Samstag, 11. Februar 2012
Schusterstadt Kröpelin
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Ausgaben verringern und Einnahmen erhöhen

Wie dramatisch die Haushaltslage der Stadt Kröpelin ist, wurde hier in mehreren Artikeln dargestellt. Auch wenn auf der letzten Stadtvertretersitzung ein ausgeglichener Haushalt für 2010 beschlossen wurde, so darf das keineswegs als Entwarnung für ein ganzes Jahr gewertet werden. Ganz im Gegenteil. So trifft sich der bereits im März, um über Möglichkeiten der und Einnahmeerhöhungen zu beraten.

Die der Stadt Kröpelin gehen alle an. Darum ist jeder Hinweis willkommen, wie bei den der Stadt gespart werden kann, wie sich die der Stadt erhöhen lassen. Allerdings muß immer auch abgewogen und an die langfristigen Folgen gedacht werden.

Um die ganze Bandbreite zu ahnen, hier mal die Vorschläge des Landes (Anlage 9 des Haushaltserlasses 2010 des Landes im Schreiben vom 27.11.2009 an alle Kommunen des Landes). Hier kann man sich das ganze, sehr aufschlußreiche 140-Seiten-Werk herunterladen.

Bislang nicht ausreichend genutzte Potentiale für Erhöhung der Erträge/ Einzahlungen bzw. Einnahmen und für die Senkung der Aufwendungen/ Auszahlungen bzw. Ausgaben

  • Anpassung der Hebesätze (gemeint sind die Hebesätze der Grundsteuer A und B, sowie die der Gewerbesteuer) vor allem der kreisangehörigen Gemeinden mindestens auf den Durchschnitt dieser Ebene;
  • verstärkte kommunale Zusammenarbeit in einzelnen Arbeitsbereichen wie z.B. Zusammenlegung der Leitstellen, Katasterämter, Musikschulen und Volkshochschulen, im Bereich der Bußgeldstellen, der Personalverwaltung, im Bereich Soziales und der EDV;
  • Erhebung von Ausgleichsbeiträgen für Sanierungsgebiete;
  • Erhebung von Sondernutzungsgebühren;
  • Höhe der z.B. der Stadtbücherei überprüfen; Erhebung einer zusätzlichen Gebühr für die Ausleihe elektronischer Medien (CD, DVD);
  • maßvolles Entgelt für die Nutzung der Sporthalle für den Erwachsenensport;
  • Erhebung von Strandbenutzungsgebühren für Einwohnerinnen und Einwohner in Tourismusgemeinden;
  • Überprüfung der Höhe der Fremdenverkehrsabgabe;
  • regelmäßige Überprüfung der in die Gebühren der kostenrechnenden Einrichtungen einfließenden Verwaltungskostenbeiträge;
  • regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Höhe der Erbbauzinsen;
  • regelmäßige Überprüfung der Entgelte für die Nutzung der eigenen Räumlichkeiten der Kommune durch Dritte;
  • Nutzung von Einsparmöglichkeiten bei frei werdenden Stellen durch Prüfung, ob Stelle ganz oder teilweise eingespart werden kann bzw. eine mehrmonatige Wiederbesetzungssperre erfolgt;
  • Verzicht auf Zuschüsse zu Betriebsfeiern und Betriebsausflügen sowie auf Vergünstigungen für Beschäftigte bei der Nutzung von Einrichtungen der Gemeinde;
  • Überprüfung des Versicherungsschutzes der Gemeinde;
  • Verzicht auf Ausschöpfung der Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder;
  • regelmäßige und gebündelte Ausschreibung von Wartungsverträgen für technische Anlagen;
  • regelmäßige und gebündelte Ausschreibung von Lieferverträgen für Medienversorgung (z.B. Energie);
  • Überprüfung der Gewährung von Leistungen für Kosten der Unterkunft (Einhaltung der Mietobergrenze, Heizungs- und Betriebskostenabrechnung);
  • Überprüfung der Standards bei der Pflege öffentlicher Grünflächen;
  • Einbeziehung der Sondervermögen und Gesellschaften in die Haushaltskonsolidierung durch Prüfung der Möglichkeiten einer Verbesserung der Ertragslage, Erhöhung der Gewinnabführung an den oder Reduzierung des Zuschussbedarfs aus dem ;
  • Zusammenarbeit von Verwaltungen bei einzelnen Aufgabenbereichen, insbesondere von Verwaltungen des Umlandes von zentralen Orten mit der Verwaltung des zentralen Ortes.

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