Anfrage zur Verkleinerung des Nahbereiches der Stadt Kröpelin im Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mittleres Mecklenburg / Rostock
Anfrage 3 zur Stadtvertretung am 10.09.2009
Stadt Kröpelin – Bürgermeister
Hubertus Wunschik
Rathaus – Markt 1
18236 Kröpelin
Sehr geehrter Herr Wunschik,
gemäß der Hauptsatzung der Kröpelin vom 30.06.2005, § 5 (3) reiche ich Ihnen in Wahrnehmung meines Mandates als Stadtvertreter folgende Anfrage ein:
Seit 1994 gibt es ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Mittleres Mecklenburg/ Rostock. Im Jahr 1999 erfolgte eine 1. Teilfortschreibung, welches die aktuelle Planungsgrundlage bildet. Allerdings wurde 2005 das neue Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern für verbindlich erklärt, zum Beispiel mit der Aufhebung der Unterzentren und der Einführung von Grundzentren. Ebenfalls 2005 wurde darum eine Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) beschlossen und schließlich 2008 ein 1. Beteiligungsverfahren (öffentliche Auslegung des 1. Vorentwurfs vom 11.02.‑14.05.2008) durchgeführt. Gegenwärtig läuft das 2. (und letzte) Beteiligungsverfahren (öffentliche Auslegung des 2. Vorentwurfs vom 03.08.‑30.10.2009). Die öffentliche Auslegung erfolgt laut Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/ Rostock in Rostock, in den Verwaltungen der Ämter und amtsfreien Gemeinden der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock. Somit müßten die Unterlagen gegenwärtig auch im Kröpeliner Rathaus öffentlich ausliegen. Sie sind aber auch auf der Homepage des genannten Amtes einsehbar.
Das noch aktuelle RROP von 1999 ordnet der Stadt Kröpelin neben dem Gebiet der Stadt die Gebiete der Gemeinden Alt Karin, Biendorf, Reddelich, Retschow, Steffenshagen und Westenbrügge als Nahbereiche zu. Im gegenwärtig ausliegenden Planungsentwurf besteht der Nahbereich der Stadt Kröpelin jedoch nur noch aus dem reinen Stadtgebiet, während die oben genannten Gemeindegebiete zu den Nahbereichen von Neubukow und Bad Doberan zugeordnet werden. Wird diese Festlegung zur künftigen Planungsgrundlage, ist mit einem erheblichen, auch finanziellen Nachteil für die Stadt Kröpelin zu rechnen.
Welche Schritte gedenkt der Bürgermeister einzuleiten, um dieser möglichen Festschreibung entschieden entgegenzuwirken und sie schließlich zu verhindern?
Ihre Antwort erwarte ich auf der Stadtvertretung am 10.09.2009 unter Tagesordnungspunkt 17.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wendt
Die Antwort des Bürgermeisters
Sehr geehrter Herr Wendt,
bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 07. September 2009 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Regionales Raumordnungsprogramm
Ich werde zum Regionalen Raumordnungsprogramm eine Arbeitsgruppe bilden, um die Anliegen der Stadt Kröpelin zu diskutieren und zu planen. Diese Arbeitsgruppe wird bestehen aus dem Bürgermeister, den drei Amtsleitern und den jeweiligen Ausschussvorsitzenden sowie dem Leiter des Planungsamtes des Landkreises Bad Doberan.Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Wunschik
Bürgermeister







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