Samstag, 11. Februar 2012
Schusterstadt Kröpelin
Wahlen StadtvertreterWahlausschuß

Alle gewählten Stadtvertreter nahmen ihr Mandat an

Nach der Wahl der Stadtvertretung traf sich der örtliche und stellte das Ergebnis fest. Die Gewählten erhielten in den darauffolgenden Tagen Post mit dem Hinweis ihrer Wahl und der Möglichkeit in Wochenfrist sich zu erklären, sollten sie auf das Mandat verzichten wollen. In diesem Fall würde der entsprechende Nachrücker, also der Kandidat mit der nächsthöchsten Stimmenzahl auf der jeweiligen Liste gewählt sein. Das gab es in der Vergangenheit hin und wieder auch in Kröpelin. In diesem Jahr jedoch hat niemand davon Gebrauch gemacht und so bleibt es bei den siebzehn genannten künftigen Stadtvertretern. Auch in den kommenden fünf Jahren bis zur nächsten Wahl ist es allerdings jederzeit möglich, zu Gunsten eines Nachrückers, ein Mandat zurückzugeben.

Eine Woche nach der ortsüblichen Veröffentlichung der Gewählten erlangen die neuen als Einzelne übrigens ihr volles Recht als Mandatsinhaber, selbst noch vor der Konstituierung der gesamten Stadtvertretung und ihrer dann zu erfolgenden Verpflichtung durch Handschlag, vergleiche Kommunalwahlgesetz MV §42. Zu diesen Rechten gehört zum Beispiel die Akteneinsicht oder das Recht Anträge und Anfragen zu stellen. Bis zur Konstituierung der neuen Stadtvertretung am 9. Juli bleibt jedoch die vormalige Stadtvertretung im Amt, vergleiche Kommunalverfassung MV §23(4)

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