Hauptausschusssitzung der Stadt Kröpelin dieser Wahlperiode statt.
Ausführliche Information ganz lesen
Vorläufige Tagesordnung der Hauptausschusssitzung der Stadt Kröpelin am 25.05.2011
A) Öffentlicher Teil
- Begrüßung durch den Hauptausschussvorsitzenden
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Änderungsanträge zur Tagesordnung
- Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses (öffentlicher Teil) (06.04.2011)
- Beschluss-Nr. HA 16-15/2011 – Überplanmäßige Ausgabe – Rückzahlung Pachten HH-Stelle 0350.000.6770
- Beratung über Hauptsatzung § 15, Abs. 1, Satz 1
- Anfragen, Anregungen, Informationen der Hauptausschussmitglieder und Mitglieder der Ortsteilvertretungen
- Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
B) Fakultativer (nichtöffentlicher) Teil
- Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
- Änderungsanträge zur Tagesordnung
- Billigung der Sitzungsniederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses (06.04.2011)
- Beratung über Vollstreckungskosten (Mietschulden)
- Personalangelegenheiten
- Anfragen, Anregungen, Informationen der Hauptausschussmitglieder
- Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
Der in TOP 6 von Herrn Wunschik zur Beratung gestellte Satz der Hauptsatzung lautet:
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen durch Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Satzungen über die Homepage der Stadt unter: www.stadt-kroepelin.de.
Einen ähnlichen Vorstoß des Bürgermeisters gab es auch schon zur Stadtvertretung am 03.03.2011 unter TOP 20. Allerdings waren die Beschlußvorlagen unzulässig und kamen daher nicht zur Abstimmung. Auf Antrag des Stadtvertretervorstehers Dr. Borchardt soll der Hauptausschuß beraten, ob eine Änderung notwendig ist. Letzteres wurde von mehreren Stadtvertretern bestritten, die jetzige Formulierung sei für die Praxis einer satzungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Kröpelin hinreichend. Abgesehen davon bedürfte es einer veröffentlichung- und damit kostenpflichtigen 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung.
Donnerstag, 19. Mai 2011 von Thomas Wendt
Am Mittwoch, den 25.05.2011 findet um 19.30 Uhr im Rathaus die 15. Hauptausschusssitzung der Stadt Kröpelin dieser Wahlperiode statt.
Ausführliche Information ganz lesen
Vorläufige Tagesordnung der Hauptausschusssitzung der Stadt Kröpelin am 25.05.2011
A) Öffentlicher Teil
- Begrüßung durch den Hauptausschussvorsitzenden
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Änderungsanträge zur Tagesordnung
- Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses (öffentlicher Teil) (06.04.2011)
- Beschluss-Nr. HA 16-15/2011 – Überplanmäßige Ausgabe – Rückzahlung Pachten HH-Stelle 0350.000.6770
- Beratung über Hauptsatzung § 15, Abs. 1, Satz 1
- Anfragen, Anregungen, Informationen der Hauptausschussmitglieder und Mitglieder der Ortsteilvertretungen
- Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
B) Fakultativer (nichtöffentlicher) Teil
- Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
- Änderungsanträge zur Tagesordnung
- Billigung der Sitzungsniederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses (06.04.2011)
- Beratung über Vollstreckungskosten (Mietschulden)
- Personalangelegenheiten
- Anfragen, Anregungen, Informationen der Hauptausschussmitglieder
- Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
Der in TOP 6 von Herrn Wunschik zur Beratung gestellte Satz der Hauptsatzung lautet:
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen durch Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Satzungen über die Homepage der Stadt unter: www.stadt-kroepelin.de.
Einen ähnlichen Vorstoß des Bürgermeisters gab es auch schon zur Stadtvertretung am 03.03.2011 unter TOP 20. Allerdings waren die Beschlußvorlagen unzulässig und kamen daher nicht zur Abstimmung. Auf Antrag des Stadtvertretervorstehers Dr. Borchardt soll der Hauptausschuß beraten, ob eine Änderung notwendig ist. Letzteres wurde von mehreren Stadtvertretern bestritten, die jetzige Formulierung sei für die Praxis einer satzungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Kröpelin hinreichend. Abgesehen davon bedürfte es einer veröffentlichung- und damit kostenpflichtigen 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung.