Samstag, 28. April 2012 von Thomas Wendt
Zwei Gutshäuser hielt die Stadt bis zuletzt in ihrem Besitz. Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.04.2012 wurde der Verkauf dieser beiden Immobilien beschlossen. Da ist zum einen das äußerst stattliche Gutshaus Altenhagen, dessen Schicksal seit vielen Jahren auch vielfach auf Schusterstadt.de thematisiert wurde. Und zum zweiten ist es das Gutshaus in Brusow, welches weit weniger als solches bekannt ist. Im Laufe der Jahre hat es immer wieder Interessenten gegeben und manchmal auch Anläufe zu ihrem Verkauf.
Noch am 13.01.2012, also nur zwei Tage vor dem Bürgerentscheid, zauberte die Ostsee-Zeitung “nach Rathausangaben” drei Interessenten für das Gutshaus Altenhagen aus dem Hut. Das war leider nur ein weiteres Beispiel, wie sehr die Ostsee-Zeitung im Vorfeld des Bürgerentscheides Partei für den Bürgermeister ergriff. Immerhin hatte die Stadtvertretung auf ihrer Informationsversammlung zum Bürgerentscheid nur einen Tag zuvor öffentlich und wahrheitsgemäß erklärt, daß ihr kein aktueller Bewerber bekannt sei und die ständigen Verzögerungen im Verkauf Herrn Wunschik angekreidet. Das dieser zuerst die Presse informiert, statt wie in jeder anderen Stadt zuerst die Stadtvertretung, zeigt(e) einmal mehr das ganze Dilemma.
Keiner der drei damals vom Bürgermeister und der Ostsee-Zeitung aus dem Hut gezauberten Bewerber für das Gutshaus Altenhagen findet sich nur drei Monate später unter den ernsthaften Interessenten wieder. Die Stadtvertretung folgte der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften. Bevor nicht auch der Notar seinen Stempel auf dem Kaufvertrag gegeben hat und das erste Geld im Stadtsäckel landet heißt es zu hoffen, daß dieser Anlauf klappt. Es soll endlich wieder Leben in die Gutshäuser in Altenhagen und in Brusow einziehen. Und die Handwerker.
Freitag, 27. April 2012 von Thomas Wendt
Die Stadtvertretung beschloß am 12.04.2012 mit einer Gegenstimme die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses für Haushaltskonsolidierung. Der konkrete Gedanke und Antrag stammt von der Kröpeliner Liste. Das die Stadtvertretung die Stadtfinanzen in die eigenen Hand würde nehmen müssen, hatte sich schon länger angedeutet.
Der Bürgermeister interessiert sich nicht für die Stadtfinanzen. In seinen gesamten dreieinhalb Dienstjahren hat er nur einen einzigen Vorschlag zur Erhöhung der Einnahmen gemacht und das gleich mehrfach, nämlich die Erhöhung von Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Das hat die Stadtvertretung in dieser Form stets abgelehnt. Ansonsten versuchte er oft überflüssige Ausgaben durchzubringen und auch hier stoppte ihn die Stadtvertretung in den meisten Fällen.
Der vollständige Beschluß lautet:
Zur Sicherung der weiteren finanziellen Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises wird einzeitlich auf zunächst 1 Jahr [ein] befristeter Ausschuss für Haushaltskonsolidierung gemäß § 36 der KV-MV eingerichtet.
Aufgabe des Ausschusses ist die kritische Würdigung der Verwendung der haushaltsrechtlichen Mittel bei der gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben der Stadt.
Ergebnisse / Vorschläge der Prüfung welche zur Optimierung der Haushaltslage, insbesondere der Einnahmeverbesserung und der Ausgabenreduzierung dienen können, sind der Stadtvertretung fortlaufend Beschlussempfehlung[en] zu unterbreiten.
Dem Ausschuss gehören der/die Kämmerin sowie die Fraktionsvorsitzenden an. Der Vorsitzende wird aus der Mitte des Ausschusses gewählt.
In der Begründung heißt es:
Um die Wahrnehmung der gesetzlich und übertragenen und freiwilligen Aufgaben weiterhin zu gewährleisten, sind umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen notwendig.
Die Haushaltspläne der vergangenen Jahre konnten nur mit den Mitteln der Rücklage ausgeglichen werden. Auch für das Haushaltsjahr 2012 zeichnet sich ein erneutes Defizit in Höhe von ca. 1,6 Mio Euro ab. Für die folgenden Haushaltsjahre zeigt sich ein Anstieg der Defizite.
Der Wille der Stadtvertretung ist eindeutig. Wir lassen die Stadt finanziell nicht untergehen. Der neue Ausschuß zur Haushaltskonsolidierung muß und wird sich fix mit dem Ausschuß mit Finanzen und Liegenschaften, sowie dem Rechnungsprüfungsausschuß in den Aufgaben abstimmen. Am 2. Mai 2012 wird er erstmals zusammen kommen.
Donnerstag, 26. April 2012 von Thomas Wendt
Der Spiegel titelte in der letzten Woche mit “Mobbing – Der Feind in meinem Büro”. Der dazugehörige Artikel ist nicht sehr tiefgründig, enthält aber einige Anregungen.
Ähnlich wie die Betroffenen reden auch die meisten Unternehmen nicht gern darüber, wenn Mitarbeiter krank werden, weil Kollegen oder Vorgesetzte sie systematisch attackieren. Es könnte dem Ruf schaden. Viele Firmen tun so, als gäbe es solche Konflikte nicht.
Quelle: Spiegel 16/2012 Seite 57ff
Bildzitat: Spiegel-Online
Laßt uns das Thema nicht länger unter den Tisch kehren, sondern mal darüber reden. Immerhin scheint Mobbing auch im Kröpeliner Rathaus ein Thema zu sein. In der Ostsee-Zeitung vom 19.10.2011 erscheint erstmals öffentlich das M-Wort zur Situation in Kröpelin:
…der Bürgermeister fühlt sich von Stadtvertretern und sogar aus seiner Verwaltung gemobbt.
Allerdings fühlen sich auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung von ihrem Dienstvorgesetzten gemobbt. Das ist zumindest das, was den Stadtvertretern vor und leider vermehrt auch nach dem Bürgerentscheid immer wieder nahe gebracht wird. Und es gibt einige schwerwiegende Indizien:
- inhaltliche Dienstberatungen finden kaum noch statt, darum auch keine verbindlichen Absprachen im Team
- statt dessen gibt der Bürgermeister in Einzelgesprächen seine Anweisungen ohne fachlichen Hintergrund
- der Ton des Bürgermeisters ist oft beleidigend und immer zu laut, teilweise sogar anzüglich
- der Bürgermeister vermeidet in vollem Bewußtsein seiner Fehlhandlungen jegliches Beisein von Zeugen
- einige Mitarbeiter wurden ohne ersichtlichen Grund und ohne Absprache im Hause versetzt
- weder Personalrat noch Gleichstellungsbeauftragte wurden bisher angemessen einbezogen
- manche Mitarbeiter im Rathaus machen einen erschrockenen und eingeschüchterten Eindruck
- das ganze Klima im Rathaus ist vergiftet, ein offenes Wort ist nicht mehr möglich
- der Krankenstand der Mitarbeiter des Rathauses stieg belegbar auf einen historischen Höchststand
- es bleibt zunehmend Arbeit liegen, der Schaden für die Stadt ist darum auch längst ökonomisch messbar
- der Bürgermeister widersetzt sich nach dem Bürgerentscheid einem Mediationsverfahren, welches er vor dem Bürgerntscheid noch öffentlich ankündigte
Generell gilt: Je schlechter ein Unternehmen organisiert ist, je unklarer die Zuständigkeiten in den Abteilungen sind, umso größer wird die Gefahr, dass Menschen aneinandergeraten, weil sie Entscheidungen treffen, die auf Widerstand stoßen. Mobbing habe häufig strukturelle Ursachen.
Quelle: Spiegel 16/2012 Seite 57ff
Demzufolge kann das Problem tatsächlich in der bis zum heutigen Tage nicht akzeptierten Rollenverteilung innerhalb der Stadt liegen. Die Stadtvertretung pocht auf ihre gesetzliche Stellung als oberste Dienstbehörde und als oberstes Willkensbildung- und Beschlußorgan der Stadt (Kommunalverfassung). Der Bürgermeister mag das bis heute nicht akzeptieren.
Eine weitere Ursache von Dauerkonflikten, sagt Dieter Zapf, seien unsichere Chefs, die ihre Überlegenheit ständig demonstrieren müssten und aggressiv reagierten, sobald sie ihren Selbstwert bedroht sähen. Vielen Führungskräften mangele es an sozialer Kompetenz.
Quelle: Spiegel 16/2012 Seite 57ff
Ausbaden müssen das die Mitarbeiter im Rathaus.
Der Arbeitsrechtler Wolmerath rät Betroffenen, ein Mobbing-Tagebuch anzulegen, in das sie die Angriffe eintragen sollen.
Quelle: Spiegel 16/2012 Seite 57ff
Der Spiegel gibt noch einen guten Tip: “Dienstvereinbarung bei Mobbing und Schikane” der Stadt München.
Schluß mit dem Psycho-Krieg im Rathaus. Wie lange schaut der Landkreis noch zu? Nur er hat die entsprechende Disziplinarbefugnis. Muß es erst zum Äußersten kommen?
Mittwoch, 25. April 2012 von Thomas Wendt
Der Begriff der “interkommunalen Zusammenarbeit” ist in letzter Zeit häufiger zu hören und zu lesen. Der eine befürchtet darin den schnellsten Weg zur kommunalen Selbstaufgabe, der andere hofft zumindest auf finanzielle Einsparungen und eine Verbesserung der Verwaltungstätigkeit für die Bürger. So neu der Begriff auch erscheinen mag, tatsächlich ist das, was darunter verstanden wird, ein ziemlich alter Hut.
Nichts anderes als “interkommunale Zusammenarbeit” war es, als ziemlich kurz nach der Wende die Gemeinden Altenhagen, Alt Karin, Jennewitz, Schmadebeck und die Stadt Kröpelin ihren hauptamtlichen Teil der Verwaltung auf das neu geschaffene Amt Kröpelin übertrugen, mit der Stadt Kröpelin als geschäftsführender Gemeinde. Das mündete 2004 in die Fusion. Nichts anderes ist es auch der hervorragend funktionierende “Zweckverband Kühlung”, siehe www.zvk-dbr.de, auf den die Stadt Kröpelin und viele unserer Nachbargemeinden freiwillig ihre Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitung übertrug.
Angesichts der klammen Kassen allerorten wird sich der Trend zur Zusammearbeit und zu größeren Einheiten fortsetzen. Das Land hat dazu die rechtlichen Möglichkeiten in seiner Kommunalverfassung immer wieder erweitert. Neben Ämtern § 125ff und Zweckverbänden § 150ff beispielsweise durch “öffentlich-rechtliche Vereinbarung” § 165f, als “Verwaltungsgemeinschaft” § 167 oder als “Gemeinsame Kommunalunternehmen” § 167a-c. Da ist inzwischen vieles rechtlich möglich und wird außerhalb Kröpelins bereits in Angriff genommen, beispielsweise:
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist das Bauamt sowohl für den Amtsbereich als auch für die Stadt Neubukow zuständig. Geplant ist auch eine Zusammenarbeit mit der Stadt Neubukow im Bereich der Bürgerdienste wie Standesamt, Meldeweisen, Wohngeld und Gewerbe.
Quelle: Informationsbroschüre des Amtes Neubukow-Salzhaff, Ausgabe 2012/2013
Und Kröpelin? Eigentlich liegen wir wunderbar zentral, zwischen dem Amt Neubukow-Salzhaff mit der Stadt Rerik und der Stadt Neubukow im Westen, der Stadt Kühlungsborn im Norden, dem Amt Doberan-Land im Osten und der Gemeinde Satow im Süden. Da müßte doch auch etwas möglich sein, sich reichlich Kosten sparen lassen?
Nur, würde sich einer der erfahrenen Verwaltungschefs und der ehrenamtlichen Gremien unserer Nachbargemeinden dazu bringen lassen? Die lesen doch auch die Zeitung! Würden die sich mit dem derzeitigen Kröpeliner Bürgermeister die Probleme über den Umweg “interkommunale Zusammenarbeit” auch zu sich holen?
Möglich erscheinen momentan allenfalls weitere Zweckverbände, weil da ein Einzelner eine ganze Verbandsversammlung mit gestandenen Verwaltungsfachleuten kaum dominieren kann. Darum gehe ich davon auch, die Stadt Kröpelin wird von anderen Formen der “interkommunalen Zusammenarbeit” in der nächsten Zeit ausgenommen sein.
Dienstag, 24. April 2012 von Thomas Wendt
Die Neufassung der Hauptsatzung liegt inzwischen bei der Kommunalaufsicht des Landkreises. Wieder einmal gibt die Kommunalverfassung des Landes den Takt vor. KV MV § 5 (2) Satz 4 lautet zum Thema Hauptsatzung:
Sie ist der Rechtsaufsichtsbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen. Sie darf nur in Kraft gesetzt werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung von Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der erforderlichen Unterlagen geltend gemacht oder wenn sie vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.
Man darf gespannt sein, zu welcher Rechtsauffassung die Kommunalaufsicht des Landkreis kommt. Vielleicht sieht sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften. Vielleicht kann sie dann den Widerspruch des Bürgermeisters einkassieren, der genau dies behauptet. Das würde uns allen, dem Bürgermeister, der Stadtvertretung und der Kommunalaufsicht eine zweite Runde in Sachen Hauptsatzung ersparen. Warten wir also ganz entspannt die rechtliche Würdigung des Landkreises ab.