Das Satzungsrecht der Stadt Kröpelin ist ab sofort online
Manchmal hilft wünschen also doch. Zumindest sind in der Stadt Kröpelin geltende Satzungen und Verordnungen ab sofort auch online auf der Homepage der Stadtverwaltung zu finden, unter Stadt Kröpelin > Satzungen > Satzungen. Das ist zwar eine Linktiefe mehr, als in der Hauptsatzung geschrieben, aber wer wird da pingelig sein?
Im einzelnen findet man:
- A100 – Geschäftsordnung der Stadtvertretung
- A101 – Aufstellung der Mitglieder der Stadtvertretung Kröpelin und der sachkundigen Einwohner
- A102 – Aufstellung über die Besetzung der Ausschüsse der Stadtvertretung
- A103 – Hauptsatzung
- A105 – Satzung Bibliothek
- A106 – Benutzungs- und Gebührenordnung Bibliothek
- A107 – Hundesteuersatzung
- A108 – Vergnügungssteuersatzung
- A109 – Marktordnung
- A110 – Marktgebührenordnung
- A111 – Verwaltungsgebührensatzung
- A112 – Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Forderungen sowie die Aussetzung der Vollziehung aus öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen
- A113 – Straßenreinigungssatzung
- A114 – Hausnummernanbrigungssatzung
- A116 – Ablösungssatzung
- A117 – Gebühren zur Deckung Beiträge zum Wasser- und Bodenverband
- A119 – Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- A120 – Satzung Sanierungsgebiet Innenstadt südlich östlich B105
- A121 – Satzung Sanierungsgebiet Innenstadt nördlich westlich B 105
- A122 – Erschließungsbeitragssatzung
- A123 – Straßenausbaubeitragssatzung
- A125 – Hallenordnung
- A127 – Feuerwehrgebührensatzung
- A128 – Gestaltungssatzung
- A129 – Hundehalterverordnung
- A130 – Parkgebührenverordnung
Gute Sache. Lob an die Verwaltung. Der nächste Schritt wird sein, das inzwischen meist sehr betagte Ortsrecht aus der Zeit Anfang der Neunziger Jahre, noch unter Herrn Bürgermeister Karl-Heinz Schwack geschrieben und beschlossen, an das zur Zeit geltende Landes- und Bundesrecht anzupassen. Manches fehlt vielleicht und manches ist möglicherweise inzwischen auch schon wieder überflüssig? Die Anpassung an den Euro ist erfolgt, aber bei der Gestaltung der Gebühren wird man auch noch einmal drüber schauen müssen. Dazu wurden bereits drei konkrete Aufträge an die Verwaltung durch die Stadtvertretung beschlossen.






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