Freitag, 18. Mai 2012
Schusterstadt Kröpelin

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Aus dem Rathaus HauptsatzungStadtvertretung

Stadtvertretung am 10.12.2009

Am Donnerstag, den 10.12.2009 findet um 19.30 Uhr im Rathaus (großer Sitzungssaal) die 4. öffentliche Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin statt. Im Anschluss an die Einwohnerfragestunde beraten die Stadtvertreter über nachfolgende (vorläufige) Tagesordnung:

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Die SPD-Fraktion wird sich auf ihrer kommenden Sitzung zu allen Tagesordnungspunkten, insbesondere zu Änderungsanträgen beraten. Einige schriftliche Anfragen werden fristgerecht eingereicht.

Ortsrecht Hauptsatzung

Stadtvertretung beschloß am 29.10.2009 einstimmig die Neufassung der Hauptsatzung

Im Vorfeld der gestrigen Abstimmung wurde um die Neufassung der in der Öffentlichkeit wenig Gewese gemacht. Das vor allem darum, um das Vorhaben nicht durch unnötiges Aufbauen von unversöhnlichen Fronten zu gefährden. Das konnte durch fraktionsübergreifende Zusammenarbeit gut vermieden werden und so ging keinerlei “Porzellan zu Bruch”.

Ebenso unaufgeregt wurden gestern in der öffentlichen Stadtvertretersitzung noch Argumente zu einzelnen Passagen ausgetauscht und einige letzte Feinabstimmungen vorgenommen, schließlich dem Gesamtantrag zugestimmt. Das einstimmige Ergebnis zeigt, daß im ganzen Prozedere der letzten Monaten vieles richtig gemacht wurde.

Der Nachteil dieser lautlosen Zusammenarbeit ist allerhöchstens, daß den Kröpelinern bis jetzt noch kaum bekannt sein kann, was sich mit der Neufassung der Hauptsatzung alles ändert und das ist eine ganze Menge:

  • Die schrieb sich ihr klares Bekenntnis zur Amtsfreiheit der Stadt in § 1 (1) der Hauptsatzung. Das darf von keiner Seite ignoriert werden, die möglicherweise daran denkt, Kröpelin in einen wie auch immer gearteten Verwaltungsverbund zu drängen.
  • Das Instrument der Einwohnerversammlungen in § 3 (1) wurde neu geregelt, ebenso das Instrument der Anfragen von Stadtvertretern nach § 5 (3).
  • Der Hauptausschuss in § 6 wurde wesentlich in seinen Kompetenzen gestärkt, einmal durch das Absenken der Wertgrenzen, für die der Hauptausschuss im System der Aufgabenverteilung zuständig ist, aber auch dadurch, daß dort alle Personalangelegenheiten ohne Ausnahmen, entschieden werden. Der Hauptausschuss ist zuständig zu Entscheidungen zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten. Sitzungen des Hauptausschusses werden künftig, wie auch die Sitzungen der Stadtvertretungen öffentlich sein, wobei natürlich bestimmte Dinge nach § 5 (2) der Hauptsatzung und nach Kommunalverfassung MV § 29 (5) weiterhin nichtöffentlich zu behandeln sind.
  • Auch die Sitzungen der vier Fachausschüsse nach § 7 (1-3) sind künftig in diesem Sinne öffentlich. Der bestehende Ausschuss für Wirtschaft und Gewerbe wird aufgewertet, in dem er nun auch zuständig sein wird für Sicherheit und Ordnung, sowie für den Tourismus.
  • Der Rechnungsprüfungsausschuss nach § 7 (4) wird in seiner Bedeutung gestärkt, was sich in einer personellen Aufstockung von drei auf fünf Stadtvertreter zeigt.
  • Die Amtszeit des Bürgermeisters nach § 8 (2) beträgt künftig sieben Jahre. Allerdings hat das keinen Einfluß auf die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters, der bekanntlich noch nach der alten Hauptsatzung auf neun Jahre gewählt wurde.
  • Auch die Ortsteilvertretungen nach § 10-12 wurden gestärkt, in der Form, daß Einwohnerversammlungen für den Ortsteil vom jeweiligen Vorsitzenden einberufen werden können.
  • Öffentliche Bekanntmachungen nach § 15 erfolgen ab sofort in erster Linie im Internet statt in einem Anzeigenblatt. Die 18 (!) Schaukästen behalten aber ihre bisherige Bedeutung.

Dazu gibt es eine Menge redaktioneller Änderungen und Ergänzungen, die auf Hinweis der unteren Rechtsaufsicht aufgenommen wurden. Bewährtes wurde beibehalten. Alles demnächst vollständig nachzulesen auf der Homepage der Stadt Kröpelin. Etwas Zeit vergeht noch, bis die untere Rechtsaufsicht den gestrigen Beschlusstext noch einmal durchgesehen hat, aber da wir ja deren Hinweise vorab weitestgehend berücksichtigt haben, dürfte das schnell gehen.

Aus dem Rathaus Stadtvertretung

Alles in allem – ein Gesamtrückblick auf die Stadtvertretung am 10.09.2009

Dieser Artikel ist eine Baustelle!Hier trage ich nach und nach meine Sicht auf die Sitzung der zusammen. Das dürfte ein wenig dauern, bezieht dann allerdings auch gleich mit ein, was sich nach der Sitzung ergab. Gestern, Donnerstag 17.09.2009, also noch eine Woche danach gibt es dazu beispielsweise einen Leserbrief (Herr Burghardt) und einen Artikel in der OZ (ausschnittsweise zu einem Brief des Bürgermeisters).

Klicken Sie auf die Tagesordnungspunkte, die Sie interessieren. Zu einigen Tagesordnungspunkten werden noch gesonderte Artikel entstehen, um sie umfassender mit Vorgeschichte und (gesetzlichen) Hintergrund zu beleuchten.

weitere Nachbetrachtungen:

Vorbereitungen: (zur Sitzung der Stadtvertretung)
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Tagesordnung:

A) Öffentlicher Teil
1. Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Stadtvertreter sowie der vorliegenden Entschuldigungen
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Feststellung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung und der dazu vorliegenden Änderungsanträge
5. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über den öffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung der Stadtvertretung (09.07.2009)
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6. Bericht des Bürgermeisters über die Beschlüsse des Hauptausschusses und über wichtige Angelegenheiten der Stadt Kröpelin
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7. Beschluss-Nr.: STV 8-2/2009 – Beschluss über die Auftragsvergabe Leistungen Inneneinrichtung Stadtmuseum Kröpelin
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8. Bestellung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
9. Beschluss-Nr.: STV 20-2/2009 – Wahl der Ortsteilvertretungen (Nachnominierung der SPD-Vorschläge) – 9.1. Ortsrat für die Ortsteile Schmadebeck, Groß Siemen, Einhusen – 9.2. Ortsrat für die Ortsteile Jennewitz, Diedrichshagen, Wichmannsdorf, Horst, Boldenshagen, Hundehagen
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10. Stellungnahme des Bürgermeisters, Herrn Wunschik zur überplanmäßigen Ausgabe Haushaltsstelle 0200.6550 Gerichts- und Anwaltskosten – Sachverständigerkosten
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11. Beschluss-Nr.: STV 9-2/2009 – Widerspruch des Bürgermeisters, Herrn Wunschik gegen den Beschluss der Stadtvertretung über die Änderungsanträge der Stadtvertreterin Frau Reichler und des Stadtvertreters Herrn Schwarz zur Beschlussvorlage 403-38/2009 v. 28.05.2009
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12. Beschluss-Nr.: STV 10-2/2009 – Widerspruch des Bürgermeisters, Herrn Wunschik gegen den Beschluss der Stadtvertretung zur Beschlussvorlage Nr.: 409-38/2009 der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke auf Erweiterung der Tagungsordnung zur Stadtvertretersitzung vom 28.05.2009
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13. Beschluss-Nr.: 403-38/2009 – Überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 0200.6550 Gerichts- und Anwaltskosten Sachverständigerkosten
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14. Beschluss-Nr.: STV 11-2/2009 – 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2009 – 2. Finanz- und Investitionsplan der Stadt Kröpelin für die Jahre 2008 – 2013
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15. Beschluss-Nr.: STV 12-2/2009 – Beschluss über die Widmung externer Räumlichkeiten zum Trauzimmer des Standesamtes Kröpelin, hier: Trauzimmer Gut Klein Nienhagen

16. Änderung der Hauptsatzung
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17. Beantwortung von Anfragen und Entgegennahme von Anfragen und Anregungen im öffentlichen Teil der Sitzung
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B) Nichtöffentlicher Teil
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Nachwirkungen: (z.B. in der Presse)
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Aus dem Rathaus GrundzentrumMittleres Mecklenburg / RostockNahbereichRegionales RaumentwicklungsprogrammRegionales RaumordnungsprogrammUnterzentrum

Anfrage zur Verkleinerung des Nahbereiches der Stadt Kröpelin im Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg / Rostock

Anfrage 3 zur am 10.09.2009

Stadt Kröpelin – Bürgermeister
Hubertus Wunschik
Rathaus – Markt 1
18236 Kröpelin

Sehr geehrter Herr Wunschik,

gemäß der der Kröpelin vom 30.06.2005, § 5 (3) reiche ich Ihnen in Wahrnehmung meines Mandates als Stadtvertreter folgende Anfrage ein:

Seit 1994 gibt es ein (RROP) Mittleres Mecklenburg/ Rostock. Im Jahr 1999 erfolgte eine 1. Teilfortschreibung, welches die aktuelle Planungsgrundlage bildet. Allerdings wurde 2005 das neue Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern für verbindlich erklärt, zum Beispiel mit der Aufhebung der Unterzentren und der Einführung von Grundzentren. Ebenfalls 2005 wurde darum eine Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) beschlossen und schließlich 2008 ein 1. Beteiligungsverfahren (öffentliche Auslegung des 1. Vorentwurfs vom 11.02.‑14.05.2008) durchgeführt. Gegenwärtig läuft das 2. (und letzte) Beteiligungsverfahren (öffentliche Auslegung des 2. Vorentwurfs vom 03.08.‑30.10.2009). Die öffentliche Auslegung erfolgt laut Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/ Rostock in Rostock, in den Verwaltungen der Ämter und amtsfreien Gemeinden der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock. Somit müßten die Unterlagen gegenwärtig auch im Kröpeliner Rathaus öffentlich ausliegen. Sie sind aber auch auf der Homepage des genannten Amtes einsehbar.

Das noch aktuelle RROP von 1999 ordnet der Stadt Kröpelin neben dem Gebiet der Stadt die Gebiete der Gemeinden Alt Karin, Biendorf, Reddelich, Retschow, Steffenshagen und Westenbrügge als Nahbereiche zu. Im gegenwärtig ausliegenden Planungsentwurf besteht der der Stadt Kröpelin jedoch nur noch aus dem reinen Stadtgebiet, während die oben genannten Gemeindegebiete zu den Nahbereichen von Neubukow und Bad Doberan zugeordnet werden. Wird diese Festlegung zur künftigen Planungsgrundlage, ist mit einem erheblichen, auch finanziellen Nachteil für die Stadt Kröpelin zu rechnen.

Welche Schritte gedenkt der Bürgermeister einzuleiten, um dieser möglichen Festschreibung entschieden entgegenzuwirken und sie schließlich zu verhindern?

Ihre Antwort erwarte ich auf der Stadtvertretung am 10.09.2009 unter Tagesordnungspunkt 17.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wendt

Die Antwort des Bürgermeisters

Sehr geehrter Herr Wendt,

bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 07. September 2009 teile ich Ihnen Folgendes mit:

Regionales Raumordnungsprogramm
Ich werde zum Regionalen Raumordnungsprogramm eine Arbeitsgruppe bilden, um die Anliegen der Stadt Kröpelin zu diskutieren und zu planen. Diese Arbeitsgruppe wird bestehen aus dem Bürgermeister, den drei Amtsleitern und den jeweiligen Ausschussvorsitzenden sowie dem Leiter des Planungsamtes des Landkreises Bad Doberan.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Wunschik
Bürgermeister

Ortsrecht GeschäftsordnungStadtvertretervorsteherStadtvertretung

Knallhart – Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung Kröpelin – Ordnung in den Sitzungen

Unsachlicher Streit, Beleidigungen oder Zwischenrufe in der ? Das muß nicht sein und darf es auch nicht. Die der ist das Werkzeug, mit welchem eingegriffen werden kann. Warum dieses wichtige Dokument nicht auf der Homepage der Stadt zu finden ist, keine Ahnung? Die Stadtvertreter haben je ein Exemplar bekommen und auch dem Bürgermeister sollte es bekannt sein. Hier ein Auszug:

§ 12 Ordnung in den Sitzungen

(1) Der sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen und achtet auf die Einhaltung dieser Geschäftsordnung. Er übt das Hausrecht aus.

(2) Wer gegen die Ordnung verstößt, die Würde der Versammlung verletzt oder sich ungebührlich oder beleidigend äußert, wird vom Stadtvertretervorsteher zur Ordnung gerufen. Hat ein Redner in derselben Sitzung einen wiederholten Ordnungsruf erhalten und gibt er Anlaß zu einem weiteren Ordnungsruf, kann ihm der Stadtvertretervorsteher das Wort entziehen, sofern er ihn bei dem vorhergehenden Ordnungsruf darauf aufmerksam gemacht hat.

(3) Der Stadtvertretervorsteher kann einen Redner, der vom Gegenstand der Beratung abweicht, zur Sache verweisen. Auf diese Verpflichtung kann jeder Stadtvertreter den Stadtvertretervorsteher durch Zuruf hinweisen.

(4) Redet jemand, dem das Wort nicht erteilt worden ist, so muß ihm das Wort entzogen werden.

(5) Der Stadtvertretervorsteher kann einem Redner, der die Redezeit überschreitet, das Wort entziehen, wenn er ihn bereits auf den Ablauf der Redezeit hingewiesen hat.

(6) Einem Redner, dem das Wort gemäß Absatz 2 entzogen worden ist, darf es in derselben Sitzung zu demselben Punkt nicht wieder erteilt werden.

(7) Bei wiederholter Verletzung der Ordnung kann ein Stadtvertreter durch Beschluß der Stadtvertretung für eine Sitzung oder für mehrere Sitzungen ausgeschlossen werden. Hält der Stadtvertretervorsteher es für erforderlich, kann er den sofortigen Ausschluß verfügen. Wer aus der Sitzung verwiesen wird, hat den Sitzungsraum sofort zu verlassen.

(8) Stadtvertreter, die zur Ordnung gerufen wurden oder gegen die ein Sitzungsausschluß verhängt wurde, können binnen einer Woche dagegen einen schriftlichen Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung zu setzen.

Das Instrument ist also da, nun muß nur noch für die Umsetzung gesorgt werden. In den vergangenen Jahren war es kaum nötig, sich auf die Geschäftsordnung zu berufen, sondern die Versammlung verliefen in gegenseitigem Einvernehmen ganz in ihrem Sinne, geachtet von Stadtvertretern und Bürgermeistern. So sollte muß es auch baldmöglichst wieder sein.

Die Versammlungsleitung liegt ausschließlich in der Hand des Stadtvertretervorstehers. Dr. Borchardt wurde einstimmig von allen Stadtvertretern am 09.07.2009 gewählt, offensichtlich auch, weil alle Stadtvertreter in ihm denjenigen sehen, der für die Ordnung in den Sitzungen sorgen kann.

Dr. Borchardt, greifen Sie durch!

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