Samstag, 31. Dezember 2011 von Thomas Wendt
[Nachtrag: Der Stadtvertretervorsteher schickte nachfolgenden Text als Leserbrief an die Ostsee-Zeitung. Teile dieses Leserbriefes wurden am 31.12.2011 von der Ostsee-Zeitung veröffentlicht. Sie sind farblich hinterlegt, damit jeder lesen kann, was darüber hinaus von der Ostsee-Zeitung nicht veröffentlicht wurde.]
Herr Wunschik hat nach Einlegung seines Widerspruchs gegen den Beschluss Nr.: 196-19/2011, Teil III die von der Stadtvertretung beschlossenen Veröffentlichungen von der Internetseite “Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen” genommen.
Stattdessen hat Herr Wunschik seine zwei Widersprüche an oberste Position gestellt, so dass die beiden Amtlichen Wahlbekanntmachungen der Stadt Kröpelin über den Bürgerentscheid zur Abberufung des Bürgermeisters und über die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis für den interessierten Bürger erst auf der nächsten Seite (nach unten scrollen der Seite) sichtbar werden. Da die erhobenen Widersprüche laut Kommunalverfassung eine aufschiebende Wirkung haben und noch kein Termin für deren Behandlung auf der Stadtvertretersitzung feststeht, gibt es auch keinen Grund, die Amtlichen Bekanntmachungen zum Bürgerentscheid herabzusetzen. Die von Herrn Wunschik bewusst vorgenommene Festlegung der Rangfolge der Bekanntmachungen auf der Internetseite der Stadt zeigt deutlich, dass er seine Dienstbefugnis dazu nutzt, die Informationsmöglichkeit der Bürger über die Internetpräsenz zu beeinflussen. Diese Absicht wird umso deutlicher, dass Herr Wunschik auf die Veröffentlichung seines Widerspruchs vom 11.08.2011 gegen den Beschluss “Überplanmäßige Ausgabe für die Sanierung der Mühle” auf den Internetseiten der Stadt verzichtet hat. Wie Herr Wunschik sonst seiner Informationspflicht nachkommt, zeigt sich darin, dass der Aufruf zum Subbotnik am 09. April 2011 bis Ende Juni 2011 an erster Stelle der Bekanntmachungen positioniert war.
Dr. Jürgen Borchardt
Stadtvertretervorsteher
Freitag, 30. Dezember 2011 von Thomas Wendt
[Nachtrag vom 31.12.2011: Zur besseren Lesbarkeit wurden in den Text Zwischenüberschriften und Verweisanker eingefügt, sowie einige Passagen fett markiert. Am Wortlaut wurde jedoch nichts verändert. Teile dieses Offenen Briefes wurden am 31.12.2011 von der "Ostsee-Zeitung2 veröffentlicht. Sie sind farblich hinterlegt, damit jeder lesen kann, was darüber hinaus von der "Ostsee-Zeitung" nicht veröffentlicht wurde.]
[Nachtrag vom 04.01.2012: Dieser erste von drei Offenen Briefen der Stadtvertretung ist so lang, daß er natürlich nicht in voller Länge in der "Ostsee-Zeitung" abgedruckt werden kann. Es ist ein Dilemma. Zu kurz und man bleibt oberflächlich. Zu lang und es ist schwerer zu vermitteln. Heute ist er im "der reporter" und im "Ostsee-Anzeiger" sehr ausführlich abgedruckt. Danke!]
Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kröpelin,
sicherlich haben Sie aus der Presse oder durch persönliche Anwesenheit auf der Stadtvertretersitzung am 08.12.2011 erfahren, dass wir durch Beschluss das Verfahren zum Bürgerentscheid über die weitere Amtsführung von Herrn Hubertus Wunschik als hauptamtlichen Bürgermeister eingeleitet haben. Sie werden am 15.01.2012 die Gelegenheit haben, als Bürgerinnen und Bürger der Stadt über diese Frage per Wahlgang zu entscheiden.
Wir möchten auf diesem Wege versuchen, Ihnen die Beweggründe unserer Entscheidung nahe zu bringen und verständlich zu machen. Die Entscheidung, den Beschluss zu fassen, ist uns nicht leicht gefallen, ist aber das Ergebnis unserer Abwägung der Für und Wider für die Stadt Kröpelin. Auch wir als Stadtvertreter sind von Ihnen gewählt worden. Unsere Aufgabe ist es, die Geschicke der Stadt im Wesentlichen zu bestimmen. Zur Umsetzung unseres/Ihres Willens ist der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung im Rahmen der geltenden Gesetze verpflichtet. Wir als Stadtvertretung sind dem Bürgermeister dienstvorgesetzt und üben auch die entsprechende Kontrollfunktion aus.
Nachdem das Verhältnis der vorherigen Stadtvertretung zu unserem Bürgermeister derart gestört war, dass auch hier kein konstruktives Arbeiten zum Wohle der Stadt mehr möglich war, haben viele die Hoffnung in die nunmehr gewählten Stadtvertreter gesetzt, dass sich die “Zustände” ändern. Auch wir als Stadtvertreter, insbesondere die neu gewählten Vertreter, haben auf einen “Neuanfang” gehofft. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt. Aus unserer Sicht bringt Herr Wunschik bis heute nicht das Verständnis für die “Rollenverteilung” und die Grundlage einer zum Wohle der Stadt erforderlichen Zusammenarbeit zwischen Stadtvertretung, Stadtverwaltung und Bürgermeister auf.
Einige Punkte, welche zu unserem Entschluss geführt haben, möchten wir Ihnen nachfolgend versuchen zu erläutern.
Beispiel 1 – Winterdienst
Nach der Kommunalverfassung des Landes und unserer geltenden Hauptsatzung, obliegen die Personalentscheidungen dem Hauptausschuss bzw. in der Endkonsequenz der Stadtvertretung. Als Bürgermeister sollte Herrn Wunschik diese elementare gesetzliche Grundlage bekannt sein. Ungeachtet dessen, hat Herr Wunschik bereits im Winter 2010/2011 ohne jede Abstimmung mit auch nur einem Stadtvertreter, den Vertrag über den Winterdienst mit einer Kröpeliner Firma gekündigt. Allein aufgrund des Auftragsvolumens hätte die Kündigung gemäß der geltenden Hauptsatzung nur nach Beschluss der Stadtvertretung erfolgen dürfen.
Dessen nicht genug, hat Herr Wunschik eigenmächtig für den Bauhof einen Mitarbeiter eingestellt, welcher nunmehr einen wesentlichen Teil des Winterdienstes leisten sollte. Beide Fakten wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses nur mitgeteilt. Die finanziellen Konsequenzen waren nur schwer absehbar. Wie wird der Winterdienst sichergestellt, wenn der Mitarbeiter erkrankt? Welche finanziellen Mehrbelastungen kommen auf die Stadt zu, wenn dieses geschieht? Die Mitglieder des Hauptausschusses haben ausdrücklich auf die bestehende Hauptsatzung und die Regelungen in der Kommunalverfassung hingewiesen. Mit Absicht wurde der geschaffene Zustand nicht öffentlich gerügt, sondern gebilligt, um das Verhältnis zwischen Stadtvertretung und Bürgermeister nicht unnötig zu belasten.
Der Bürgermeister gelobte daraufhin “Besserung”.
Beispiel 2 – Feuerwehr und Bauhof
Aufgrund zahlreicher Gespräche mit den Kameraden der Feuerwehr wurde deutlich, dass die Feuerwehr massiv darunter zu leiden hat, dass viele der Kameraden in der Woche auswärts arbeiten und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist. Um so weit wie möglich hierauf Einfluss nehmen zu können, fassten wir den Beschluss, zukünftig unter Berücksichtigung der Qualifikation, bei der Neubesetzung von Stellen innerhalb der Verwaltung und des Bauhofes bevorzugt Personal einzustellen, welches entweder bereits aktiv in der Feuerwehr engagiert ist oder hierzu die Bereitschaft aufbringt.
Es musste aufgrund des altersbedingten Ausscheidens des Bauhofleiters eine Stelle im städtischen Bauhof neu besetzt werden. Hierzu veranlasste Herr Wunschik eine Ausschreibung der Stelle. Die Ausschreibung enthielt mit keinem Wort einen Hinweis auf den vorgenannten Beschluss der Stadtvertreter. Die Mangelhaftigkeit der Ausschreibung wurde innerhalb der Stadtvertretersitzung moniert. Herr Wunschik sicherte zu, den Ausschreibungstext umgehend zu korrigieren. Tatsächlich tat er in diese Richtung nichts. Die Einstellung sollte zum 01.07.2011 erfolgen. Vergeblich warteten die Mitglieder des Hauptausschusses auf eine Einladung zur Hauptausschusssitzung, um in Auswertung der Bewerbungen eine Personalentscheidung treffen zu können.
Auf der folgenden Sitzung teilte Herr Wunschik dann mit, dass er bereits einen neuen Mitarbeiter eingestellt habe. Erneut wurde er unter Bezug auf die bereits einmal monierte eigenmächtige Personalentscheidung, wegen dieser Entscheidung gerügt. Seine Reaktion auf die Nachfragen war, dass er sich dessen nicht bewusst war, dass der Hauptausschuss die Personalentscheidungen vornimmt. Herr Wunschik hat hier alle anwesenden Mitglieder des Hauptausschusses bewusst angelogen. Im Nachgang haben die Stadtvertreter erfahren, dass er vor seiner Entscheidung durch die Verwaltung und den Personalrat ausdrücklich auf die Kompetenz des Hauptausschusses hingewiesen worden war. Es wurde seitens des Personalrates sogar ein entsprechender Beschluss zur Vorlage in der Hauptausschusssitzung vorbereitet. Herr Wunschik reagierte hierauf nur, dass er keinen Beschluss benötige und er ja schließlich der Bürgermeister sei.
Wir mussten im Nachgang erfahren, dass sich auch Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Kröpelin auf die Stelle beworben hatten, was im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt wurde. Durch das erneute eigenmächtige Handeln von Herrn Wunschik konnte die Stadtvertretung auf diese Entscheidung keinen Einfluss mehr nehmen, ohne der Stadt einen finanziellen Schaden zuzufügen. Leider hat auch dieser von uns gerügte Vorfall nicht dazu geführt, dass Herr Wunschik sein weiteres Handeln an den Beschlüssen der Stadtvertretung und den geregelten Kompetenzen ausgerichtet hat.
Beispiel 3 – Personaldienstleister und Doppik
Es war bereits im Frühjahr 2011 klar, dass innerhalb der Verwaltung eine Stelle schwangerschaftsbedingt nachbesetzt werden musste. Im Rahmen einer Hauptausschusssitzung im Sommer 2011 unterbreitete er der Stadtvertretung den Vorschlag, die Stelle über einen Personaldienstleister zu besetzen. Auf die Frage nach den hiermit verbundenen Kosten, konnte Herr Wunschik uns keine Antwort geben. Er sicherte den Mitgliedern des Ausschusses zu, innerhalb von drei Tagen die voraussichtlichen Kosten sowie einen Vergleich mit den Kosten einer Festangestellten zukommen zu lassen. Die Mitteilung blieb wieder einmal aus. Der Ausschuss hatte der Besetzung der Stelle über einen Personaldienstleister nicht zugestimmt.
Auf der kommenden Stadtvertretersitzung brachte Herr Wunschik einen entsprechenden Beschluss ein, wonach über einen Personaldienstleister die Stelle befristet besetzt werden sollte. Tatsächlich arbeitete aber zu diesem Zeitpunkt bereits eine Mitarbeiterin des Personaldienstleisters ohne Kenntnis der Stadtvertreter entgeltlich in der Verwaltung. Der den Stadtvertretern zum Beschluss vorgelegte Vertrag war durch eigenmächtiges Handeln von Herr Wunschik bereits geschlossen worden.
Im Ergebnis einer Anfrage zu den sich aus diesem Handeln ergebenden Kosten, ergab sich, dass allein für das Haushaltsjahr 2011 Mehrkosten, sprich ein Schaden in Höhe von ca. 10.000,00 Euro entstanden sind, im Vergleich zur normalen Besetzung der Stelle.
Herr Wunschik hat allein im wichtigen Bereich der Personalentscheidungen in den vergangenen Monaten die Stadtvertreter bewusst belogen und wiederholt gegen die Kommunalverfassung und die Hauptsatzung verstoßen. Auf welcher Basis soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich sein?
Beispiel 4 – künftige Geschäftsverteilung
Im Rahmen seiner ihm gesetzlich eingeräumten Befugnis ist unser Bürgermeister aktuell dabei und versucht die Geschäftsverteilung neu zu regeln. Er hat die Aufgabenbereiche der einzelnen Beschäftigten neu strukturiert. Hierbei sollten bestehende Aufgaben von Amtsleitern Sachbearbeitern zugeordnet werden und umgekehrt. Hierbei ist es jedem, der sich mit dem tariflichen Vergütungssystem der öffentlichen Verwaltung beschäftigt hat, was vom Leiter der Verwaltung wohl auch zu verlangen ist, klar, dass bei einer neuen Geschäftsverteilung zwingend die Vergütungsgruppen der einzelnen Mitarbeiter zu beachten sind. Dieses hat Herr Wunschik jedoch völlig ignoriert. Nur aufgrund des Umstandes, dass die Angestellten der Verwaltung zum Wohle der Stadt den Bürgermeister über die finanziellen Folgen seiner Umstrukturierung aufgeklärt haben, ist bis jetzt ein Schaden von der Stadt abgewendet worden. Die von Herrn Wunschik geplante neue Geschäftsverteilung hätte für die Stadt bei gleichbleibender Beschäftigtenanzahl jährliche Mehrkosten für das Personal in Höhe von 110.000,00 Euro verursacht. Hierbei sind weitere Folgekosten, wie mögliche Kosten für Arbeitsrechtsstreitigkeiten und Schulungskosten nicht einmal berücksichtigt.
Die vorgenannten Punkte sind nur ein kleiner Teil derer, welche uns zu unserer Entscheidung bewogen haben. Aufgrund der Fülle der Kritikpunkte, werden wir Ihnen in den kommenden Tagen und Wochen weitere Gründe für unsere Entscheidung darlegen.
Jeder der Stadtvertreter steht Ihnen darüber hinaus für Fragen in persönlichen Gesprächen zur Verfügung.
Die Stadtvertreter der Stadt Kröpelin
Sonntag, 18. Dezember 2011 von Thomas Wendt

Kröpelin
August Seeler
Kröplin, min leiwe Stadt Kröplin,
Du Parl in uns’ lütt Meckelborg!
Keem swore Tied ok, Not und Pien -
Du schausterst Di doch ümmer dörch!
Ik bed tau Gott in’n hogen Hewen,
För Di all Dag, Kröplin,
Hei mügg Di wieder Nohrung gewen,
Nah Wind un Regen recht väl Sünnenschien!
Kröplin, Du sast ok wieder bliwen
De Schausterstadt in uns leiw Meckelbörg!
Un wat de Welt ok Niges mag bedriwen, -
Du schausterst Di in Taukunft ok woll dörch!
Quelle: Mecklenburgische Monatshefte Bd. 8 (1932) S. 67
Freitag, 16. Dezember 2011 von Thomas Wendt
An verschiedener Stelle wurden dieser Tage Herrn Wunschiks 58 Prozent, also das Ergebnis der Bürgermeisterwahl von 2008 hervorgehoben, so auch in den Artikeln der Ostsee-Zeitung. Mir scheint es so, als ob dieses Wahlergebnis am Anfang jeder Argumentation zu finden ist. Darum verdient dieses Thema eine eingehende Betrachtung.
Richtig ist, am 13.04.2008 konnte Herr Wunschik, als einziger ortsfremder der drei Kandidaten für das Bürgermeisteramt, 58,20 Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Wahlen werden üblicherweise nach ihrem relativen Ergebnis gemessen. Auch in absoluten Zahlen hatte Herr Wunschik die meisten Stimmen, nämlich genau 1.214. Das aber heiß im Gegenzug, von den zum damaligen Zeitpunkt 4.340 wahlberechtigten Kröpelinern wählten ihn 3.126 nicht. Anders ausgedrückt, einem Wunschik-Wähler standen schon 2008 fast drei Wunschik-Nicht-Wähler gegenüber.

Natürlich gab es schon damals viele Gründe, einer der 3.126 Wunschik-Nicht-Wähler zu sein. 872 Kröpeliner wählten einen der beiden anderen Kandidaten. 29 machten ihren Stimmzettel unültig. Man muß wegen des einfachen Wahlzettels annehmen, diese wurden bewußt ungültig gemacht, weil für diese Wähler kein Kandidat geeignet schien, sie aber von ihrem Recht der Wahl dennoch Gebrauch machen wollten. Die meisten Kröpeliner, nämlich 2.225 blieben schlichtweg daheim.
Einige gehen aus Prinzip nie zur Wahl, schon seit der ersten freien Volkskammerwahl nach der Wende nicht. Viele sind in den Jahren danach von “der Politik” enttäuscht worden und verzichteten seither auf ihr Recht. Manche sind im Ausland, manche auf Arbeit, manche im Urlaub, manchen geht es am Wahlsonntag gesundheitlich nicht gut, das Wetter spielt eine Rolle usw.. Dagegen spricht die bequeme Möglichkeit der Briefwahl. Dagegen spricht auch, daß das Ergebnis einer Bürgermeisterwahl in einer Kleinstadt wie Kröpelin einen deutlichen Unterschied macht und sich darum jeder Bürger einmischen sollte. Wer sich bei einer Wahl nicht selber entscheidet, läßt die anderen für sich entscheiden und muß damit leben. Das weiß jeder und darum muß man annehmen, der Hauptgrund für die 2.225 Nichtwähler am 13.04.2008 war es, daß ihnen keiner der drei Kandidaten zusagte.
Nun, das war 2008. Gewählt ist gewählt. Die damalige Hauptsatzung sah eine neunjährige Amtszeit des Bürgermeisters vor. Die nächste Bürgermeisterwahl wäre demnach wahrscheinlich erst 2017. Zeit, sich als Bürgermeister einzuarbeiten und sich zu bewähren.
Etwas mehr als ein Jahr nach der Bürgermeisterwahl wurde am 09.06.2009 die neue Stadtvertretung gewählt und zeitgleich auch der letzte Kreistag des Altkreises Bad Doberan. Herr Wunschik, gerade neun Monate im Bürgermeisteramt wollte es seinen vielen Amtskollegen der umliegenden Städte und Gemeinden gleichtun und trat ebenfalls an. Er konnte lediglich 429 Stimmen auf sich vereinen, wobei man diese Stimmenzahl durch drei teilen muß, weil jeder Wähler bei Kommunalwahlen drei Stimmen hat. Die kann man auch anders, beispielsweise je eine Stimme auf drei Kandidaten verteilen, aber an dieser Stelle rechnen wir das ruhig mal pauschal durch drei. Somit wollten lediglich 143 Kröpeliner (= 3,3 Prozent von allen) Herrn Wunschik im Kreistag sehen und 4.152 Kröpeliner (= 96,7 Prozent von allen) wollten es nicht oder es war ihnen egal. Einem Wunschik-Wähler standen nun fast 30 Wunschik-Nicht-Wähler gegenüber.
Gab das Herrn Wunschik nicht wenigstens etwas zu denken? Wie lange kann man sich da auf die oben genannten 58 Prozent berufen?
Am 04.09.2011 trat Herr Wunschik zur jüngsten Kreistagswahl gar nicht erst an. Obwohl, es gibt eine köstliche Geschichte darüber, daß er es gleichwohl vergeblich versuchte. Ich hätte das begrüßt, und sei es nur um damit einen deutlichen Gradmesser der Zustimmung für Herrn Wunschiks Wirken in der Kröpeliner Bevölkerung zu haben. Die Bürgermeister von Neubukow, Rerik, Bad Doberan, Satow und Bützow traten an und sitzen nun im neuen Kreistag des Landkreises Bad Doberan.
Andererseits sind der Kreistag und das Kröpeliner Rathaus zwei verschiedene Angelegenheiten. Herr Wunschik wurde 2008 ausdrücklich als Bürgermeister gewählt und gewollt. Ich nehme an, die oben genannten 1.214 Kröpeliner Wähler gaben 2008 ihre Stimme Herrn Wunschik überwiegend darum, weil sie sich von ihm etwas erhofften. Es wird gesagt: “neue Besen kehren gut” und dabei dachten wohl nicht wenige Wähler damals auch an die Stuben des Kröpeliner Rathauses. Auf seinen Plakaten warb Herr Wunschik mit “Vertrauen”, “Gerechtigkeit”, “Zukunft” und versprach vor allem folgendes:
Als Bürgermeister für Kröpelin wäre ich nicht nur Leiter der Verwaltung, sondern auch Mediator zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. Ich würde kreativ Einfluss nehmen, Kompetenzen bündeln, die Menschen zusammenbringen und mit Ihnen gemeinsam neue Ideen besprechen und entwickeln, die das Wohl der Stadt betreffen. Dabei will ich alle Kräfte der Stadt und ihrer Orsteile mit einbeziehen. Das betrifft insbesondere die zu stärkenden Ortsräte, die Wohlfahrtspflege (AWO, DRK, Volkssolidarität etc.) und die Kirchen, die Vereine und Mitglieder der Stadtvertretung und die demokratischen Parteien.
Es mag jeder selber überprüfen, ob diese und andere Wahlversprechen gehalten wurden.
Nun mag man einwenden, das wären ohnehin nur schöne und nie ernstgemeinte Worte und wer nimmt so etwas überhaupt noch ernst? Dafür wird man doch nicht gewählt oder gar abgewählt. Wo aber sind die beinharten Fakten und Zahlen? Die Stadtvertretung als Ganzes wird diese Fakten und Zahlen den Kröpelinern nach dem Weihnachtsfest ausführlich vorstellen und das nicht nur im Internet. Hier nur eine einzige, aber traurige Kostprobe:
Herr Wunschik nahm 2008 sehr geschickt einige Kröpeliner Baustellen in seine Wahlkampfrhetorik auf. Eine ist das im Besitz der Stadt Kröpelin befindliche, aber leerstehende ehemalige Gutshaus in Altenhagen. Herr Wunschik machte kreative Versprechungen (OZ berichtete), führte persönlich verschiedene Verhandlungen. Herr Wunschik hatte dabei völlig freie Hand. Niemand sonst durfte ihm da hineinreden, schon gar nicht die Stadtvertreter. Diese wurden immer wieder hingehalten. Das Gutshaus Altenhagen steht, über drei Jahre später, leider immer noch leer, kostete Unterhaltung und Versicherung und verliert darüber ständig an Wert.
Wertgutachten vom 17.07.2008 – 272.625 Euro
Wertgutachten vom 23.11.2009 – 247.400 Euro
Wertgutachten vom 17.08.2011 – 196.100 Euro
Das macht allein für das Gutshaus Altenhagen einen Wertverlust von exakt 76.525 Euro in über drei Jahren Amtszeit und “Chefsache” von Herrn Bürgermeister Hubertus Wunschik. Ob diese Zahl wohl je in der Ostsee-Zeitung geschrieben sein wird oder doch eher weiter nur die oben genannten 58 Prozent von 2008?