Donnerstag, 9. Juni 2011 von Herbert Boldt
„Navis“ bringen uns heute sicher ans Ziel und wer es vorher schon wissen will, kann mit „Google“ unter Angabe von Ort, Straßennamen und Hausnummer auf dem PC seinen Ankunftszielpunkt schon einmal betrachten. Doch manchmal beginnt erst bei der Ankunft das Rätzelraten, dann nämlich, wenn der Hauseigentümer es versäumte, ein Hausnummernschild an dem Gebäude anzubringen.

Das passierte besonders bei Fassadenverschönerungen, auch bei uns in Kröpelin, immer öfter. Achten Sie doch einmal bei ihrem nächsten Spaziergang darauf. Sie werden sich wundern bei wie vielen Häusern das in Kröpelin der Fall ist. Nun gut werden Sie sagen, mit etwas Fantasie kann jeder schnell wissen, wenn ein unbeschildertes Haus zwischen der Hauptstraße Nr. 5 und Nr. 9 liegt, muss das logischerweise die 7 sein. Doch bei Häusern, wo der Eingang in einer anderen Straße ist, wird es schon komplizierter, für ortsunkundige Besucher, wie z.B. Rettungsdienste, Feuerwehr und Lieferanten. Hochachtung für unsere Postboten, die diese örtlichen Besonderheiten kennen und dafür sorgen, dass auch Bewohner von unbeschilderten Häusern immer ihre Post bekommen. Wer im eigenen kleinen Häuschen wohnt und weder eine Hausnummer, noch seinen Namen am Briefkasten angebracht hat, darf sich nicht wundern, wenn nach einem Zustellerwechsel die Post ausbleibt.
Es darf nämlich nur zugestellt werden, wenn beides – Hausnummernschild und Name – lesbar angebracht sind. Nicht nur im Interesse der eigenen Erreichbarkeit und Orientierungshilfe sollten die noch fehlenden Hausnummernschilder bald angebracht werden. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage dafür in Deutschland: § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch dort heißt es: „Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.“
In Kröpelin in der Satzung über die Anbringung von Hausnummern vom 04.03.1998 geregelt. Danach sind „Grundstücks- oder Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte oder ihnen dinglich gleichgestellte Personen verpflichtet, die von der Stadt festgesetzte Hausnummer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu beschaffen und gemäß § 4 anzubringen.”
Übrigens wurden Häusernummerierungen europaweit bereits um 1750, nicht ohne Grund, eingeführt. Sie sind heute in amtlichen Verzeichnissen, wie dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch festgehalten und Teil der amtlichen Lagebeschreibung einer Immobilie. Also nicht nur Orientierungshilfe.
Donnerstag, 19. Mai 2011 von Thomas Wendt
Am Mittwoch, den 25.05.2011 findet um 19.30 Uhr im Rathaus die 15. Hauptausschusssitzung der Stadt Kröpelin dieser Wahlperiode statt.
Ausführliche Information ganz lesen
Vorläufige Tagesordnung der Hauptausschusssitzung der Stadt Kröpelin am 25.05.2011
A) Öffentlicher Teil
- Begrüßung durch den Hauptausschussvorsitzenden
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Änderungsanträge zur Tagesordnung
- Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses (öffentlicher Teil) (06.04.2011)
- Beschluss-Nr. HA 16-15/2011 – Überplanmäßige Ausgabe – Rückzahlung Pachten HH-Stelle 0350.000.6770
- Beratung über Hauptsatzung § 15, Abs. 1, Satz 1
- Anfragen, Anregungen, Informationen der Hauptausschussmitglieder und Mitglieder der Ortsteilvertretungen
- Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
B) Fakultativer (nichtöffentlicher) Teil
- Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
- Änderungsanträge zur Tagesordnung
- Billigung der Sitzungsniederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung des Hauptausschusses (06.04.2011)
- Beratung über Vollstreckungskosten (Mietschulden)
- Personalangelegenheiten
- Anfragen, Anregungen, Informationen der Hauptausschussmitglieder
- Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
Der in TOP 6 von Herrn Wunschik zur Beratung gestellte Satz der Hauptsatzung lautet:
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen durch Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Satzungen über die Homepage der Stadt unter: www.stadt-kroepelin.de.
Einen ähnlichen Vorstoß des Bürgermeisters gab es auch schon zur Stadtvertretung am 03.03.2011 unter TOP 20. Allerdings waren die Beschlußvorlagen unzulässig und kamen daher nicht zur Abstimmung. Auf Antrag des Stadtvertretervorstehers Dr. Borchardt soll der Hauptausschuß beraten, ob eine Änderung notwendig ist. Letzteres wurde von mehreren Stadtvertretern bestritten, die jetzige Formulierung sei für die Praxis einer satzungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Kröpelin hinreichend. Abgesehen davon bedürfte es einer veröffentlichung- und damit kostenpflichtigen 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung.
Mittwoch, 8. Dezember 2010 von Wilfried Wendt

Kröpeliner Pferdemarkt am 8. Dezember 2010 – rechts erkennt man das Schusterdenkmal, links den Abzweig Richtung Wismar. Anlieger des ungeräumten Stücks Bürgersteig ist die Stadt Kröpelin und somit auch verantwortlich für die ordnungsgemäße Räumung von Schnee und Eis.
Anfang der 90ziger verabschiedete die Legislative die Straßenreinigungssatzung, um die Exekutive handlungsfähig zu machen. Ende November ist der erste Schnee gefallen, heute haben wir den 08.12., Tauwetter ist nicht in Sicht. Es gibt in vielen Fällen noch immer Bürgersteige, die nicht geräumt sind und dadurch eine Gefahr für die Bürger, insbesondere für ältere Bürger darstellen!
Dienstag, 24. August 2010 von Thomas Wendt
Manchmal hilft wünschen also doch. Zumindest sind in der Stadt Kröpelin geltende Satzungen und Verordnungen ab sofort auch online auf der Homepage der Stadtverwaltung zu finden, unter Stadt Kröpelin > Satzungen > Satzungen. Das ist zwar eine Linktiefe mehr, als in der Hauptsatzung geschrieben, aber wer wird da pingelig sein?
Im einzelnen findet man:
Gute Sache. Lob an die Verwaltung. Der nächste Schritt wird sein, das inzwischen meist sehr betagte Ortsrecht aus der Zeit Anfang der Neunziger Jahre, noch unter Herrn Bürgermeister Karl-Heinz Schwack geschrieben und beschlossen, an das zur Zeit geltende Landes- und Bundesrecht anzupassen. Manches fehlt vielleicht und manches ist möglicherweise inzwischen auch schon wieder überflüssig? Die Anpassung an den Euro ist erfolgt, aber bei der Gestaltung der Gebühren wird man auch noch einmal drüber schauen müssen. Dazu wurden bereits drei konkrete Aufträge an die Verwaltung durch die Stadtvertretung beschlossen.
Donnerstag, 5. August 2010 von Thomas Wendt
Wissen Sie, welche Satzungen und Verordnungen in der Stadt Kröpelin gelten? Nein? Dann geht es Ihnen wohl so, wie der Stadtverwaltung, denn zumindest weigert sich diese beharrlich, das eigene Satzungsrecht umzusetzen. Unglaublich, aber wahr, im Kröpelin des Jahres 2010.
Am 29.10.2009 stimmte die Stadtvertretung über die Neufassung der Hauptsatzung ab. In ihr steht geschrieben:
§ 15 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen durch Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Satzungen über die Homepage der Stadt unter: www.stadt-kroepelin.de.
Tatsächlich findet man unter diesem Link die neue Hauptsatzung und seit ungefähr seit November 2009 den hoffnungsfrohen Hinweis: “Weiteres folgt in Kürze!”.
Wo ist bloß das Problem? Immerhin gibt es eine Menge Satzungen und Verordnungen, die jeden Kröpeliner betreffen und interessieren. Warum schafft es unsere Stadtverwaltung nicht, diese Texte online zu stellen, wie es alle unsere Nachbarstädte auch hin bekommen? Als Stadtvertreter bekam ich das Ortsrecht unserer Stadt immerhin einmal ausgedruckt zur Sitzung der Stadtvertretung am 10.09.2009 in die Hand gedrückt. Darum hier eine Übersicht (ohne Gewähr):
- A 100 – Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin (06.10.1994)
- A 101 – Aufstellung der Mitglieder der Stadtvertretung Kröpelin und der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner der Wahlperiode 2009-2014 (09.07.2009) / Aufstellung der Mitglieder der Ortsräte der Stadt Kröpelin für die Wahlperiode 2009-2014 (09.07.2009)
- A 102 – Aufstellung über die Besetzung der Ausschüsse der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin, des Hauptausschusses sowie der Vorsitzenden und Stellvertreter Wahlperiode 2009-2014 (09.07.2009)
- A 103 – Hauptsatzung der Stadt Kröpelin (18.08.2005) – neu gefasst am 29.10.2009
- A 104 – nicht (oder nicht mehr) vorhanden?
- A 105 – Satzung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Kröpelin vom 11.03.1993 einschließlich Änderungen vom 04.03.1998 (12.04.1998)
- A 106 – Benutzungs- und Gebührenordnung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Kröpelin vom 11.03.1993 einschließlich Änderungen vom 09.09.1993 und 04.03.1998 (12.04.1998)
- A 107 – Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung einer Hundesteuer (23.06.2005)
- A 108 – Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten vom 04.11.1998 (22.12.1998)
- A 109 – Satzung der Stadt Kröpelin über einen Wochenmarkt (Marktordnung) vom 22.04.1993 einschließlich Änderungen vom 09.09.1993 und 04.03.1998 (12.04.1998)
- A 110 – Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Marktgebühren vom 22.04.1993 einschließlich Änderungen vom 09.09.1993 und 04.03.1998 (12.04.1998)
- A 111 – Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) vom 13.05.1993 einschließlich Änderungen vom 09.09.1993 und 04.03.1998 (12.04.1998)
- A 112 – Satzung der Stadt Kröpelin über die Stundung, die Niederschlagung und den Erlaß von Forderungen sowie die Aussetzung der Vollziehung aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen einschließlich Änderungen vom 04.03.1998 (12.04.1998)
- A 113 – Straßenreinigungssatzung der Stadt Kröpelin vom 17.06.1993 einschließlich Änderungen vom 04.03.1998 (12.04.1998)
- A 114 – Satzung über die Anbringung von Hausnummern in der Stadt Kröpelin vom 09.09.1993 einschließlich Änderungen vom 04.03.1998 (12.04.1998)
- A 115 – nicht (oder nicht mehr) vorhanden?
- A 116 – Satzung der Stadt Kröpelin über den Ausgleichsbeitrag für nicht herzustellende Stellplätze (Ablösungssatzung) (25.11.1993)
- A 117 – Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband “Hellbach – Conventer Niederung” vom 09.09.1993 einschließlich Änderungen vom 02.11.1994, 26.06.1996, 04.03.1998 und 28.04.2005 (12.04.1998)
- A 118 – nicht (oder nicht mehr) vorhanden?
- A 119 – Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Kröpelin vom 02.12.1993 einschließlich Änderungen vom 04.03.1998 (12.04.1998)
- A 120 – Bekanntmachungen der Stadt Kröpelin
- A 121 – Satzung der Stadt Kröpelin über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Innenstadt”, Bereich nördlich und westlich der B 105 vom 21.12.1992 einschließlich Änderungen vom 04.03.1998
- A 122 – Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Kröpelin (Erschließungsbeitragssatzung) vom 14.04.1994 einschließlich Änderungen vom 04.03.1998 (12.04.1998)
- A 123 – Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 29.08.2001 (Straßenbaubeitragssatzung)
- A 124 – nicht (oder nicht mehr) vorhanden?
- A 125 – Hallenordnung für die Schulturnhallen der Realschule mit Hauptschulteil der Stadt Kröpelin (04.05.1994)
- A 126 – nicht (oder nicht mehr) vorhanden?
- A 127 – Feuerwehrgebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kröpelin (12.04.1998)
- A 128 – Gestaltungssatzung der Stadt Kröpelin (19.03.1997)
- A 129 – Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hunde-Verordnung) vom 20.01.1997 (19.03.1997)
- A 130 – Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung) (03.09.1997)