Freitag, 18. Mai 2012
Schusterstadt Kröpelin

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Kröpelin und die interkommunale Zusammenarbeit

Der Begriff der “interkommunalen ” ist in letzter Zeit häufiger zu hören und zu lesen. Der eine befürchtet darin den schnellsten Weg zur kommunalen Selbstaufgabe, der andere hofft zumindest auf finanzielle Einsparungen und eine Verbesserung der Verwaltungstätigkeit für die Bürger. So neu der Begriff auch erscheinen mag, tatsächlich ist das, was darunter verstanden wird, ein ziemlich alter Hut.

Nichts anderes als “interkommunale Zusammenarbeit” war es, als ziemlich kurz nach der Wende die Gemeinden Altenhagen, Alt Karin, Jennewitz, Schmadebeck und die Stadt Kröpelin ihren hauptamtlichen Teil der Verwaltung auf das neu geschaffene Amt Kröpelin übertrugen, mit der Stadt Kröpelin als geschäftsführender Gemeinde. Das mündete 2004 in die Fusion. Nichts anderes ist es auch der hervorragend funktionierende “”, siehe www.zvk-dbr.de, auf den die Stadt Kröpelin und viele unserer Nachbargemeinden freiwillig ihre Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitung übertrug.

Angesichts der klammen Kassen allerorten wird sich der Trend zur Zusammearbeit und zu größeren Einheiten fortsetzen. Das Land hat dazu die rechtlichen Möglichkeiten in seiner Kommunalverfassung immer wieder erweitert. Neben Ämtern § 125ff und Zweckverbänden § 150ff beispielsweise durch “öffentlich-rechtliche Vereinbarung” § 165f, als “Verwaltungsgemeinschaft” § 167 oder als “Gemeinsame Kommunalunternehmen” § 167a-c. Da ist inzwischen vieles rechtlich möglich und wird außerhalb Kröpelins bereits in Angriff genommen, beispielsweise:

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist das Bauamt sowohl für den Amtsbereich als auch für die Stadt zuständig. Geplant ist auch eine Zusammenarbeit mit der Stadt im Bereich der Bürgerdienste wie Standesamt, Meldeweisen, Wohngeld und Gewerbe.

Quelle: Informationsbroschüre des Amtes Neubukow-Salzhaff, Ausgabe 2012/2013

Und Kröpelin? Eigentlich liegen wir wunderbar zentral, zwischen dem Amt Neubukow-Salzhaff mit der Stadt und der Stadt Neubukow im Westen, der Stadt im Norden, dem Amt Doberan-Land im Osten und der Gemeinde im Süden. Da müßte doch auch etwas möglich sein, sich reichlich Kosten sparen lassen?

Nur, würde sich einer der erfahrenen Verwaltungschefs und der ehrenamtlichen Gremien unserer Nachbargemeinden dazu bringen lassen? Die lesen doch auch die Zeitung! Würden die sich mit dem derzeitigen Kröpeliner Bürgermeister die Probleme über den Umweg “interkommunale Zusammenarbeit” auch zu sich holen?

Möglich erscheinen momentan allenfalls weitere Zweckverbände, weil da ein Einzelner eine ganze Verbandsversammlung mit gestandenen Verwaltungsfachleuten kaum dominieren kann. Darum gehe ich davon auch, die Stadt Kröpelin wird von anderen Formen der “interkommunalen Zusammenarbeit” in der nächsten Zeit ausgenommen sein.

Meinung AuftragsvergabeJudenfriedhofVergaberecht

Zur Auftragsvergabe Mauersanierung jüdischer Friedhof

Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.04.2011 wurde über die zur Sanierung eines Teiles der Friedhofsmauer des jüdischen Friedhofes beschlossen. Darüber berichtete heute die Ostsee-Zeitung in einem kurzen Artikel unter dem Titel “Mauersanierung beschlossen”:

Kröpelin – Die Auftragsvergabe zur Mauersanierung auf dem Jüdischen Friedhof ist endlich vom Tisch. Hätten die Stadtvertreter noch länger gewartet, hätten die Fördergelder zurückgezahlt werden müssen, machten Bauamtsleiter Rüdiger Kropp und Stadtvertreterin Karin Reichler () deutlich. Thomas Wendt (SPD) bemängelte zwar die Ausschreibung, betonte aber: “Wir machen uns lächerlich, wenn wir das nicht vom Tisch kriegen.” Veikko Hackendahl () nannte es eine “total mangelhafte Behandlung” und “hochgradig peinlich”. Der Beschluss war dann einstimmig. rp

Dazu muß man einiges mehr schreiben, um zu verstehen, wie Herr Hackendahl und ich zu unseren Aussagen kommen. So ist der Friedhof nicht im Eigentum der Stadt, sondern gehört einer jüdischen Gemeinde. Wie mit anderen Religionsgruppen auch, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern Verträge mit jüdischen Religionsgemeinschaften. So gibt das Land eben auch Gelder für den Erhalt der jüdischen Friedhöfe in Mecklenburg-Vrpommern. Nun bedient sich das Land für die konkrete Arbeit vor Ort ihrer Kommunen. Dazu sagt die Kommunalverfassung MV in § 3 (1) “Übertragender Wirkungskreis”:

Den Gemeinden können durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Rechtsverordnung öffentliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.

Darum kriegt die Stadt Kröpelin seit Jahrzehnten einen kleinen Betrag vom Land und pflegt damit im Auftrage des Landes die Anlage. Beim Land war man nun der Meinung, daß der nordwestliche Teil der Friedhofsmauer sanierungsbedürftig ist. Damit ist nicht der von der Straße aus sichtbare südwestliche Teil der Friedhofsmauer betroffen. Die Stadt bekam einen knapp fünfstelligen Betrag zur Verfügung und sollte sich um die praktische Umsetzung kümmern. Bei der Höhe des Betrages ist laut Gesetz ein ordentliches Vergabeverfahren notwendig. Dazu gehört die Beschreibung der zu vergebenden Arbeiten, dann die eigentliche Ausschreibung, dann die eigentliche Vergabe, dann Bauabnahme usw.. Eigentlich sollte das kein großer Akt sein für eine Stadtverwaltung, die solche Verfahren ständig macht. Es ist den Stadtvertretern bis heute ein Rätsel, wozu dafür anderthalb Jahre gebraucht wurden. Die Stadtanwaltschaft ermittelt zu diversen Vorgängen zu Beginn des Vergabeverfahrens, also aus vom Winter 2010/2011 und man wird davon sicher noch hören. Derweil lief das Vergabeverfahren mehr schlecht als recht weiter.

Herr Hoppe von der Ostsee-Zeitung witterte im Januar einen “Konflikt ”, der Bürgermeister gibt sich erstaunt und beschwor in der Sitzung der Stadtvertrtung am 22.03.2012 “reine Schikane”. Die Stadtvertretung hat selbstverständlich kein Interesse an einem Politikum um einen Friedhof. Sie ist allerdings in der Pflicht, Beschlüsse zur Vergabe in dieser Höhe zu beschließen und die Arbeit der Stadtverwaltung zu kontrollieren. Die Stadtvertreter stimmten schließlich einstimmig für die eigentliche Vergabe und damit ist selbige “endlich vom Tisch”. Für den Rest wird sich Herr Bürgermeister irgendwann vor einem Gericht verantworten müssen.

MeinungPresse Hubertus Wunschik

Von Rechtsanwälten und laufenden Verfahren

Heute titelt die Ostsee-Zeitung: “Kröpelin: “Verfahren wegen Amtsmissbrauchs” eingestellt”. Diesen Text muß man gelesen haben, um zu verstehen, was einseitige Berichterstattung ist. Es kommt darin nur einer zu Wort, von Anfang:

Düsseldorf/Kröpelin – Die Rostocker Staatsanwaltschaft hätte ihm am gestrigen Mittwoch mitgeteilt, dass das “Verfahren wegen Amtsmissbrauchs, welches der Kröpeliner Stadtvertreter Thomas Wendt gegen den Bürgermeister, , angestrebt hatte, endgültig eingestellt worden ist – nach Paragraf 172 der Strafprozessordnung.” Darüber informierte der Düsseldorfer TBO-Rechtsanwalt von , Philipp von Groll, am OZ-Telefon.

bis zum Ende:

Philipp von Grolls Fazit: “Das, was in Kröpelin vonnöten ist, an politischem Tagesgeschäft, das muss dort vollzogen werden und da muss ich nicht Amtsanwälte, Staats- und Oberstaatsanwälte, Verwaltungsrichter mit einschalten, sondern das gehört in die politische Debatte ins Rathaus und nicht in die Justizsäle. Ansonsten liegt das Tagesgeschäft brach!” TH

Dazwischen jede Menge Originalton Philipp von Groll. Eins zu eins übernommen und darum nichts als einseitig, darum tendetiös und darum auch nicht wahr. Nur Philipp von Groll. Ausschließlich Philipp von Groll. Bekommt Philipp von Groll das Honorar für die Zeilen oder zahlt er dafür? Es steht nur nirgends “Anzeige” über dem Text.

Erinnern wir uns:

  • Herr Wunschik maßte sich den Rechtsverstand an, die Arbeit seines Vorgänger Paul Schlutow presseöffentlich als gesetzeswidrig zu beurteilen, sicher nicht ohne Unterstützung externen Juristen
  • Herr Wunschik erhob seit seinem Amtanstritt ungezählte Widersprüche gegen Beschlüsse der Stadtvertretung – formuliert von externen Juristen
  • Herr Wunschik schrieb Abmahnungen (und veröffentlichte diesen Umstand in der Ostsee-Zeitung) gegen seine sämtlichen Amtsleiter – formuliert von externen Juristen
  • Herr Wunschik sprach Ordnungsgeldandrohungen aus – wobei er sich im Vorfeld sicher beraten ließ von externen Juristen
  • Herr Wunschik ließ externe Juristen auch direkt von der Leine – ich bekam eine dicke Abmahnung (2 MB, sieben Seiten) und sollte sogar noch selbst diesen externen Juristen bezahlen, der das verfaßt hat. Nö, soll mal schön Herr Wunschik selber zahlen.
  • Herr Wunschik ist aktuell ganz besonders in seinem persönlichen Rachefeldzug gegen den Gemeindewehrführer eingespannt – mit Unterstützung von externen Juristen

Nein, die Stadtvertreter, natürlich die Stadtvertreter, die dürfen nicht. Ein Gesetzesverstoß darf nicht angezeigt werden, wenn er von Herrn Wunschik begangen wird. Ein Stadtvertreter darf sich nicht gegen das Unrecht zur Wehr setzen. So ist das also? Was für eine Heuchelei. Das Ziel des Ganzen ist es, andere zu entmutigen, sich gegen das Regime Wunschik zur Wehr zu setzen.

Natürlich muß sich ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einsetzen. Mit allen Mitteln? Anscheinend schon. Denn, wer sagt, das ein Verfahren “endgültig eingestellt ist?” Da müßte Herr Rechtsanwalt doch eigentlich besser wissen. Schließlich gibt es mehrere Instanzen und in einem Verfahren immer mindestens zwei Seiten. Interessanterweise verweist er auch gleich noch auf den richtigen Paragraphen der Strafprozessordnung. Reine Höflichkeit? Auf jeden Fall herzlichen Dank dafür!

Im oben nicht zitierten Mittelteil (ich kann ja nicht einfach alles zitieren, schließlich gehören die obigen Zeilen der Ostsee-Zeitung Herr Rechtsanwalt Philipp von Groll) findet sich noch der Hinweis, das die Verfahren zweier Stadtvertreter “vorläufig” eingestellt worden seien. Die Begründung ist köstlich formuliert. Auf deutsch: wird Herr Wunschik in einem anderen Verfahren bestraft, dann ist das Strafmaß dieser “vorläufig” eingestellten Sache beim Strafmaß nicht mehr ausschlaggebend, weil niedriger.

Das spielt Philipp von Groll natürlich runter. Er will die Begriffe vorgeben. “Friedhofsmauer”, und “Doppelförderung” sind beispielsweise seine Begriffe. Die stehen aber im Strafantrag gar nicht drin. Genau so wenig wie “Subvention” oder “Subventionssbetrug”, von denen in der Ostsee-Zeitung am 05.01.2012 die Rede war. Wer hat sich diese Begriffe nur gwählt? Wer? Am Ende war es die ermittelnde Staatsanwaltschaft? Warten wir das doch einfach mal ganz entspannt ab.

Meinung FeuerwehrHubertus WunschikRoland Bull

Von Brandstiftern und Brandmeistern

Am Sonntag entging Bürgermeister nur knapp seiner Abberufung per Bürgerentscheid. Zwei Tage später, nämlich bereits am Dienstag dem 17.01.2012 holte er zum finalen Schlag gegen einen seiner ganz persönlichen Feinde aus und das ist bekanntlich jeder, der ihm nicht huldigt. Im Visier: Gemeindewehrführer , seit 31 Jahren Feuerwehrmann aus Leidenschaft.

Auch Herr Wunschik ist ein sehr leidenschaftlicher Mann, doch eher in einem Sinne welches Leiden schafft, nämlich aus persönlicher Rache. Roland Bull hatte es gewagt, dem Bürgermeister bei dessen Einwohnerversammlung am 24.11.2011 eine fachliche Frage gestellt zu haben und bei der Informationsveranstaltung des Bürgermeisters im “Raben” am 09.01.2012 sogar gleich mehrere. Zwar mußten auch die Stadtvertreter im “Raben” nur drei Tage später die gleichen Fragen beantworten, aber das spielt im Schwarz-Weiß-Denken des Herrn Wunschik keine Rolle. Soviel zum Motiv.

Vor der Abwahl konzentrierte sich Herr Wunschik notgedrungen auf die Mitleidsschiene, stilisierte sich mit massiver Unterstützung Dritter zum Unschuldslahm und Verfolgten der bösen Stadtvertretung, log sich eine horrende Abfindung zurecht, drohte mit seinen Rechtsanwälten, nutzte geschickt das Windkraftthema Brusow um sein Fähnchen vom Projektbefürworter zum Projektgegner zu wenden, fraß Kreide und gelobte Besserung und seine Hand zu reichen. Egal, jedes Mittel war ihm recht, um nur irgendwie die Abwahl zu überstehen.

Doch nicht einmal zwei Tage nach der knapp entgangenen Abwahl grübelte Herr Wunschik, wie er sich seiner Kritiker entledigen könnte. Wenn schon die dem Bürgermeister dienstvorgesetzten Stadtvertreter nicht zu kriegen sind, dann doch wenigstens die im dienstunterstellten Mitarbeiter im Rathaus und ja, auch dieser Gemeindewehrführer ist dem Bürgermeister gesetzlich dienstunterstellt. Soviel zur Gelegenheit.

Nun braucht es nur noch fix ein paar Vorwürfe und die zimmerte sich der Rathauschef zusammen, aus eigenen Mutmaßungen, aus Gesprächsfetzen, Telefonaten und Schreiben. Gleich drei Angriffspunkte werden dann nach und nach präsentiert:

1. Der Bergeraumbrand am 16.09.2011, bei dem, wie in der Ostsee-Zeitung ein paar Tage später zu lesen ist, der Bürgermeister höchstselbst ganz zufällig der Erste am Ort des Geschehens ist, also noch vor der . Im Nachgang wird er dem Gemeindewehrführer unterstellen, das dieser den Einsatz nicht fachgerecht geführt hätte. Und das nimmt er für sich als ein Indiz, um

2. die Einsatzfähigkeit des Gemeindewehrführers anzuzweifeln und zwar körperlich und geistig. Dazu vergattert er Herrn Bull zu einem Besuch beim Amtsarzt. Das Recht hat ein Dienstherr, aber gleichzeitig auch die Pflicht, seine Gründe für diesen besonderen Schritt zu benennen. Ein weiteres Indiz, neben dem Einsatz Bergeraumbrand soll eine Krankheit von Herrn Bull sein, die im Sommer 2011 ambulant behandelt wurde.

3. bemängelt Herr Wunschik eine Beförderung des Gemeindewehrführers zum Hauptbrandmeister. Diese Beförderung war unterschrieben von der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin Frau Erdmann und überreicht am 06.11.2011 vom Stadtvertretervorsteher Dr. Borchardt auf dem Feuerwehrball. Herr Wunschik war im Urlaub, aber in Kenntnis der Verleihung. Nun folgte die schriftliche Degradierung. Soviel zur Ehrung des Ehrenamtes.

Man beachte das jeweilige Datum. Warum handelte Herr Wunschik nicht sofort, wenn er sich jetzt zum Handeln gezwungen sieht? Die Antwort ist ganz klar, es ist das Fenster zwischen dem 15.01.2012, also dem Tag des Bürgerentscheides und einem Datum, welches komischerweise in all den vielen Artikeln der Ostsee-Zeitung zum Thema (unter anderem am 15.03.2012, 24.03.2012, 07.04.2012) keine Rolle spielt, nämlich der 21.04.2012. An diesem Tag wählt die Kröpeliner Feuerwehr ihren neuen Gemeindewehrleiter.

Daher also die immer lauter werdende Bewegung Herrn Wunschiks. Daher also die etlichen, von Rechtsanwälten verfassten Papiere (wer zahlt das?) mit denen der Gemeindewehrführer und die Stadtvertreter bombardiert werden. Daher also auch die bewußte Einbeziehung der Presse ab Mitte März. Daher aber auch der Versuch, die Kameradinnen und Kameraden der Kröpeliner Feuerwehr zu Einzelgesprächen in das Dienstzimmer des Bürgermeisters zu zitieren. Herr Wunschik sucht nach einem Kameradenschwein. Ich bin mir sicher, er wird es nicht finden.

Langsam wird ihm die Sache aber zu heikel, denn ganz so einfach, wie erhofft mag Roland Bull nach 31 Jahren Feuerwehr von seiner Leidenschaft nicht lassen. Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr bleiben solidarisch mit ihrem Häuptling. Darum schwenkt Herr Wunschik nun plötzlich um. Die Stadtvertretung soll die Verantwortung übernehmen. Zu dumm, das man Gesetzesverantwortung nicht nach Belieben delegieren darf, schon gar nicht, wenn die Verantwortung so gut bezahlt wird, wie ein Bürgermeister.

Eine gute Seite hat das Ganze dann aber doch. Das Regime Wunschik offenbart einmal mehr sein wahres Gesicht und so gehen immer mehr Kröpelinern am Ende doch die Augen auf. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Meinung CDUDie LinkeFreie WählerHauptsatzungKröpeliner ListeMobbingSPD-FraktionZusammenarbeitZusammenhalt

Sitzung der SPD-Fraktion zur Vorbereitung der Stadtvertretung am 12.04.2012

Auch durch die lange Tagesordnung der kommenden Sitzung wird nur ein Bruchteil der offene Stadtthemen abgearbeitet. Viel zu viel bleibt liegen. Bereits viermal verschob der Bürgermeister allein in diesem Jahr den wichtigen Hauptausschuß oder ließ ihn komplett ausfallen. Aber allein dadurch erledigt sich natürlich noch rein gar nichts, sondern es türmt sich nur noch immer mehr auf. Dazu trägt mit Sicherheit auch der hohe Krankenstand in der Stadtverwaltung bei, als Ausdruck des fortgesetzten Mobbings des Bürgermeisters gegenüber denen, die er gerne in der Öffentlichkeit seiner Fürsorgepflicht anheimstellt. Im Rathaus läuft nun überhaupt nichts mehr rund.

Um so wichtiger ist es, daß sich zumindest die Kröpeliner Stadtvertreter selber zu organisieren wissen und sich gemeinsam der Arbeit stellen. Gerade die letzte Zeit hat gezeigt, wie wichtig der interfraktionelle ist. In allen Kernfragen der Stadt sind sich die fünf Fraktionen einig. Das zeigte sich auch bei der heutigen Zusammenkunft. Zur vierköpfigen gesellten sich viele Stadtvertreter aller vier übrigens Fraktionen. Gemeinsam sprachen wir unser Vorgehen auf der kommenden Sitzung ab, bewerteten aktuelle Konflikte wie die zwischen Bürgermeister und und einigten uns zu den Schwerpunkten unserer künftigen Arbeitsteilung.

Ein Großteil der Kommunikation in der SPD-Fraktion und zwischen den Fraktionen läuft über Telefon und über E-Mail. Das Arbeiten auch mit längeren Texten klappt prima. So entstand auch der gemeinsame Textentwurf zur Neufassung der . Diese stellt eine Konsensfassung dar, in der sich alle fünf Fraktionen der Stadtvertretung mit ihren Positionen wiederfinden können. Das persönliche Gespräch in großer Runde bringt den letzten Schliff. Geselligkeit und Humor kommen nicht zu kurz. Wenn ich noch an die trüben Gedanken vom Tag des Bürgerntscheides denke, welch ein Unterschied. Ich bin mir inzwischen sehr sicher, wir stehen das gemeinsam durch.

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