Knallhart – Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung Kröpelin – Ordnung in den Sitzungen
Unsachlicher Streit, Beleidigungen oder Zwischenrufe in der Stadtvertretung? Das muß nicht sein und darf es auch nicht. Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung ist das Werkzeug, mit welchem eingegriffen werden kann. Warum dieses wichtige Dokument nicht auf der Homepage der Stadt zu finden ist, keine Ahnung? Die Stadtvertreter haben je ein Exemplar bekommen und auch dem Bürgermeister sollte es bekannt sein. Hier ein Auszug:
§ 12 Ordnung in den Sitzungen
(1) Der Stadtvertretervorsteher sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen und achtet auf die Einhaltung dieser Geschäftsordnung. Er übt das Hausrecht aus.
(2) Wer gegen die Ordnung verstößt, die Würde der Versammlung verletzt oder sich ungebührlich oder beleidigend äußert, wird vom Stadtvertretervorsteher zur Ordnung gerufen. Hat ein Redner in derselben Sitzung einen wiederholten Ordnungsruf erhalten und gibt er Anlaß zu einem weiteren Ordnungsruf, kann ihm der Stadtvertretervorsteher das Wort entziehen, sofern er ihn bei dem vorhergehenden Ordnungsruf darauf aufmerksam gemacht hat.
(3) Der Stadtvertretervorsteher kann einen Redner, der vom Gegenstand der Beratung abweicht, zur Sache verweisen. Auf diese Verpflichtung kann jeder Stadtvertreter den Stadtvertretervorsteher durch Zuruf hinweisen.
(4) Redet jemand, dem das Wort nicht erteilt worden ist, so muß ihm das Wort entzogen werden.
(5) Der Stadtvertretervorsteher kann einem Redner, der die Redezeit überschreitet, das Wort entziehen, wenn er ihn bereits auf den Ablauf der Redezeit hingewiesen hat.
(6) Einem Redner, dem das Wort gemäß Absatz 2 entzogen worden ist, darf es in derselben Sitzung zu demselben Punkt nicht wieder erteilt werden.
(7) Bei wiederholter Verletzung der Ordnung kann ein Stadtvertreter durch Beschluß der Stadtvertretung für eine Sitzung oder für mehrere Sitzungen ausgeschlossen werden. Hält der Stadtvertretervorsteher es für erforderlich, kann er den sofortigen Ausschluß verfügen. Wer aus der Sitzung verwiesen wird, hat den Sitzungsraum sofort zu verlassen.
(8) Stadtvertreter, die zur Ordnung gerufen wurden oder gegen die ein Sitzungsausschluß verhängt wurde, können binnen einer Woche dagegen einen schriftlichen Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung zu setzen.
Das Instrument ist also da, nun muß nur noch für die Umsetzung gesorgt werden. In den vergangenen Jahren war es kaum nötig, sich auf die Geschäftsordnung zu berufen, sondern die Versammlung verliefen in gegenseitigem Einvernehmen ganz in ihrem Sinne, geachtet von Stadtvertretern und Bürgermeistern. So sollte muß es auch baldmöglichst wieder sein.
Die Versammlungsleitung liegt ausschließlich in der Hand des Stadtvertretervorstehers. Dr. Borchardt wurde einstimmig von allen Stadtvertretern am 09.07.2009 gewählt, offensichtlich auch, weil alle Stadtvertreter in ihm denjenigen sehen, der für die Ordnung in den Sitzungen sorgen kann.
Dr. Borchardt, greifen Sie durch!




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