Donnerstag, 3. Dezember 2009 von Thomas Wendt
Am Donnerstag, den 10.12.2009 findet um 19.30 Uhr im Rathaus (großer Sitzungssaal) die 4. öffentliche Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin statt. Im Anschluss an die Einwohnerfragestunde beraten die Stadtvertreter über nachfolgende (vorläufige) Tagesordnung:
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Vorläufige Tagesordnung der Sitzung der Stadtvertretung Kröpelin am 10.12.2009
A) Öffentlicher Teil
- Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Stadtvertreter sowie der vorliegenden Entschuldigungen
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung und der dazu vorliegenden Änderungsanträge
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift über den öffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung der Stadtvertretung (29.10.2009)
- Bericht des Bürgermeisters über die Beschlüsse des Hauptausschusses und über wichtige Angelegenheiten der Stadt Kröpelin
- Beschluss-Nr.: STV 36-4/2009
Nachbesetzung von zwei Mitgliedern im Rechnungsprüfungsausschuss lt. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.10.2009 (Rechtskraft 18.11.2009)
- Beschluss-Nr.: STV 37-4/2009
Materialien der Stadt Kröpelin, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen (Antrag der SPD-Fraktion)
- Beschluss-Nr.: STV 38-4/2009
Überprüfung aller Stadtvertreter auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR (Antrag der KL-Fraktion)
- Beantwortung von Anfragen und Entgegennahme von Anfragen und Anregungen im öffentlichen Teil der Sitzung
- Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
B) Nichtöffentlicher Teil
- Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
- Feststellung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung und der dazu vorliegenden Änderungsanträge
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift über den nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung der Stadtvertretung (29.10.2009)
- Grundstücksangelegenheiten
gestrichen
- Beantwortung von Anfragen und Entgegennahme von Anfragen und Anregungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
- Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
Die SPD-Fraktion wird sich auf ihrer kommenden Sitzung zu allen Tagesordnungspunkten, insbesondere zu Änderungsanträgen beraten. Einige schriftliche Anfragen werden fristgerecht eingereicht.
Freitag, 30. Oktober 2009 von Thomas Wendt
Im Vorfeld der gestrigen Abstimmung wurde um die Neufassung der Hauptsatzung in der Öffentlichkeit wenig Gewese gemacht. Das vor allem darum, um das Vorhaben nicht durch unnötiges Aufbauen von unversöhnlichen Fronten zu gefährden. Das konnte durch fraktionsübergreifende Zusammenarbeit gut vermieden werden und so ging keinerlei “Porzellan zu Bruch”.
Ebenso unaufgeregt wurden gestern in der öffentlichen Stadtvertretersitzung noch Argumente zu einzelnen Passagen ausgetauscht und einige letzte Feinabstimmungen vorgenommen, schließlich dem Gesamtantrag zugestimmt. Das einstimmige Ergebnis zeigt, daß im ganzen Prozedere der letzten Monaten vieles richtig gemacht wurde.
Der Nachteil dieser lautlosen Zusammenarbeit ist allerhöchstens, daß den Kröpelinern bis jetzt noch kaum bekannt sein kann, was sich mit der Neufassung der Hauptsatzung alles ändert und das ist eine ganze Menge:
- Die Stadtvertretung schrieb sich ihr klares Bekenntnis zur Amtsfreiheit der Stadt in § 1 (1) der Hauptsatzung. Das darf von keiner Seite ignoriert werden, die möglicherweise daran denkt, Kröpelin in einen wie auch immer gearteten Verwaltungsverbund zu drängen.
- Das Instrument der Einwohnerversammlungen in § 3 (1) wurde neu geregelt, ebenso das Instrument der Anfragen von Stadtvertretern nach § 5 (3).
- Der Hauptausschuss in § 6 wurde wesentlich in seinen Kompetenzen gestärkt, einmal durch das Absenken der Wertgrenzen, für die der Hauptausschuss im System der Aufgabenverteilung zuständig ist, aber auch dadurch, daß dort alle Personalangelegenheiten ohne Ausnahmen, entschieden werden. Der Hauptausschuss ist zuständig zu Entscheidungen zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten. Sitzungen des Hauptausschusses werden künftig, wie auch die Sitzungen der Stadtvertretungen öffentlich sein, wobei natürlich bestimmte Dinge nach § 5 (2) der Hauptsatzung und nach Kommunalverfassung MV § 29 (5) weiterhin nichtöffentlich zu behandeln sind.
- Auch die Sitzungen der vier Fachausschüsse nach § 7 (1-3) sind künftig in diesem Sinne öffentlich. Der bestehende Ausschuss für Wirtschaft und Gewerbe wird aufgewertet, in dem er nun auch zuständig sein wird für Sicherheit und Ordnung, sowie für den Tourismus.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss nach § 7 (4) wird in seiner Bedeutung gestärkt, was sich in einer personellen Aufstockung von drei auf fünf Stadtvertreter zeigt.
- Die Amtszeit des Bürgermeisters nach § 8 (2) beträgt künftig sieben Jahre. Allerdings hat das keinen Einfluß auf die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters, der bekanntlich noch nach der alten Hauptsatzung auf neun Jahre gewählt wurde.
- Auch die Ortsteilvertretungen nach § 10-12 wurden gestärkt, in der Form, daß Einwohnerversammlungen für den Ortsteil vom jeweiligen Vorsitzenden einberufen werden können.
- Öffentliche Bekanntmachungen nach § 15 erfolgen ab sofort in erster Linie im Internet statt in einem Anzeigenblatt. Die 18 (!) Schaukästen behalten aber ihre bisherige Bedeutung.
Dazu gibt es eine Menge redaktioneller Änderungen und Ergänzungen, die auf Hinweis der unteren Rechtsaufsicht aufgenommen wurden. Bewährtes wurde beibehalten. Alles demnächst vollständig nachzulesen auf der Homepage der Stadt Kröpelin. Etwas Zeit vergeht noch, bis die untere Rechtsaufsicht den gestrigen Beschlusstext noch einmal durchgesehen hat, aber da wir ja deren Hinweise vorab weitestgehend berücksichtigt haben, dürfte das schnell gehen.
Montag, 14. September 2009 von Thomas Wendt
Hier trage ich nach und nach meine Sicht auf die Sitzung der Stadtvertretung zusammen. Das dürfte ein wenig dauern, bezieht dann allerdings auch gleich mit ein, was sich nach der Sitzung ergab. Gestern, Donnerstag 17.09.2009, also noch eine Woche danach gibt es dazu beispielsweise einen Leserbrief (Herr Burghardt) und einen Artikel in der OZ (ausschnittsweise zu einem Brief des Bürgermeisters).
Klicken Sie auf die Tagesordnungspunkte, die Sie interessieren. Zu einigen Tagesordnungspunkten werden noch gesonderte Artikel entstehen, um sie umfassender mit Vorgeschichte und (gesetzlichen) Hintergrund zu beleuchten.
weitere Nachbetrachtungen:
Vorbereitungen: (zur Sitzung der Stadtvertretung)
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- Fachausschüsse (nichtöffentlich) und Ortsräte (öffentlich), da sich diese jedoch alle auf ihrer ersten Sitzung nach der Kommunalwahl konstituieren mußten, gab es noch nicht den üblichen Umfang an Beschlussempfehlungen für die direkt nachfolgende Stadtvertretung, das wird sich in den nächsten Sitzungen ändern
- Sitzung der SPD-Fraktion am 24.08.2009 mit dem Schwerpunkt auf TOP 16 Hauptsatzung
- (nichtöffentlicher) Hauptausschuss am 26.08.2009, vergleiche TOP 6
- Sitzung der SPD-Fraktion am 08.09.2009 mit dem Schwerpunkt der letzten Vorbereitung auf TOP10-14 Finanzen
Tagesordnung:
A) Öffentlicher Teil
1. Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Stadtvertreter sowie der vorliegenden Entschuldigungen
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Feststellung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung und der dazu vorliegenden Änderungsanträge
5. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über den öffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung der Stadtvertretung (09.07.2009)
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- nachdem in der Einwohnerfragestunde zwei Einwohner ihr Recht wahrnahmen, wurde vorzeitig begonnen
- die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt
- 16 von 17 Stadtvertretern sind anwesend, die Stadtvertretung ist damit beschlußfähig
- es gibt keine keine Änderungen der Tagesordnung, obwohl darüber diskutiert wird, ob der TOP 13 nichtöffentlich behandelt werden soll; das wird jedoch mehrheitlich abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, das Beschlüsse zum Haushalt öffentlich sein sollen
- die Niederschrift wird ohne Änderungen genehmigt
- die TOP 1-6 stehen auf jeder Tagesordnung einer Stadtvertretung, quasi als “Pflichtprogramm”, die “Kür” beginnt dann ab TOP 7
6. Bericht des Bürgermeisters über die Beschlüsse des Hauptausschusses und über wichtige Angelegenheiten der Stadt Kröpelin
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- siehe Hauptsatzung § 3 “Rechte der Einwohner” (4) “Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung über wichtige Stadtangelegenheiten zu berichten.” und diese bezieht sich insbesondere auf die Kommunalverfassung MV § 38 “Hauptamtlicher Bürgermeister” (4 und 5)
- kein einziger Beschluss des Hauptausschusses wird erwähnt (die vorläufige Niederschrift wird den Stadtvertretern jedoch verteilt)
7. Beschluss-Nr.: STV 8-2/2009 – Beschluss über die Auftragsvergabe Leistungen Inneneinrichtung Stadtmuseum Kröpelin
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- überraschend wird nicht nur über die Beschlussvorlage befunden, sondern das Museumkonzept sehr umfassend vorgestellt (Beamervortrag), dann wird entsprechend der Vorlage beschlossen
8. Bestellung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
9. Beschluss-Nr.: STV 20-2/2009 – Wahl der Ortsteilvertretungen (Nachnominierung der SPD-Vorschläge) – 9.1. Ortsrat für die Ortsteile Schmadebeck, Groß Siemen, Einhusen – 9.2. Ortsrat für die Ortsteile Jennewitz, Diedrichshagen, Wichmannsdorf, Horst, Boldenshagen, Hundehagen
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- es gibt zwei Nominierungen, gewählt und damit erneut zur Gleichstellungsbeauftragten “bestellt” (heißt wirklich so!) wird Frau Angelika Lehmann
- einstimmige Wahl der beiden für die Ortsräte Nominierten
10. Stellungnahme des Bürgermeisters, Herrn Wunschik zur überplanmäßigen Ausgabe Haushaltsstelle 0200.6550 Gerichts- und Anwaltskosten – Sachverständigerkosten
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- die verlesene Stellungnahme des Bürgermeisters wird ohne jede Wortmeldung zur Kenntnis genommen
- leider liegt die Stellungnahme schriftlich bislang nicht vor, so daß ich in ihrer Bewertung auf meine Erinnerung angewiesen bin
- menschlich besonders traurig fand ich, daß der Bürgermeister nicht nur keinerlei eigenen Fehler eingestand, sondern alles auf diejenige externe Bearbeiterin abwälzt, der er noch vor wenigen Wochen so sehr vertraute, daß er ihr ständig neue kostenpflichtige Aufträge übertrug
- der Bürgermeister sieht sich im Recht, obwohl zwei Ausschüsse am 10.06.2009 den Sachverhalt geprüft haben und in ihren Empfehlungen einstimmig zu einem völlig entgegengesetztem Ergebnis kamen, was in TOP13 dann auch zu einem Beschluß führt, der eine eindeutige Gegenantwort auf die Stellungnahme des Bürgermeisters gibt, nämlich im Wortlaut der Beschlußempfehlung der Ausschüsse
11. Beschluss-Nr.: STV 9-2/2009 – Widerspruch des Bürgermeisters, Herrn Wunschik gegen den Beschluss der Stadtvertretung über die Änderungsanträge der Stadtvertreterin Frau Reichler und des Stadtvertreters Herrn Schwarz zur Beschlussvorlage 403-38/2009 v. 28.05.2009
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- wird einstimmig stattgegegeben (ist in Zusammenhang TOP10-14 zu sehen)
- der oben genannte Beschluß sollte damals dennoch ein einstimmiger Hinweis der Stadtvertretung an den Bürgermeister. Auch wenn er formal nicht richtig war, zumindest laut mit rechtsanwaltlicher Hilfe verfasstem Widerspruch des Bürgermeisters, so spiegelte er doch nach wie vor die Haltung der Stadtvertreter wieder, die es immer wieder hoffen, daß ihre Meinung respektiert wird
12. Beschluss-Nr.: STV 10-2/2009 – Widerspruch des Bürgermeisters, Herrn Wunschik gegen den Beschluss der Stadtvertretung zur Beschlussvorlage Nr.: 409-38/2009 der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke auf Erweiterung der Tagungsordnung zur Stadtvertretersitzung vom 28.05.2009
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- dem Widerspruch wird einstimmig stattgegegeben (ist in Zusammenhang TOP10-14 zu sehen)
- ein gleichbedeutender fraktionsübergreifender Antrag wird zur nächsten Stadtvertretung fristgerecht eingereicht, damit sich der Wille der Stadtvertretung entgegen allen formalen Hürden am Ende doch durchsetzt
13. Beschluss-Nr.: 403-38/2009 – Überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 0200.6550 Gerichts- und Anwaltskosten Sachverständigerkosten
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- zwei Änderungsanträge (unter besonderer Beachtung der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses in ihrer gemeinsamen Sitzung am 10.06.2009) der Fraktionen der CDU, SPD, FWG und Die Linken werden beschlossen und ersetzen damit die Beschlußvorlage (war eine Wiedervorlage der Beschlußvorlage vom 28.05.2009)
14. Beschluss-Nr.: STV 11-2/2009 – 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2009 – 2. Finanz- und Investitionsplan der Stadt Kröpelin für die Jahre 2008 – 2013
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- vorgestellt von Frau Kühl, mit wenigen Änderungen beschlossen
15. Beschluss-Nr.: STV 12-2/2009 – Beschluss über die Widmung externer Räumlichkeiten zum Trauzimmer des Standesamtes Kröpelin, hier: Trauzimmer Gut Klein Nienhagen
16. Änderung der Hauptsatzung
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- dazu lag der Einladung fristgerecht ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag (18 Seiten als Synapse) bei, als Tischvorlage kommen jedoch noch etliche weitere Änderungsvorschläge hinzu
- die Änderung kommt erst am 29.10.2009, ich hatte zwar gegen eine Verschiebung gestimmt, aber tatsächlich war es für eine hochkonzentrierte Debatte bereits zu spät (weit nach 22 Uhr), verschoben ist nicht aufgehoben ;-)
- am 29.10.2009 sollte dieser Tagesordnungspunkt vorne stehen
17. Beantwortung von Anfragen und Entgegennahme von Anfragen und Anregungen im öffentlichen Teil der Sitzung
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18. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
- da wurde glatt der TOP17 übersehen, es war aber auch schon sehr spät
B) Nichtöffentlicher Teil
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19. Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
20. Feststellung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung und der dazu vorliegenden Änderungsanträge
21. Grundstücksangelegenheiten
22. Beantwortung von Anfragen und Entgegennahme von Anfragen und Anregungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
23. Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
- zum Nichtöffentlichen Teil schreibe ich natürlich nichts
Nachwirkungen: (z.B. in der Presse)
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- Presse, Ostsee-Zeitung, Regionalausgabe Bad Doberan, Sa 12.09.2009, Seite 14 – “Bürgermeister entsetzt: eine Blamage” – TOP 15
- Presse, Ostsee-Zeitung, Regionalausgabe Bad Doberan, Di 15.09.2009, Seite 12 – “Mittelüberschreitungen unter der Lupe” – TOP 10-14
- Presse, Ostsee-Zeitung, Regionalausgabe Bad Doberan, Di 15.09.2009, Seite 12 – “Schlechte Vorbereitung der Beschlussvorlage” – Leserbrief von Stadtvertretervorstehrr Dr. Borchardt – TOP 15
- Brief des Bürgermeisters an die Stadtvertreter und an die Presse vom 15.09.2009 – TOP 15
- Presse, Ostsee-Zeitung, Regionalausgabe Bad Doberan, Mi 16.09.2009, Seite 12 – “Beauftragt für Gleichstellung” – TOP 8
- Presse, Ostsee-Zeitung, Regionalausgabe Bad Doberan, Mi 16.09.2009, Seite 12 – “Ortsräte erhielten Verstärkung” – TOP 9
- Presse, Ostsee-Zeitung, Regionalausgabe Bad Doberan, Mi 16.09.2009, Seite 12 – “Umzug des Museums verzögert sich” – TOP 7
- Presse, Ostsee-Anzeiger, Stadt Bad Doberan und Umgebung, Mi 16.09.2009, Seite 2 – “Bekanntmachung der Stadt Kröpelin zur Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2009″ – TOP 14
- Presse, Ostsee-Zeitung, Regionalausgabe Bad Doberan, Mi 17.09.2009, Seite 14 – “Enttäuscht über Umgang” – Leserbrief von Herrn Burghardt – TOP 15
- Presse, Ostsee-Zeitung, Regionalausgabe Bad Doberan, Mi 17.09.2009, Seite 14 – “Bürgermeister hat Trauzimmer
auf dem Gut nicht aufgegeben” – OZ auszugsweise zum Brief des Bürgermeisters vom 15.09.2009 – TOP 15
- Soll ich lachen oder weinen? – eine Antwort auf den Leserbrief von Herrn Burghardt in der Ostsee-Zeitung vom 17.09.2009
- Vom Recht auf die freie Meinung und auf die Beachtung von Gesetzen, von Absichtserklärungen und Sprüchen – eine weitere Antwort auf den Leserbrief von Herrn Burghardt in der Ostsee-Zeitung vom 17.09.2009
- …
- die Niederschrift ist in Arbeit
- einige Informationen zur Umsetzung der Beschlüsse
Montag, 14. September 2009 von Thomas Wendt
Anfrage 3 zur Stadtvertretung am 10.09.2009
Stadt Kröpelin – Bürgermeister
Hubertus Wunschik
Rathaus – Markt 1
18236 Kröpelin
Sehr geehrter Herr Wunschik,
gemäß der Hauptsatzung der Kröpelin vom 30.06.2005, § 5 (3) reiche ich Ihnen in Wahrnehmung meines Mandates als Stadtvertreter folgende Anfrage ein:
Seit 1994 gibt es ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Mittleres Mecklenburg/ Rostock. Im Jahr 1999 erfolgte eine 1. Teilfortschreibung, welches die aktuelle Planungsgrundlage bildet. Allerdings wurde 2005 das neue Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern für verbindlich erklärt, zum Beispiel mit der Aufhebung der Unterzentren und der Einführung von Grundzentren. Ebenfalls 2005 wurde darum eine Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) beschlossen und schließlich 2008 ein 1. Beteiligungsverfahren (öffentliche Auslegung des 1. Vorentwurfs vom 11.02.‑14.05.2008) durchgeführt. Gegenwärtig läuft das 2. (und letzte) Beteiligungsverfahren (öffentliche Auslegung des 2. Vorentwurfs vom 03.08.‑30.10.2009). Die öffentliche Auslegung erfolgt laut Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/ Rostock in Rostock, in den Verwaltungen der Ämter und amtsfreien Gemeinden der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock. Somit müßten die Unterlagen gegenwärtig auch im Kröpeliner Rathaus öffentlich ausliegen. Sie sind aber auch auf der Homepage des genannten Amtes einsehbar.
Das noch aktuelle RROP von 1999 ordnet der Stadt Kröpelin neben dem Gebiet der Stadt die Gebiete der Gemeinden Alt Karin, Biendorf, Reddelich, Retschow, Steffenshagen und Westenbrügge als Nahbereiche zu. Im gegenwärtig ausliegenden Planungsentwurf besteht der Nahbereich der Stadt Kröpelin jedoch nur noch aus dem reinen Stadtgebiet, während die oben genannten Gemeindegebiete zu den Nahbereichen von Neubukow und Bad Doberan zugeordnet werden. Wird diese Festlegung zur künftigen Planungsgrundlage, ist mit einem erheblichen, auch finanziellen Nachteil für die Stadt Kröpelin zu rechnen.
Welche Schritte gedenkt der Bürgermeister einzuleiten, um dieser möglichen Festschreibung entschieden entgegenzuwirken und sie schließlich zu verhindern?
Ihre Antwort erwarte ich auf der Stadtvertretung am 10.09.2009 unter Tagesordnungspunkt 17.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wendt
Die Antwort des Bürgermeisters
Sehr geehrter Herr Wendt,
bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 07. September 2009 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Regionales Raumordnungsprogramm
Ich werde zum Regionalen Raumordnungsprogramm eine Arbeitsgruppe bilden, um die Anliegen der Stadt Kröpelin zu diskutieren und zu planen. Diese Arbeitsgruppe wird bestehen aus dem Bürgermeister, den drei Amtsleitern und den jeweiligen Ausschussvorsitzenden sowie dem Leiter des Planungsamtes des Landkreises Bad Doberan.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Wunschik
Bürgermeister
Samstag, 12. September 2009 von Thomas Wendt
Unsachlicher Streit, Beleidigungen oder Zwischenrufe in der Stadtvertretung? Das muß nicht sein und darf es auch nicht. Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung ist das Werkzeug, mit welchem eingegriffen werden kann. Warum dieses wichtige Dokument nicht auf der Homepage der Stadt zu finden ist, keine Ahnung? Die Stadtvertreter haben je ein Exemplar bekommen und auch dem Bürgermeister sollte es bekannt sein. Hier ein Auszug:
§ 12 Ordnung in den Sitzungen
(1) Der Stadtvertretervorsteher sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen und achtet auf die Einhaltung dieser Geschäftsordnung. Er übt das Hausrecht aus.
(2) Wer gegen die Ordnung verstößt, die Würde der Versammlung verletzt oder sich ungebührlich oder beleidigend äußert, wird vom Stadtvertretervorsteher zur Ordnung gerufen. Hat ein Redner in derselben Sitzung einen wiederholten Ordnungsruf erhalten und gibt er Anlaß zu einem weiteren Ordnungsruf, kann ihm der Stadtvertretervorsteher das Wort entziehen, sofern er ihn bei dem vorhergehenden Ordnungsruf darauf aufmerksam gemacht hat.
(3) Der Stadtvertretervorsteher kann einen Redner, der vom Gegenstand der Beratung abweicht, zur Sache verweisen. Auf diese Verpflichtung kann jeder Stadtvertreter den Stadtvertretervorsteher durch Zuruf hinweisen.
(4) Redet jemand, dem das Wort nicht erteilt worden ist, so muß ihm das Wort entzogen werden.
(5) Der Stadtvertretervorsteher kann einem Redner, der die Redezeit überschreitet, das Wort entziehen, wenn er ihn bereits auf den Ablauf der Redezeit hingewiesen hat.
(6) Einem Redner, dem das Wort gemäß Absatz 2 entzogen worden ist, darf es in derselben Sitzung zu demselben Punkt nicht wieder erteilt werden.
(7) Bei wiederholter Verletzung der Ordnung kann ein Stadtvertreter durch Beschluß der Stadtvertretung für eine Sitzung oder für mehrere Sitzungen ausgeschlossen werden. Hält der Stadtvertretervorsteher es für erforderlich, kann er den sofortigen Ausschluß verfügen. Wer aus der Sitzung verwiesen wird, hat den Sitzungsraum sofort zu verlassen.
(8) Stadtvertreter, die zur Ordnung gerufen wurden oder gegen die ein Sitzungsausschluß verhängt wurde, können binnen einer Woche dagegen einen schriftlichen Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung zu setzen.
Das Instrument ist also da, nun muß nur noch für die Umsetzung gesorgt werden. In den vergangenen Jahren war es kaum nötig, sich auf die Geschäftsordnung zu berufen, sondern die Versammlung verliefen in gegenseitigem Einvernehmen ganz in ihrem Sinne, geachtet von Stadtvertretern und Bürgermeistern. So sollte muß es auch baldmöglichst wieder sein.
Die Versammlungsleitung liegt ausschließlich in der Hand des Stadtvertretervorstehers. Dr. Borchardt wurde einstimmig von allen Stadtvertretern am 09.07.2009 gewählt, offensichtlich auch, weil alle Stadtvertreter in ihm denjenigen sehen, der für die Ordnung in den Sitzungen sorgen kann.
Dr. Borchardt, greifen Sie durch!