Mittwoch, 10. März 2010
Schusterstadt Kröpelin

Gerüchte um die Kreisumlage

Aus “gewöhnlich gut informierten Kreisen” ist zu erfahren, daß der Kreistag am 24.03.2010 bei seinem eigenen Haushalt 2010 den klammen Kommunen doch noch etwas mehr entgegen kommen wird. Im Gespräch ist eine Kreisumlage von 36,00 statt von 36,75 Prozent. In absoluten Zahlen bedeutet das für die Stadt Kröpelin nach wie vor die höchste Kreisumlage aller Zeiten. Aber immerhin, mal schnell gerechnet:

36,75 % = 1.307.100,00 Euro
36,00 % = 1.280.424,49 Euro

ergibt sich eine Ersparnis von 26.675,51 Euro. Damit ließe sich beispielsweise die Planung für die Mühle finanzieren oder die Löcher in den Straßen flicken…

Wo kein Kläger, da kein Richter

Heute erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetdaten als verfassungswidrig. Alle Bestimmungen sind nichtig, alle gesammelten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Einer dieser Kläger bin ich und darum geht es mir heute auch ganz besonders gut!

Der Kampf hat sich gelohnt. Der Schreibkram zur Verfassungsbeschwerde war dabei noch die geringste Hürde, denn Widerstand gab es vor allem auch in der eigenen Partei. Die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion hatte dieses unsägliche Gesetz mitgetragen. Doch damit wollten sich die Mitglieder des SPD-Ortsvereines Rerik Salzhaff Kröpelin nicht abfinden, thematisierten die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung und die Aushöhlung der Bürgerrechte immer wieder, führten schließlich Beschlüsse auf SPD-Kreisparteitagen und zuletzt auch auf dem SPD-Landesparteitag herbei.

Zu Unrecht darf man nicht schweigen! Egal, ob das die Freiheitsrechte betrifft oder wie kürzlich die ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht kassierten verfassungswidrigen HartzIV-Regelungen zu Kindern. Niemand braucht eine SPD, die Teil der herrschaftlichen Obrigkeit sein möchte, Abgeordnete, die ihren Auftrag für die Allgemeinheit vergessen und blind werden gegenüber Unrecht!

Am Sonnabend konnten die Leser der Ostsee-Zeitung von einem weiteren Unrecht lesen. Unter der Überschrift: “Datenschutz: Bürgermeister droht Anzeige” und dem Untertitel: “Im Zuge der beschlossenen Stasi-Überprüfung der Stadtvertreter sandte der Rathauschef deren Daten zu “Birthler”. Das war nicht richtig.” wird der Vorgang zumindest teilweise beleuchtet. Nur ein Richterspruch wird die Rechtslage zweifelsfrei klären können. Nur mit einem Richterspruch hat die Stadtvertretung eine zweifelsfreie Grundlage über disziplinarische Maßnahmen nachzudenken. Daher kann ich Herrn Schlutow nur ermutigen, seiner Ankündigung: “Ich prüfe eine Anzeige in dieser Sache gegen den Bürgermeister.” nachzukommen.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Der Veranstaltungskalender der Stadt Kröpelin für 2010 ist online

Seit einigen Tagen kann man sich den Veranstaltungskalender für dieses Jahr auf der Homepage der Stadt herunterladen. Die PDF-Datei mit dem Namen “veranstaltungsplan_2010_Stand_22.02.2010.pdf listet auf vier Seiten 53 Veranstaltungen und zwei Ankündigungen, deren “genauere Daten durch den Bürgermeister Hubertus Wunschik bekannt gegeben werden”. Davon abgesehen zeigt der Kalender die bunte Vielfalt des kulturellen Lebens unserer Stadt und es sind viele Klassiker dabei, die man sich jetzt schon in seinen persönlichen Kalender eintragen sollte.

Kröpeliner Vereine, Verbände und Initiativen, die ihre Veranstaltungen rechtzeitig und ausführlicher in Text und Bild vorstellen möchten, können dafür gerne auch Schusterstadt.de als Plattform nutzen. Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das nachfolgende Formular.

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Über den eigenen Kirchturm geschaut

Nichts ist gut in Afghanistan.

Ausgaben verringern und Einnahmen erhöhen

Wie dramatisch die Haushaltslage der Stadt Kröpelin ist, wurde hier in mehreren Artikeln dargestellt. Auch wenn auf der letzten Stadtvertretersitzung ein ausgeglichener Haushalt für 2010 beschlossen wurde, so darf das keineswegs als Entwarnung für ein ganzes Jahr gewertet werden. Ganz im Gegenteil. So trifft sich der Finanzausschuss bereits im März, um über Möglichkeiten der Einsparungen und Einnahmeerhöhungen zu beraten.

Die Finanzen der Stadt Kröpelin gehen alle an. Darum ist jeder Hinweis willkommen, wie bei den Ausgaben der Stadt gespart werden kann, wie sich die Einnahmen der Stadt erhöhen lassen. Allerdings muß immer auch abgewogen und an die langfristigen Folgen gedacht werden.

Um die ganze Bandbreite zu ahnen, hier mal die Vorschläge des Landes (Anlage 9 des Haushaltserlasses 2010 des Landes im Schreiben vom 27.11.2009 an alle Kommunen des Landes). Hier kann man sich das ganze, sehr aufschlußreiche 140-Seiten-Werk herunterladen.

Bislang nicht ausreichend genutzte Potentiale für Erhöhung der Erträge/ Einzahlungen bzw. Einnahmen und für die Senkung der Aufwendungen/ Auszahlungen bzw. Ausgaben

  • Anpassung der Hebesätze (gemeint sind die Hebesätze der Grundsteuer A und B, sowie die der Gewerbesteuer) vor allem der kreisangehörigen Gemeinden mindestens auf den Durchschnitt dieser Ebene;
  • verstärkte kommunale Zusammenarbeit in einzelnen Arbeitsbereichen wie z.B. Zusammenlegung der Leitstellen, Katasterämter, Musikschulen und Volkshochschulen, im Bereich der Bußgeldstellen, der Personalverwaltung, im Bereich Soziales und der EDV;
  • Erhebung von Ausgleichsbeiträgen für Sanierungsgebiete;
  • Erhebung von Sondernutzungsgebühren;
  • Höhe der Gebühren z.B. der Stadtbücherei überprüfen; Erhebung einer zusätzlichen Gebühr für die Ausleihe elektronischer Medien (CD, DVD);
  • maßvolles Entgelt für die Nutzung der Sporthalle für den Erwachsenensport;
  • Erhebung von Strandbenutzungsgebühren für Einwohnerinnen und Einwohner in Tourismusgemeinden;
  • Überprüfung der Höhe der Fremdenverkehrsabgabe;
  • regelmäßige Überprüfung der in die Gebühren der kostenrechnenden Einrichtungen einfließenden Verwaltungskostenbeiträge;
  • regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Höhe der Erbbauzinsen;
  • regelmäßige Überprüfung der Entgelte für die Nutzung der eigenen Räumlichkeiten der Kommune durch Dritte;
  • Nutzung von Einsparmöglichkeiten bei frei werdenden Stellen durch Prüfung, ob Stelle ganz oder teilweise eingespart werden kann bzw. eine mehrmonatige Wiederbesetzungssperre erfolgt;
  • Verzicht auf Zuschüsse zu Betriebsfeiern und Betriebsausflügen sowie auf Vergünstigungen für Beschäftigte bei der Nutzung von Einrichtungen der Gemeinde;
  • Überprüfung des Versicherungsschutzes der Gemeinde;
  • Verzicht auf Ausschöpfung der Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder;
  • regelmäßige und gebündelte Ausschreibung von Wartungsverträgen für technische Anlagen;
  • regelmäßige und gebündelte Ausschreibung von Lieferverträgen für Medienversorgung (z.B. Energie);
  • Überprüfung der Gewährung von Leistungen für Kosten der Unterkunft (Einhaltung der Mietobergrenze, Heizungs- und Betriebskostenabrechnung);
  • Überprüfung der Standards bei der Pflege öffentlicher Grünflächen;
  • Einbeziehung der Sondervermögen und Gesellschaften in die Haushaltskonsolidierung durch Prüfung der Möglichkeiten einer Verbesserung der Ertragslage, Erhöhung der Gewinnabführung an den Haushalt oder Reduzierung des Zuschussbedarfs aus dem Haushalt;
  • Zusammenarbeit von Verwaltungen bei einzelnen Aufgabenbereichen, insbesondere von Verwaltungen des Umlandes von zentralen Orten mit der Verwaltung des zentralen Ortes.

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